Wenn "Ehre" die Ehre zerstört
Mörder von Hatun Sürücü in Berlin zu 9 Jahren und
3 Monaten Haft verurteilt
Von Claus Stille
Die Deutschtürkin Hatun Sürücü war gerade einmal
dreiundzwanzig Jahre jung, als ihr am 7. Februar des Jahres 2005 von ihrem
Mörder auf offener Straße in Berlin das Lebenslicht ausgelöscht
wurde.
Mit ihr hat der kleine Can, Hatun Sürücüs zur Tatzeit 5-jähriger
Sohn, die Mutter für immer verloren.
Eine Horrorvorstellung: der Mörder hatte kurz zuvor nach am Bett
des Jungen gesessen!
Ayhan Sürücü, so heißt er und ist der damals 18-jährige
Bruder Hatuns, war zu Besuch bei der Schwester gewesen.
Hatun hatte ihn danach zur Bushaltestelle begleitet.
Dort tötete sie der Bruder kaltblütig mit drei (!!!) Schüssen
in den Kopf.
Was war geschehen? (Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag in der Istanbul
Post Nr. 9 vom 28.02.2005; d.A.)
Hatun Sürücü war von den Eltern 1998 mit einem Cousin in
der Türkei zwangsverheiratet worden.
Die später schwangere Hatun kommt im Mai 1999 zur Geburt nach Deutschland.
Danach weigert sie sich in die Türkei zurückzukehren.
Sie entschließt sich ganz einfach ihr Leben zu leben.
Hatun zieht erst in ein Wohnheim. Später hat sie eine eigene Wohnung.
Dank einer Berliner Initiative gelingt es ihr sogar eine Ausbildung zur
Elektrotechnikerin zu beginnen. Sie hatte gute Chancen sie mit ordentlichem
Abschluß zu beenden.
Die junge Frau, die längst kein Kopftuch mehr trägt, lebt ein
Leben wie viele andere ihrer Altersgenossinnen in Berlin.
Das aber ist der erzkonservativen und rückwärtsgewandten, archaischen,
hunderte von Jahren alten Traditionen, verpflichteten Familie Sürücü
ein Dorn im Auge.
Und das ist für die Familie in allererster Linie der aus ihrer von
uralten tradierten Werten über etliche Generationen hinweg immer
wieder aufs Neue weitervererbten und vernebelten Sicht der allzu freie
westliche Lebenstil der Tochter Hatun. Was nach aus diesen Traditionen
- die oft fälschlicherweise als vom Islam vorgegeben angesehen werden
- gespeisten Werten eine Kränkung der Familienehre darstellt.
Möglicherweise tagte eine Art Familiengericht. Und verhängte
die Todestrafe über die nach ihrer Sicht abtrünnig gewordene
Hatun.
Zur Vollstreckung dessen Urteils könnte der 18-jährige Ayhan
bestimmt worden sein. Denn die Strafe für die Bluttat würde
für ihn nach deutschem Jugendstrafrecht nicht höher als zehn
Jahre ausfallen.
So sahen es die Ermittlungsorgane. Man vermutete gar, die beiden älteren
Brüder Ayhans hätten dessen Mordtat von sicherer Entfernung
aus überwacht.
Bewiesen werden konnte diese Konstellation bis heute allerdings nicht.
Und so fiel dann auch das am 13. April 2006 gesprochene Urteil des Berliner
Landgerichts dementsprechend aus:
Der Todesschütze Ayhan Sürücü wurde wegen Mordes an
seiner Schwester Hatun zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei
Monaten verurteilt. Das Gericht blieb also nur knapp unter der für
Mord im Jugendstrafrecht vorgesehenen Höchstrafe von zehn Jahren.
Ayhan hatte stets beteuert die Tat allein begangen zu haben.
Zwei weitere Brüder der Ermordeten mussten Mangels Beweisen freigesprochen
werden.
Anders als die Staatsanwaltschaft hielt das Gericht ein Mordkomplott aller
drei Brüder für nicht erwiesen.
Für die beiden älteren Brüder im Alter von 25 und 26 Jahren
Alpaslan und Mutlu Sürücü hatte die Staatsanwaltschaft
jeweils lebenslange Haft gefordert.
Die Staatsanwaltschaft indes legte Revision gegen das Urteil ein.
Der Berliner Innensenator Körting hatte vom Urteil ein deutliches
Signal des Rechtsstaats erwartet. "Die Entscheidung der Richter müsse
deutlich machen, dass solche Verbrechen in Deutschland nicht geduldet
würden", sagte Körting (SPD) dem Morgenmagazin der ARD.
Nach dem Urteil zeigten sich viele Menschen empört über die
in ihren Augen viel zu niedrige Strafe und darüber, dass seine älteren
Brüder aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden sind.
Sie sind überzeugt davon, dass die Familie beteiligt war und der
jüngere Bruder nur für die Tat ausgewählt wurde, weil er
nur eine Jugendstrafe zu erwarten hatte.
All das ist sicherlich menschlich nur allzu verständlich. Jedoch
konnte die Justiz nur nach geltendem Recht und vorliegender Beweislage
nur zu dem vorliegenden Urteil gelangen.
Schon werden Forderungen laut, das deutsche Jugendstrafrecht zu ändern.
Um etwa 18-jährige, die ja einerseits volljährig sind, anderseits
aber noch unter das Jugendstrafrecht fallen, auch nach Erwachsenenstrafrecht
verurteilen zu können. Was im vorliegendem Falle eine lebenslange
Haftstrafe für Ayhan Sürücü bedeutet hätte.
Eines allerdings hat der Fall "Hatun Sürücü"
immerhin in Deutschland erreicht: es wird seither viel über Zwangsheiraten
und so genannte Ehrenmorde diskutiert. Beides wird strikt verurteilt.
Und von weiten Teilen der Bevölkerung, sowie Vertretern aus Politik
und Medien wird nicht nur eine unmißverständliche Ächtung
dessen verlangt, sondern auch ein konsequentes, hartes Vorgehen gegen
diese Verbrechen ohne jegliche Toleranz.
Dazu gehört, dass betroffene Frauen mehr professionelle Hilfe, Unterstützung
und Absicherung durch entsprechende staatliche Stellen - vor allem durch
die Polizei - bekommen
Während Innensenator Körting behauptete, dies geschehe bereits
- denn immer mehr von Gewalt bedrohte Frauen wendeten sich an die Berliner
Polizeidienststellen - beklagten Berliner Bürgerinnen und Bürger,
darunter auch Migranten, nach der Urteilsverkündung, betroffene Frauen
fänden bei der Polizei oft kein oder nur ungenügendes Verständnis
in entsprechenden Bedrohungslagen.
Unmißverständlich wurden abermals die türkischsprachigen
Medien, besonders die von türkischen Migranten viel frequentierten
TV-Sender aufgefordert, sich verstärkt für die Ächtung
von Zwangsehen einzusetzen, und gegen Gewaltexzesse und Ehrenmorde zu
Felde zu ziehen, in dem sie auf ihren Kanälen entsprechende Aufklärung
betreiben.
Dies hat zumindest hier und da - zum Beispiel in der Hürriyet - bereits
begonnen. Was in die Zukunft blickend leichte Hoffnungen auf Veränderung
der untolerierbaren Zustände in Teilen unserer Gesellschaft aufkeimen
läßt.
Wie allerdings die Kürzung finanzieller Mittel durch die deutsche
Bundesregierung für Integrationskurse in diesen Kontext passt, ist
nicht nur der Organisation terre des femmes ein Rätsel, deren Vertreterin
dies nach der Urteilsverkündung scharf kritisierte.
Innensenator Erhart Körting hat inzwischen die Familie Sürücü
indirekt aufgefordert, Deutschland zu verlassen, denn sie sei nur "scheinintegriert".
So oder so: glücklich dürfte die Familie in Deutschland wie
auch in der Türkei sowieso nicht mehr werden.
Oder ist es denkbar, dass eine Familie, die mit dem Tod eines ihrer Mitglieder
in Verbindung steht - wenn schon nicht im juristischen Sinne, so doch
aber zumindest moralisch schuldig geworden ist - nach einer derartig kaltblütigen
Mordtat je wieder zu einem normalen Leben zurückkehren kann?
Besteht nicht sogar die traurige Ironie dieser Geschichte darin, dass
die Familie Sürücü die Ehre, die ihre Tochter Hatun aus
althergebrachter Sicht heraus angeblich verletzt hatte, durch die Mordtat
des Sohnes Ayhan - welche diese wieder herstellen sollte - letztlich selbst
aufs Spiel gesetzt, wenn nicht sogar für lange Zeit verloren hat?
Befriedigung mag vielleicht nicht jeder nach diesem Urteil empfinden
können. Das scheint verständlich. Doch die Justiz hat das ihr
im so genannten "Ehrenmord-Prozeß" Mögliche getan.
Mehr gaben Gesetz und Ermittlungslage nicht her. Wir haben immerhin ein
Personen- und kein Sittenstrafrecht. Das ist auch gut so.
Solch schreckliche Taten können nur durch die Abkehr von uralten
falschen Traditionen und Formulierung eines völlig neuen Ehrbegriffs
in der türkischstämmigen Community selbst geächtet und
letzten Endes vermieden werden. Dies muss nach Kräften befördert
werden. Und das kann nur - muß - in den Köpfen der Menschen
stattfinden. Wenn die Gerichte damit befaßt sind, ist's nämlich
schon viel zu spät.
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