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Neuer Anlauf im EU-Reformprozess oder PR-Manöver?Als am 13. April Außenminister Abdullah Gül die Pläne zum neunten EU-Anpassungspaket vorstellte, unterstrich er, dass mit den vorgesehenen Maßnahmen unterstrichen werden solle, dass der EU-Reformprozess fortgesetzt werden solle. Das Paket besteht aus vier Säulen. Die erste Säule umfasst bereits ins Parlament eingebrachte Gesetze, die bis zur parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden sollen. Die zweite Säule beinhaltet Gesetzesvorhaben, die beschleunigt fertig gestellt und dem Parlament überwiesen werden sollen. Die dritte Säule betrifft Verwaltungsmaßnahmen und die vierte Säule die Ratifizierung internationaler Abkommen. Der Fokus der vorgesehenen Reformen betrifft die Verwaltungsmodernisierung. Enthalten sind außerdem Neuregelungen für die Militärgerichtsbarkeit, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und zur Sicherung einer politischen Ethik, die Neufassung des Einwanderungs- und Asylrechts, eine Reform des Präsidiums für Menschenrechte der Staatskanzlei sowie eine Reform des Stiftungsrechts. Auf einige dringende Forderungen der EU gibt das Reformpaket jedoch keine Antwort: Die Ratifizierung des Protokolls über die Ausdehnung der Zollunion mit der EU auf die neuen Mitgliedsstaaten einschließlich Zyperns ist nicht aufgeführt. Die von der EU geforderte Reform des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz, eine Einschränkung der parlamentarischen Immunität, die Wiedereröffnung des Priesterseminars auf den Prinzeninseln oder auch die Entschädigung der Minderheitenstiftungen für verstaatlichtes Eigentum, das an Dritte verkauft wurde, sind nicht Teil des Paketes. Ebenfalls nicht enthalten ist eine Änderung des Artikels 301 des Türkischen Strafgesetzbuches, der seit dessen Inkrafttreten im Juni 2005 zu massiven Problemen bei der Ausübung der Meinungsfreiheit geführt hat. Vor diesem Hintergrund könnte die Bewertung des Paketes durch die EU zurückhaltend ausfallen: In der erneuerten Beitrittspartnerschaft (http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006D0035:DE:HTML ) mit der Türkei hat die EU detaillierte Reformerwartungen niedergelegt, von denen ein großer Teil innerhalb von zwei Jahren eingelöst werden soll. Mit dem Reformpaket wird zwar ein Schritt unternommen, jedoch bleiben viele, aus der Sicht der EU zentrale, Aspekte ungelöst. Die Forderung, die Türkei möge einen Zeitplan vorlegen, auf dessen Grundlage sie die Reformerwartungen einlöse werde, wird nicht verstummen – vielleicht sogar an Gewicht gewinnen. Das neue Reformpaket wird zeitgleich mit der Fertigstellung der Novelle des Antiterrorgesetzes vorgestellt. Letzteres erhielt seine Priorität nicht zuletzt durch die gewalttätigen Demonstrationen in einigen türkischen Städten Ende März 2006. Betrachtet man die Würdigung dieser Vorfälle durch europäische Gremien, so ist zu beobachten, dass eine Verurteilung des PKK-Terrors durchgängig in die Stellungnahmen aufgenommen wurde. Auch wurde es für inakzeptabel erklärt, Kinder in politisch-militante Auseinandersetzungen einzubeziehen. Doch die Stellungnahmen zeigen außerdem die Besorgnis über die von den türkischen Sicherheitskräften bei den Demonstrationen ausgeübte Gewalt und mahnen eine umfassende Konfliktlösung an. Im Zusammenhang mit einer umfassenden Konfliktlösung sind derzeit vor allem vier Elemente im Gespräch: Eine Stärkung der kulturellen Rechte der Bevölkerung – allen voran der Kurden im Hinblick auf den Gebrauch ihrer Sprache -, ein gesellschaftlicher Dialog zur Herstellung gesellschaftlichen Friedens, die Auflösung des Dorfschützersystems sowie eine umfassende Strategie zur Aufhebung des Entwicklungsgefälles und die Ermöglichung der Rücksiedlung in die während der 1990-er Jahre zwangsgeräumten Dörfer. Die Regierung hat sich entschlossen, den Konflikt zunächst auf der Ebene der Kompetenzen der Sicherheitsorgane anzugehen. Probleme wie ein Dialog mit der DTP oder auch die Senkung der 10-prozentigen Sperrklausel für den Einzug ins Parlament werden zunächst nicht aufgegriffen. Eine besondere ökonomische Entwicklungsstrategie für die Ost- und Südostprovinzen steht nicht auf der Tagesordnung. Gleichwohl wird es nicht richtig sein, das Reformpaket als „PR-Manöver“ abzutun. Gerade die vorgesehenen Maßnahmen bei der Reform der öffentlichen Verwaltung bergen mittel- und langfristig sehr nachhaltige Demokratisierungspotenziale für die türkische Gesellschaft. Mit einem allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz, werden Bürgerrechte gegenüber dem Staat gestärkt. Durch die Einführung eines Ombudsmannes werden Widerspruchs- und Kontrollmöglichkeiten verstärkt. Es sind angesichts der grundlegenden Probleme vielleicht unspektakuläre Schritte – doch sie sind geeignet, das alltägliche Leben der Bürger nachhaltig zu beeinflussen. |
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