Jahrgang 4 Nr. 15 vom 17.04.2006
 

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Wenn "Ehre" die Ehre zerstört
Mörder von Hatun Sürücü in Berlin zu 9 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt

Von Claus Stille

Die Deutschtürkin Hatun Sürücü war gerade einmal dreiundzwanzig Jahre jung, als ihr am 7. Februar des Jahres 2005 von ihrem Mörder auf offener Straße in Berlin das Lebenslicht ausgelöscht wurde.
Mit ihr hat der kleine Can, Hatun Sürücüs zur Tatzeit 5-jähriger Sohn, die Mutter für immer verloren.
Eine Horrorvorstellung: der Mörder hatte kurz zuvor nach am Bett des Jungen gesessen!
Ayhan Sürücü, so heißt er und ist der damals 18-jährige Bruder Hatuns, war zu Besuch bei der Schwester gewesen.
Hatun hatte ihn danach zur Bushaltestelle begleitet.
Dort tötete sie der Bruder kaltblütig mit drei (!!!) Schüssen in den Kopf.

Was war geschehen? (Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag in der Istanbul Post Nr. 9 vom 28.02.2005; d.A.)
Hatun Sürücü war von den Eltern 1998 mit einem Cousin in der Türkei zwangsverheiratet worden.
Die später schwangere Hatun kommt im Mai 1999 zur Geburt nach Deutschland.
Danach weigert sie sich in die Türkei zurückzukehren.
Sie entschließt sich ganz einfach ihr Leben zu leben.
Hatun zieht erst in ein Wohnheim. Später hat sie eine eigene Wohnung.
Dank einer Berliner Initiative gelingt es ihr sogar eine Ausbildung zur Elektrotechnikerin zu beginnen. Sie hatte gute Chancen sie mit ordentlichem Abschluß zu beenden.
Die junge Frau, die längst kein Kopftuch mehr trägt, lebt ein Leben wie viele andere ihrer Altersgenossinnen in Berlin.

Das aber ist der erzkonservativen und rückwärtsgewandten, archaischen, hunderte von Jahren alten Traditionen, verpflichteten Familie Sürücü ein Dorn im Auge.
Und das ist für die Familie in allererster Linie der aus ihrer von uralten tradierten Werten über etliche Generationen hinweg immer wieder aufs Neue weitervererbten und vernebelten Sicht der allzu freie westliche Lebenstil der Tochter Hatun. Was nach aus diesen Traditionen - die oft fälschlicherweise als vom Islam vorgegeben angesehen werden - gespeisten Werten eine Kränkung der Familienehre darstellt.
Möglicherweise tagte eine Art Familiengericht. Und verhängte die Todestrafe über die nach ihrer Sicht abtrünnig gewordene Hatun.
Zur Vollstreckung dessen Urteils könnte der 18-jährige Ayhan bestimmt worden sein. Denn die Strafe für die Bluttat würde für ihn nach deutschem Jugendstrafrecht nicht höher als zehn Jahre ausfallen.
So sahen es die Ermittlungsorgane. Man vermutete gar, die beiden älteren Brüder Ayhans hätten dessen Mordtat von sicherer Entfernung aus überwacht.
Bewiesen werden konnte diese Konstellation bis heute allerdings nicht.

Und so fiel dann auch das am 13. April 2006 gesprochene Urteil des Berliner Landgerichts dementsprechend aus:
Der Todesschütze Ayhan Sürücü wurde wegen Mordes an seiner Schwester Hatun zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht blieb also nur knapp unter der für Mord im Jugendstrafrecht vorgesehenen Höchstrafe von zehn Jahren.
Ayhan hatte stets beteuert die Tat allein begangen zu haben.
Zwei weitere Brüder der Ermordeten mussten Mangels Beweisen freigesprochen werden.
Anders als die Staatsanwaltschaft hielt das Gericht ein Mordkomplott aller drei Brüder für nicht erwiesen.
Für die beiden älteren Brüder im Alter von 25 und 26 Jahren Alpaslan und Mutlu Sürücü hatte die Staatsanwaltschaft jeweils lebenslange Haft gefordert.
Die Staatsanwaltschaft indes legte Revision gegen das Urteil ein.

Der Berliner Innensenator Körting hatte vom Urteil ein deutliches Signal des Rechtsstaats erwartet. "Die Entscheidung der Richter müsse deutlich machen, dass solche Verbrechen in Deutschland nicht geduldet würden", sagte Körting (SPD) dem Morgenmagazin der ARD.

Nach dem Urteil zeigten sich viele Menschen empört über die in ihren Augen viel zu niedrige Strafe und darüber, dass seine älteren Brüder aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden sind.
Sie sind überzeugt davon, dass die Familie beteiligt war und der jüngere Bruder nur für die Tat ausgewählt wurde, weil er nur eine Jugendstrafe zu erwarten hatte.
All das ist sicherlich menschlich nur allzu verständlich. Jedoch konnte die Justiz nur nach geltendem Recht und vorliegender Beweislage nur zu dem vorliegenden Urteil gelangen.
Schon werden Forderungen laut, das deutsche Jugendstrafrecht zu ändern. Um etwa 18-jährige, die ja einerseits volljährig sind, anderseits aber noch unter das Jugendstrafrecht fallen, auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen zu können. Was im vorliegendem Falle eine lebenslange Haftstrafe für Ayhan Sürücü bedeutet hätte.

Eines allerdings hat der Fall "Hatun Sürücü" immerhin in Deutschland erreicht: es wird seither viel über Zwangsheiraten und so genannte Ehrenmorde diskutiert. Beides wird strikt verurteilt. Und von weiten Teilen der Bevölkerung, sowie Vertretern aus Politik und Medien wird nicht nur eine unmißverständliche Ächtung dessen verlangt, sondern auch ein konsequentes, hartes Vorgehen gegen diese Verbrechen ohne jegliche Toleranz.
Dazu gehört, dass betroffene Frauen mehr professionelle Hilfe, Unterstützung und Absicherung durch entsprechende staatliche Stellen - vor allem durch die Polizei - bekommen
Während Innensenator Körting behauptete, dies geschehe bereits - denn immer mehr von Gewalt bedrohte Frauen wendeten sich an die Berliner Polizeidienststellen - beklagten Berliner Bürgerinnen und Bürger, darunter auch Migranten, nach der Urteilsverkündung, betroffene Frauen fänden bei der Polizei oft kein oder nur ungenügendes Verständnis in entsprechenden Bedrohungslagen.

Unmißverständlich wurden abermals die türkischsprachigen Medien, besonders die von türkischen Migranten viel frequentierten TV-Sender aufgefordert, sich verstärkt für die Ächtung von Zwangsehen einzusetzen, und gegen Gewaltexzesse und Ehrenmorde zu Felde zu ziehen, in dem sie auf ihren Kanälen entsprechende Aufklärung betreiben.
Dies hat zumindest hier und da - zum Beispiel in der Hürriyet - bereits begonnen. Was in die Zukunft blickend leichte Hoffnungen auf Veränderung der untolerierbaren Zustände in Teilen unserer Gesellschaft aufkeimen läßt.
Wie allerdings die Kürzung finanzieller Mittel durch die deutsche Bundesregierung für Integrationskurse in diesen Kontext passt, ist nicht nur der Organisation terre des femmes ein Rätsel, deren Vertreterin dies nach der Urteilsverkündung scharf kritisierte.

Innensenator Erhart Körting hat inzwischen die Familie Sürücü indirekt aufgefordert, Deutschland zu verlassen, denn sie sei nur "scheinintegriert".
So oder so: glücklich dürfte die Familie in Deutschland wie auch in der Türkei sowieso nicht mehr werden.
Oder ist es denkbar, dass eine Familie, die mit dem Tod eines ihrer Mitglieder in Verbindung steht - wenn schon nicht im juristischen Sinne, so doch aber zumindest moralisch schuldig geworden ist - nach einer derartig kaltblütigen Mordtat je wieder zu einem normalen Leben zurückkehren kann?
Besteht nicht sogar die traurige Ironie dieser Geschichte darin, dass die Familie Sürücü die Ehre, die ihre Tochter Hatun aus althergebrachter Sicht heraus angeblich verletzt hatte, durch die Mordtat des Sohnes Ayhan - welche diese wieder herstellen sollte - letztlich selbst aufs Spiel gesetzt, wenn nicht sogar für lange Zeit verloren hat?

Befriedigung mag vielleicht nicht jeder nach diesem Urteil empfinden können. Das scheint verständlich. Doch die Justiz hat das ihr im so genannten "Ehrenmord-Prozeß" Mögliche getan. Mehr gaben Gesetz und Ermittlungslage nicht her. Wir haben immerhin ein Personen- und kein Sittenstrafrecht. Das ist auch gut so.
Solch schreckliche Taten können nur durch die Abkehr von uralten falschen Traditionen und Formulierung eines völlig neuen Ehrbegriffs in der türkischstämmigen Community selbst geächtet und letzten Endes vermieden werden. Dies muss nach Kräften befördert werden. Und das kann nur - muß - in den Köpfen der Menschen stattfinden. Wenn die Gerichte damit befaßt sind, ist's nämlich schon viel zu spät.

 

 

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