Jahrgang 5 Nr. 13 vom 3.04.2006
Kurzmeldungen 

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  • (Radikal, 3.04.06) Aktionsplan gegen Atompläne der Regierung. Bei einem Koordinationstreffen in Ankara beschlossen Umweltaktivisten aus allen Teilen der Türkei landesweit am 26. April, dem 20. Jahrestag des Reaktorunfalls von Tschernobyl, öffentliche Aktionen durchzuführen. Für den 29. April ist eine Großkundgebung in Sinop, einen der möglichen Standorte für den Bau von Atomkraftwerken, geplant.
    Bereits am Freitag stellte die türkische Niederlassung der Heinrich-Böll-Stiftung in Istanbul eine neue Publikation zum Thema vor. Von der Broschüre "Mythos Atomkraft" liegt eine deutsche und eine türkische Fassung vor. Während die deutsche Broschüre die Argumente gegen den Einsatz von Atomkraft zusammenfaßt, enthält die türkische zusätzlich Beiträge zur türkischen Energiepolitik sowie der seit 38 Jahren anhaltenden Versuche, diese Technologie auch dort zu etablieren. (Die Broschüre kann per Mail bestellt werden: eguzeldere@boell-tr.org)
  • (Radikal, 2.04.06) Schank-Verordnung durch Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Im vergangenen Herbst hatte eine Verordnung des Innenministeriums zur Auszeichnung von geeigneten Orten für die Erteilung von Schankgenehmigungen (spöttisch auch als "Rotlichtviertel-Verordnung" bezeichnet) heftige Diskussionen ausgelöst. Insbesondere war die Bestimmung kritisiert worden, derzufolge Gaststätten mit Alkoholausschank nicht innerhalb von Wohngebieten liegen dürften. Nun hob der Verwaltungsgerichtshof die Verordnung auf, weil die gesetzten Einschränkungen über die in der Gesetzesgrundlage vorgesehenen Kriterien hinausgingen.
  • (Cumhuriyet, 1.04.06) Änderung des Antiterrorgesetzes angekündigt. Als Reaktion auf die gewalttätigen Proteste in verschiedenen türkischen Städten hat Ministerpräsident Erdogan angekündigt, den vom Justizministerium vorbereiteten Entwurf zur Verschärfung des Antiterrorgesetzes dem Parteigremien vorzulegen. Danach wird erwartet, dass der Entwurf durch die Regierung dem Parlament überstellt werde. Andereseits meldet die Tageszeitung "Yeni Safak" am gleichen Tag, dass sich verschiedene Menschenrechtsorganisationen besorgt zeigten, dass mit deiseem Schritt ein Teil der Reformen der vergangenen Jahre rückgängig gemacht werden könnten. Bereits eine Woche zuvor hatten Forderungen des Direktors der Sicherheitskräfte Istanbuls nach mehr Befugnissen für die Polizei scharfe Kritik hervorgerufen.
  • (Spiegel-online, 31.03.06) Vergesst Multikulti, es lebe die Integration! Der Diskussionsverlauf um die Gewaltexzesse an der Rütli-Schule ist absehbar:
    Die Konservativen erklären Multikulti für gescheitert, die Linken werden mehr Sozialarbeiter fordern. Wie wäre es zur Abwechslung mal mit vernünftiger Politik, fragt der grüne Europaabgeordnete Cem Özdemir. (weiter ...)
  • (Radikal, 30.03.06) IHD-Istanbul Vorsitzende Eren Keskin wegen Meinungsäußerung verurteilt. Aufgrund eines Beitrags auf einem Podium zu Frauenfragen, das am 18. März 2002 in Köln durchgeführt wurde, erhielt Eren Keskin, Vorsitzende der Istanbuler Niederlassung des Menschenrechtsvereins (IHD) eine Haftstrafe von 10 Monaten, die in eine Geldstrafe von 6.000 YTL umgewandelt wurde. Keskin hatte auf dem Podium erklärt, dass Frauen sexueller Angriffe von Soldaten ausgesetzt seien und dass das türkische Militär Handel betreibe. Die Verurteilung durch das 3. Strafgericht Kartal (Istanbul) erfolgte auf der Grundlage von Artikel 301 des neuen türkischen Strafgesetzbuches. In dem Urteil heißt es, dass diejenigen, die auf Auszeichnungen aus Europa aus seien, eine Strafe hinnehmen müßten, wenn sie mit ihren Äußerungen die Grenze von Kritik überträten.
  • (Dünya, 29.03.06) Menschenrechtsgerichtshof fordert Achtung von Gerichtsurteilen. Im Rechtsstreit von 315 Beschwerdeführern aus Bergama wurde die Türkei zu einem Schadensersatz in Höhe von je 3.000 Euro, insgesamt zur Zahlung von 945.000 Euro verurteilt. Hintergrund ist, dass trotz eines Verwaltungsgerichtsurteils aus dem Jahr 1997 und dessen Bestätigung durch den Verwaltungsgerichtshof im Jahr 1998 die Tätigkeit der Eurogold, die bei Bergama eine Goldwaschanlage betreibt, nicht unterbunden wurde.
  • (Radikal, 28.03.06) Diskussionen über Gesetzentwurf zur Raumnutzung an den Küsten der Türkei. Eine vom Bauministerium entworfene Änderung des Küstengesetzes öffnet nach Ansicht von Kritikern der Bebauung Tür und Tor. Außerdem könnte es zu einer Amnestie illegal errichteter Bauten führen. Das Ministerium wiederum erklärt, dass genau das Gegenteil durch das Gesetz erreicht werden solle. Nach Darstellung des Ministeriums sei ein wesentlicher Teil des Küstenverlaufs planungsmäßig bisher nicht erfaßt. Der aus 20 Artikel bestehende Gesetzentwurf unterscheidet zwischen "Küstenlinie" und "Küstenstreifen". Für die Küstenstreifen, für die bisher keine baurechtlichen Nutzungspläne bestehen, sollen durch die Provinzverwaltungen binnen 15 Tagen solche erstellt und dem Bauministerium zugeleitet werden.

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