Eine neue Verfassung
von Stefan Hibbeler
Bereits kurz nach der Wahl vom 22. Juli waren Einzelheiten eines von einer Juristenkommission unter Leitung von Prof. Dr. Ergun Özbudun im Auftrag der AKP erarbeiteten Vorentwurfs für eine neue Verfassung bekannt geworden.
Der AKP-Vorsitzende und Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan erklärt, dass die neue Verfassung – ebenso wie die von 1982 – durch Volksabstimmung legitimiert werden soll. Im Vorfeld der Verfassungsdiskussion wurde eine breite Beteiligung der politischen Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen zugesagt. Die eingehenden Stellungnahmen sollen – ähnlich wie beim Diskussionsprozess über die EU-Verfassung – über das Internet veröffentlicht werden.
Zur weiteren Bearbeitung des Entwurfs wurde von der AKP eine Kommission unter Führung des stellvertretenden Vorsitzenden Dengir Mir Mehmet Fırat eingesetzt, der außerdem Sadullah Ergin, Hayati Yazici, Ertugrul Günay, Burhan Kuzu, Bekir Bozdag und Zafer Üskül angehören.
Als zeitlichen Rahmen sieht Erdogan vor, dass bereits im Oktober mit den Beratungen über eine neue Verfassung begonnen werden soll. Die vorgesehene Volksabstimmung könnte dann im Zeitraum März bis Mai 2008 erfolgen.
Einige bisher bekannte Einzelheiten zum Verfassungsentwurf
Der von der Juristenkommission entwickelte Vorschlag für eine neue Verfassung ist bisher nicht veröffentlicht worden. Den bisherigen Meldungen zufolge sind jedoch einige Grundzüge bekannt.
Grundsätzlich hat sich die AKP zum Ziel gesetzt, dass die neue Verfassung kürzer als die bisherige und mit einer klareren Sprache abgefasst werden soll. Der aktuelle Entwurf umfasst 139 Artikel.
Demzufolge sollen die bisherigen ersten vier Artikel der Verfassung von 1982 ohne Änderung in die neue Verfassung übernommen werden.
Dem Prinzip der Rechtstaatlichkeit folgend sollen alle Beschneidungen des Rechtswegs wegfallen. Dies bedeutet, dass auch Entscheidungen, die der Staatspräsident allein treffen kann, sowie die Entscheidungen des Hohen Militärrates sowie des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte gerichtlich überprüft werden können. Durch die Entfernung eines Übergangsartikels sollen außerdem grundsätzlich alle Entscheidungen während des Militärregimes vom 11. September 1980 bis 1982 gerichtlich überprüft werden können. Aufgrund der Verjährung von Straftaten betrifft dies vor allem die Rückerstattung verlorener Rechte und insbesondere Sozialversicherungsansprüche.
Die Bestimmung von Souveränität und Staatsbürgerschaft soll neu gefasst werden. Bei der Staatsbürgerschaft soll die Formulierung von 1924 wieder eingeführt werden, die ausdrücklich eine Diskriminierung aufgrund von Religion und ethnischer Zugehörigkeit untersagte.
Die Immunität von Abgeordneten soll eingeschränkt werden. Zukünftig sollen Strafverfahren gegen Abgeordnete möglich sein, wenn die Vorwürfe von den in Artikel 76 der Verfassung genannten Hinderungsgründen für die Wählbarkeit erfasst werden. Dort werden beispielsweise Straftatbestände wie Betrug, Veruntreuung oder Missbrauch der Religion aufgeführt.
Die Kompetenzen des Staatspräsidenten sollen verringert werden.
Religion als Pflichtfach in den Schulen soll aufgehoben werden.
Vorgesehen ist, dass die Justiz nicht nur „unabhängig“ sondern auch „unparteiisch“ zu sein hat.
Eine neue Verfassung im Handumdrehen?
Bleibt natürlich noch zu überlegen, ob der Prozess der Erarbeitung einer neuen Verfassung so schnell geht bzw. so schnell gehen sollte.
Eine Verfassung definiert die grundlegenden staatlichen Organe. Sie legt in demokratischen Staaten die Verteilung der Kompetenzen zwischen Regierung, Parlament und Justiz fest. Sie beinhaltet zudem die Normen, denen sich die übrigen Rechtsakte – Gesetze und Verordnungen – unterzuordnen haben. Und mit der Festlegung dieser Normen enthält sie auch Grundwerte, an die der Staat gebunden wird.
Als in den Wahlprogrammen im Frühsommer von einer neuen Verfassung die Rede war, wurde dafür gern der Begriff des Gesellschaftsvertrages benutzt.
Es ist offensichtlich, dass mit der neuen Verfassung in der Türkei der Status Quo geändert werden soll (sonst bräuchte man sie ja nicht). Eine solche Veränderung betrifft zum einen staatliche Institutionen, wobei die einen an Kompetenz und Einfluss gewinnen, andere Einbußen hinnehmen müssen. Sie betrifft außerdem die Gesellschaft als ganze, ihr Verhältnis zum Staat und die Beziehungen gesellschaftlicher Gruppen zueinander. Die kurdisch-orientierte DTP hat beispielsweise erklärt, dass eine neue Verfassung mehr Spielraum für Pluralität – ethnische wie kulturelle – bieten müsse. Offen ist, wie viel Pluralität die türkische Gesellschaft und insbesondere die „politische Klasse“ zulassen möchte.
Diese und ähnliche Fragen in einer breiten Diskussion auszuhandeln in den Zeitraum von sechs Monaten zu pferchen, scheint ein wenig optimistisch.
Sollte der Prozess jedoch darauf hinauslaufen, dass die AKP sagt, dass das „letzte Wort“ ohnehin beim Volk läge und ihre Parlamentsmehrheit nutzt, um „ihre Verfassung“ durch ein Referendum bestätigen zu lassen, sind Konflikte vorprogrammiert.
Betrachtet man die politischen Auseinandersetzungen im Parlament in den vergangenen vier Jahren, so berührten sie in mehreren Fragen auch die Verfassung. Grundsätzlich gab es den Vorwurf der CHP, die AKP arbeite daran, die laizistische Grundordnung der Republik zu unterhöhlen. Verfassungsbedenken wurden nicht zuletzt auch im Hinblick auf das Kopftuch an Universitäten geäußert. Der Schutz des Waldes hat Verfassungsrang - der geplante Verkauf von früheren Waldflächen, die heute überbaut, sind an ihre Nutzer scheiterte nicht zuletzt an diesem Prinzip. Ein anderes Problem ergab sich bei den Plänen zur Staatsreform: die AKP wollte grundsätzlich alle Leistungen für die Bürger auf die Provinzverwaltungen oder die Kommunen übertragen. Hier stellte jedoch das Gebot des "unitären Staates" in der Verfassung von 1982 ein Hindernis dar. Die Vereinheitlichung der Sozialversicherung im vergangenen Dezember scheiterte vorläufig an einem Urteil des Verfassungsgerichts zu den sozialen Rechten von Beamten. Seit Jahren ist eine Reform des öffentlichen Dienstrechts im Gespräch, mit der der Beamtenstatus auf unabdingbare Bereiche eingeschränkt werden soll. Die Rechtsstellung der Beamten hat Verfassungsrang. Hier vorzunehmende Änderungen betreffen insbesondere die sozialen Rechte Hundertausender von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst.
Will die AKP eine ernstgemeinte Verfassungsreform einleiten, wird sie sich mit all diesen Themen auseinandersetzen müssen. Absehbar ist, dass dies Zeit benötigen wird.