Jahrgang 4 Nr. 19 vom 15.05.2006
 

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Erinnerungskultur wird nicht durch das Strafrecht erreicht

Stefan Hibbeler

In Frankreich wird sich am kommenden Donnerstag mit einem Gesetzentwurf beschäftigen, der vorsieht, die "Leugnung des Völkermordes an den Armeniern" unter Strafe zu stellen. Die Empörung in der Türkei ist groß - während Ministerpräsident Erdogan in der Türkei engagierte französische Firmen vor den negativen Folgen eines solchen Gesetzes warnte, haben verschiedene Gruppen Vorbereitungen für Boykottaufrufe gegen französische Waren vorbereitet. Außerdem fanden vor der französischen Botschaft in Ankara mehrere Proteste statt.

Wie der Konflikt auch ausgehen mag - es ist zu befürchten, dass die Drohgebährden aus Ankara zum Eindruck beitragen werden, dass sich die Türkei als Staat und die türkische Öffentlichkeit vor einer begangenen Schuld drücken wolle.

Demgegenüber herrscht in der türkischen Öffentlichkeit weitgehendes Unverständnis darüber, warum erst in den vergangenen 10-15 Jahren in vielen Ländern das Bedürfnis erwacht, den armenischen Opfern zu gedenken und die Türkei zu einem Schuldbekenntnis aufzufordern. Hinter dieser Entwicklung wird zum einen die Außenpolitik Armeniens und zum anderen "die Diaspora", d.h. außerhalb Armeniens lebende Armenier gesehen. Als eine weitere Erklärung werden die EU-Beitrittspläne der Türkei herangezogen: die Armenierfrage sei ein Instrument in der Hand der Gegner dieses Beitritts.

In Deutschland, wo der Bundestag einen Appell zum Gedenken an die Opfer verabschiedete, oder in Frankreich, wird dagegen argumentiert, dass eine wichtige Errungenschaft des europäischen Einigungsprozesses die Entwicklung einer Erinnerungskultur sei, bei der sich die Staaten den in der Vergangenenheit begangenen Fehlern stellen und die Opfer um Entschuldigung bitten.

In der Türkei wird mit einiger Bitterkeit angemerkt, dass sich in Europa das Bedürfnis, auch der Opfer unter der muslimischen Zivilbevölkerung zu gedenken, bisher nicht gezeigt hat.

Während auf der einen Seite mit dem Reflex, eine als ungerecht wahrgenommene Beschuldigung zurückzuweisen, Positionen ergeben, die bei ruhigerer Gemütsverfassung kaum hinnehmbar wären, gerät die Frage auf der anderen Seite immer mehr in ein politisches Fahrwasser, das kaum dazu geeignet ist, die Idee einer Erinnerungskultur einzulösen.

Betrachtet man die Erinnerungsprozesse in Deutschland an den Holocaust, sind verschiedene Phasen festzustellen. Die Verantwortungsfrage war durch die Nürnberger Prozesse entschieden worden. Doch was der Holocaust für die deutsche Gesellschaft bedeutet, ist auch heute noch eine offene Frage. Dass sich die Öffentlichkeit diese Frage zueigen gemacht hat, ist ein relativ junges Phänomen und eng verbunden mit dem Projekt "mehr Demokratie wagen" zu wollen.

In der Türkei wird seit einigen Jahren die Erinnerung an die ethnische Vielfalt des Osmanischen Reiches wiederbelbt. In diesem Zusammenhang wird das Reich zuweilen auch als historisches Vorbild für Multikulturalität präsentiert. Der Verlust an Multikulturalität wird beklagt, dafür jedoch wesentlich die europäischen Großmächte verantwortlich gemacht, die Nationalbewegungen schürten, um Territorien des Osmanischen Reiches unter ihre Kontrolle zu bringen.

Doch es gibt auch andere Ansätze, die langsam auch einem breiteren Publikum bekannt werden. Im Winter 1999 lief in türkischen Kinos der Film "Salkim Hanim Taneleri", der sich mit der Besitzsteuer ("varlik vergisi") von 1943 beschäftigte. In Form eines Spielfilmes wurde gezeigt, wie Eigentum von Nichtmuslimen in die Taschen von Muslimen transferiert wurde und welche Tragödien sich unter der nichtmuslimischen Bevölkerung der Türkei abspielten.

Seit einigen Jahren gibt es zudem Bemühungen, eine Gesprächsplattform türkischer Intellektueller und ihrer Kollegen aus Armenien zu schaffen. Den Berichten zufolge sind die Diskussionen nicht immer einfach, tragen jedoch dazu bei, sich kennen zu lernen und einen Teil der Gesprächsblockaden abzubauen.

Die im September vergangenen Jahres an der Bilgi Universität in Istanbul durchgeführte "alternative" Armenier-Konferenz hat zahlreiche weitere Konferenzen an türkischen Universitäten nach sich gezogen. Die Diskussion verläuft heute unter Sozialwissenschaftlern breiter und vielschichtiger als dies noch vor einem Jahr der Fall war.

Die Erinnerung an das Schicksal der nichtmuslimischen Minderheiten ist in der Türkei verbunden mit vielen Initiativen zur Demokratisierung des öffentlichen Lebens. In der Türkei wie auch in anderen Staaten verlaufen diese Prozesse nie gradlinig und nie ohne Widerstand.

Wollte das Ausland einen Beitrag zum Erinnern und zu diesem Demokratisierungsprozess leisten, wäre ein erster Schritt dazu wohl, aller Opfer der Gewalt zu gedenken - es ist unerheblich, ob aus nationalistisch-rassistischen Motiven heraus ein Armenier einen Türken oder ein Türke einen Armenier umgebracht hat. Die systematische Vertreibung und Vernichtung wehrloser Zivilbevölkerung sollte als Barbarei anerkannt werden.

Zu einem Beitrag aus dem Ausland sollte sich zudem die Einsicht gesellen, dass die europäischen Mächte vor, während und nach dem Ersten Weltkrieg zum Teil direkt, zum Teil indirekt in die Untaten verwickelt waren bzw. sie duldeten. Dies wäre im übrigen eine gemeinsame europäische Erinnerungsarbeit, die nicht nur im Hinblick auf die Türkei sondern auch für den Friedensprozess auf dem Balkan von beträchtlichem Nutzen sein könnte. Vielleicht würde sogar etwas für die Bewältigung aktueller Rassismen in europäischen Gesellschaften dabei herauskommen.

 

 

 

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