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Jahrgang 4 Nr. 31 vom 30.08.2007
 

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Abdullah Gül zum 11. Staatspräsidenten der Türkei gewählt

Die Wahl des 11. Staatspräsidenten hat die Türkei an den Rand einer Staatskrise geführt. Nach der gescheiterten ersten Wahl, vorgezogenen Parlamentswahlen und einem klaren Wahlsieg der AKP wurde am 28. August Abdullah Gül im dritten Wahlgang zum Präsidenten gewählt. Die Ursachen, die zur Krise führten, sind nach wie vor nicht ausgeräumt. Sie sind zum einen eine Hypothek für die Amtsführung Güls und zum anderen potenzielle Auslöser neuer politischer Konflikte, wenn es um die angekündigte Verfassungsreform geht.

Mit zahlreichen Gesten seit seiner erneuten Nominierung versucht Abdullah Gül die Fronten aufzuweichen. So suchte er im Vorfeld der ersten Abstimmung nicht nur alle im Parlament vertretenen Parteien sowie die unabhängigen Abgeordneten auf, um für ihre Unterstützung seiner Kandidatur zu werben, sondern auch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, darunter auch Gewerkschaften.
Unterstützung erhielt Gül von Muhsin Yazicioglu, dem Vorsitzenden der rechtsextremen BBP, der als unabhängiger Kandidat ins Parlament einzog. Auch einige NGOs sprachen sich für Gül aus, andere – wie z.B. TÜSIAD – erklärten, sie werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Während die CHP auch bei dieses Mal die Parlamentsabstimmung boykottierte, nahmen die übrigen Oppositionsparteien teil. Die MHP und die DSP stellten jeweils eigene Kandidaten auf.
Die CHP begründete ihren Abstimmungsboykott mit dem Vorwurf an Ministerpräsident Erdogan, dieser habe nicht Wort gehalten. Erdogan hatte erklärt, dass bei diesem zweiten Anlauf auf die Präsidentenwahl im Vorfeld der Kandidatennominierung der Dialog mit der Opposition gesucht werde, hatte dann jedoch ohne weitere Gespräche mit anderen Parteien Güls Kandidatur bekannt gegeben.

Auch wenn Meinungsumfragen zeigen, dass Abdullah Gül von einer Mehrheit der Bevölkerung entweder unterstützt oder zumindest nicht als problematisch betrachtet wird, gibt es nach wie vor eine bedeutende Bevölkerungsgruppe, die seiner Wahl mit Befürchtungen entgegensieht.
Indirekt kamen die Vorbehalte gegen Gül auch durch eine protokollarische Einzelheit bei der Vereidigungszeremonie im Parlament zum Ausdruck. Seit der Staatsgründung 1923 hatten immer Vertreter des Generalstabes auf der Protokolltribüne die Vereidigung des Präsidenten im Parlament verfolgt. Dieses Mal jedoch blieben ihre Plätze leer. Auch der Präsident des Hohen Hochschulrates erschien nicht.

Kopftuch – Laizismus – Gewaltenteilung
Die Kommentare in den türkischen Medien zum Amtsantritt von Abdullah Gül treffen sich an einem Punkt: seine wichtigste und schwierigste Aufgabe wird es zunächst sein, diejenigen Kreise zu gewinnen, die seiner Kandidatur mit Befürchtungen gegenüberstanden.
Ein Teil der Einwände bezog sich darauf, dass es der türkischen Demokratie schade, wenn Parlamentspräsident, Ministerpräsident und Staatspräsident einer Partei entstammen. Die Entgegnung darauf ist meist, dass Ende der 1980-er Jahre die gleiche Konstellation bereits für die ANAP gegolten habe, ohne dass die türkische Demokratie Schaden genommen hätte. Doch war die ANAP nie mit einem solchen Maß an Skepsis hinsichtlich ihrer Treue zur laizistischen Ordnung konfrontiert gewesen…
Folgt man den Diskussionen, münden die Einwände vor allem bei der Frage des Umgangs mit der Religion. Es verwundert nicht, dass Gül bei seiner Dankesrede nach seiner Wahl vor dem Parlament auch auf den Laizismus zu sprechen kam: „Die Türkische Republik ist ein demokratischer, laizistischer, sozialer Rechtsstaat. Diese als unveränderbare Regeln in unserer Verfassung festgelegten Eigenschaften sind ein Ganzes und jede für sich unzweifelbar ein Grundwert unserer Republik. Ich werde mich mit ganzer Entschlossenheit dafür einsetzen, diese Prinzipien ohne Unterschied zu verteidigen und sie bei jeder Gelegenheit zu stärken.
Der Laizismus als eines der Grundprinzipien unserer Republik ist in der Demokratie als einem System von Rechten und Freiheiten ebenso sehr ein Modell für die Freiheit von Lebensstilen wie auch eine Regel für den sozialen Frieden. ´Darüber hinaus ist es wiederum das Prinzip des Laizismus, das einen schnellen Weg zur Aufhebung von Konflikten, wie sie sich in jeder Gesellschaft von Zeit zu Zeit zeigen. Wenn wir an die besonderen Tatsachen und Sensibilitäten der Region denken, in der wir leben, verstehen wir umso besser den Wert eines Laizismusprinzips, das die Religions- und Gewissensfreiheit umfasst.“ (Rede von Abdullah Gül am 28.08.07; Tageszeitung Radikal vom 29.08.07, Übersetzung Stefan Hibbeler).
In dieser Rede garantiert Gül sein Bekenntnis zum Schutz der laizistischen Ordnung. Er verabschiedet sich mit dem Hinweis auf die Religions- und Gewissensfreiheit jedoch auch nicht von seinen früheren Positionen. So wenig sich die AKP als islamistische Partei versteht, so offen tritt sie jedoch auch für eine Lockerung oder Aufhebung von Einschränkungen des religiösen Ausdrucks im öffentlichen Raum ein. Symbol für die Auseinandersetzungen ist in den vergangenen zwanzig Jahren das Kopftuch geworden. Auch die Tatsache, dass Hayrünissa Gül das Kopftuch trägt ist für nicht wenige Türken ein Grund, sich durch Gül nicht vertreten zu fühlen: Sie wollen nicht, dass die  Türkei als laizistischer Staat in der nationalen und internationalen Öffentlichkeit von einer Frau repräsentiert wird, die das Kopftuch trägt…
Die Frage des Kopftuchs lässt sich im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit aufgreifen. Wenn der Staat durch die Verfassung an religiöse Neutralität gebunden wird, so kann dies nicht für seine Bürger gelten, denen Religions- und Gewissensfreiheit garantiert wird. Daraus kann ein Verbot des Kopftuchs für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes abgeleitet werden, nicht aber für die Nutzer öffentlicher Einrichtungen oder die Ehegatten von Funktionsträgern. Doch mit Verweis auf die negative Religionsfreiheit – d.h. dass durch die Mehrheit kein Druck auf Minderheiten abweichenden Bekenntnisses ausgehen darf – hat beispielsweise der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Kopftuchverbot an Schulen und Universitäten in der Türkei als konform zur Europäischen Menschenrechtskonvention bewertet.
Güls Parlamentsrede kann in diesem Zusammenhang also zwar als eine nachdrückliche Garantie des Laizismusgebotes bewertet werden. Doch sie kann zugleich auch als eine Ankündigung verstanden werden, an diesem Verfassungsprinzip eine Revision vorzunehmen. Dies wird die Kreise der Skeptiker kaum beruhigen – insbesondere nicht im Vorfeld der angekündigten Verfassungsdiskussion.

Demonstrationen vom Frühjahr
Der hohe Wahlsieg der AKP im Juli hat die Massendemonstrationen von April und Mai schnell in den Hintergrund gerückt. Doch Wahlanalysen wie auch die jüngst vorgelegten Meinungsumfragen zeigen, dass eines der wichtigsten Kriterien, das die verschiedenen Wählergruppen der Parteien unterscheidet, der Bezug auf die  Religion ist. Die Basis von CHP und MHP tritt für eine schärfere Trennung zwischen privatem religiösen Bekenntnis und öffentlichem Raum und Staat ein. Positionen, die mehr Liberalität im Umgang mit (der islamischen) Religion fordern, werden stärker in der Wählerbasis der AKP favorisiert. Sollte diese – insbesondere soziale - Frage als ein einfaches Problem von Mehrheit und Minderheit aufgefasst werden, d.h. durch parlamentarische Mehrheit „demokratisch“ entschieden werden, werden die Spannungen zwischen den Bevölkerungsgruppen weiter zunehmen.
Die starke Polarisierung in dieser Frage macht eine Diskussion, die auf einen gesellschaftlichen Konsens zielte, nicht leichter. Das von der AKP aufgebrachte Schlagwort eines „gläubigen Staatspräsidenten“ fand seine Replik von der CHP mit der Frage „Waren die bisherigen Staatspräsidenten nicht gläubig?“. Jenseits aller Polemik trifft dies einen Kern der Angelegenheit: Wer bestimmt, wer ein „guter Muslim“ (sprich: gläubig) ist? Es geht um Fragen der Toleranz – doch Toleranz  lässt sich nicht durch Gesetze herstellen. Gesetze können nur Regeln für den Fall festlegen, wenn das Prinzip von Toleranz gebrochen und Interessen von Bürgern geschädigt werden. Sollen diese Regeln gelockert werden, bedarf es eines Vertrauens in die gesellschaftliche Toleranz. Über Jahrzehnte wurde in der Türkei der Staat vor allem als eine Instanz zur Einschränkung individueller und gesellschaftlicher Rechte betrachtet. Eine Revision des Laizismusprinzips impliziert, den Staat als einen Garanten dieser Rechte zu betrachten.

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Last modified: 28.12.2003