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Juristisches Nachspiel um YIMPASvon Stefan Hibbeler Die Rechtsanwältin Susanne Benöhr-Laqueur machte mich darauf aufmerksam, dass gegen die YIMPAS AG in der Schweiz ein Liquidationsverfahren eröffnet wurde (Auszug aus dem Schweizer Amtsblatt). Das Verfahren wird damit begründet, dass nach Ablauf der gesetzten Frist weder ein neuer Vertreter der Gesellschaft noch ein neuer Geschäftssitz benannt wurde. Juristisch entsteht dabei das Problem, dass zurzeit in der Schweiz kein Adressat für die Zustellung einer Klage/zur Geltendmachung von Ansprüchen mehr zur Verfügung steht. Rechtsanwältin Benöhr-Laqueur macht jedoch darauf aufmerksam, dass es möglich ist, beim zuständigen Prozeßgericht den Antrag zu stellen, die Klage dem Kantonalgericht in Nidwalden zwecks Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons zuzustellen. Im Hinblick auf das YIMPAS-Verfahren in der Türkei teilte der stellvertretende Ministerpräsident Abdüllatif Sener mit, dass im Juni 2007 die Verfahrensverjährung eingreift. Gegen den Vorstandsvorsitzenden der YIMPAS Dursun Uyar und zehn weitere Manager läuft ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Kapitalmarktgesetz mit einem Strafantrag von zwei Jahren Haft sowie Geldstrafe. Sener teilte außerdem mit, dass die Zahl der Anleger bei YIMPAS zum Jahresende 2004 28.807 betragen habe. In der Milliyet vom 17.01.2007 findet sich ein Beitrag über einen Bericht der türkischen Finanzmarktaufsicht (SPK) zu den "grünen Holdings". Der Bericht datiert vom Dezember 2005 und kommt zu dem Schluss, dass es sich bei 40 von 76 Unternehmen um "Briefkastenfirmen" handele. Nach Auffassung des SPK liegt nicht nur ein Verstoß gegen das Kapitalmarktgesetz sondern auch vorsätzlicher Betrug vor. Bei vielen der Unternehmen existierten keine Unterlagen über die Verwendung der eingesammelten Gelder. Die SPK bereit zurzeit einen Gesetzentwurf vor, mit dem eine Lösung im Umgang mit den illegal aufgenommenen Geldern gesucht wird. Vorgesehen ist dabei eine Zwangsverwaltung der Gesellschaften durch Treuhänder mit dem Ziel, die Ansprüche der Anleger zu begleichen. |
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