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- (Radikal, 3.04.06) Aktionsplan gegen Atompläne der Regierung.
Bei einem Koordinationstreffen in Ankara beschlossen Umweltaktivisten
aus allen Teilen der Türkei landesweit am 26. April, dem 20. Jahrestag
des Reaktorunfalls von Tschernobyl, öffentliche Aktionen durchzuführen.
Für den 29. April ist eine Großkundgebung in Sinop, einen
der möglichen Standorte für den Bau von Atomkraftwerken, geplant.
Bereits am Freitag stellte die türkische Niederlassung der Heinrich-Böll-Stiftung
in Istanbul eine neue Publikation zum Thema vor. Von der Broschüre
"Mythos Atomkraft" liegt eine deutsche und
eine türkische Fassung vor. Während die deutsche Broschüre
die Argumente gegen den Einsatz von Atomkraft zusammenfaßt, enthält
die türkische zusätzlich Beiträge zur türkischen
Energiepolitik sowie der seit 38 Jahren anhaltenden Versuche, diese
Technologie auch dort zu etablieren. (Die Broschüre kann per Mail
bestellt werden: eguzeldere@boell-tr.org)
- (Radikal, 2.04.06) Schank-Verordnung durch Verwaltungsgerichtshof
aufgehoben. Im vergangenen Herbst hatte eine
Verordnung des Innenministeriums zur Auszeichnung von geeigneten Orten
für die Erteilung von Schankgenehmigungen (spöttisch auch
als "Rotlichtviertel-Verordnung" bezeichnet) heftige Diskussionen
ausgelöst. Insbesondere war die Bestimmung kritisiert worden, derzufolge
Gaststätten mit Alkoholausschank nicht innerhalb von Wohngebieten
liegen dürften. Nun hob der Verwaltungsgerichtshof die Verordnung
auf, weil die gesetzten Einschränkungen über die in der Gesetzesgrundlage
vorgesehenen Kriterien hinausgingen.
- (Cumhuriyet, 1.04.06) Änderung des Antiterrorgesetzes
angekündigt. Als Reaktion auf die gewalttätigen
Proteste in verschiedenen türkischen Städten hat Ministerpräsident
Erdogan angekündigt, den vom Justizministerium vorbereiteten Entwurf
zur Verschärfung des Antiterrorgesetzes dem Parteigremien vorzulegen.
Danach wird erwartet, dass der Entwurf durch die Regierung dem Parlament
überstellt werde. Andereseits meldet die Tageszeitung "Yeni
Safak" am gleichen Tag, dass sich verschiedene Menschenrechtsorganisationen
besorgt zeigten, dass mit deiseem Schritt ein Teil der Reformen der
vergangenen Jahre rückgängig gemacht werden könnten.
Bereits eine Woche zuvor hatten Forderungen des Direktors der Sicherheitskräfte
Istanbuls nach mehr Befugnissen für die Polizei scharfe Kritik
hervorgerufen.
- (Spiegel-online, 31.03.06) Vergesst Multikulti, es lebe die
Integration! Der Diskussionsverlauf um die
Gewaltexzesse an der Rütli-Schule ist absehbar:
Die Konservativen erklären Multikulti für gescheitert, die
Linken werden mehr Sozialarbeiter fordern. Wie wäre es zur Abwechslung
mal mit vernünftiger Politik, fragt der grüne Europaabgeordnete
Cem Özdemir. (weiter
...)
- (Radikal, 30.03.06) IHD-Istanbul Vorsitzende Eren Keskin wegen
Meinungsäußerung verurteilt. Aufgrund
eines Beitrags auf einem Podium zu Frauenfragen, das am 18. März
2002 in Köln durchgeführt wurde, erhielt Eren Keskin, Vorsitzende
der Istanbuler Niederlassung des Menschenrechtsvereins (IHD) eine Haftstrafe
von 10 Monaten, die in eine Geldstrafe von 6.000 YTL umgewandelt wurde.
Keskin hatte auf dem Podium erklärt, dass Frauen sexueller Angriffe
von Soldaten ausgesetzt seien und dass das türkische Militär
Handel betreibe. Die Verurteilung durch das 3. Strafgericht Kartal (Istanbul)
erfolgte auf der Grundlage von Artikel 301 des neuen türkischen
Strafgesetzbuches. In dem Urteil heißt es, dass diejenigen, die
auf Auszeichnungen aus Europa aus seien, eine Strafe hinnehmen müßten,
wenn sie mit ihren Äußerungen die Grenze von Kritik überträten.
- (Dünya, 29.03.06) Menschenrechtsgerichtshof fordert Achtung
von Gerichtsurteilen. Im Rechtsstreit von 315
Beschwerdeführern aus Bergama wurde die Türkei zu einem Schadensersatz
in Höhe von je 3.000 Euro, insgesamt zur Zahlung von 945.000 Euro
verurteilt. Hintergrund ist, dass trotz eines Verwaltungsgerichtsurteils
aus dem Jahr 1997 und dessen Bestätigung durch den Verwaltungsgerichtshof
im Jahr 1998 die Tätigkeit der Eurogold, die bei Bergama eine Goldwaschanlage
betreibt, nicht unterbunden wurde.
- (Radikal, 28.03.06) Diskussionen über Gesetzentwurf zur
Raumnutzung an den Küsten der Türkei.
Eine vom Bauministerium entworfene Änderung des Küstengesetzes
öffnet nach Ansicht von Kritikern der Bebauung Tür und Tor.
Außerdem könnte es zu einer Amnestie illegal errichteter
Bauten führen. Das Ministerium wiederum erklärt, dass genau
das Gegenteil durch das Gesetz erreicht werden solle. Nach Darstellung
des Ministeriums sei ein wesentlicher Teil des Küstenverlaufs planungsmäßig
bisher nicht erfaßt. Der aus 20 Artikel bestehende Gesetzentwurf
unterscheidet zwischen "Küstenlinie" und "Küstenstreifen".
Für die Küstenstreifen, für die bisher keine baurechtlichen
Nutzungspläne bestehen, sollen durch die Provinzverwaltungen binnen
15 Tagen solche erstellt und dem Bauministerium zugeleitet werden.
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