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Jahrgang 4 Nr. 36 vom 12.11.2007
 

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Wohlwollender Fortschrittsbericht

Am 6. November stellte die EU-Kommission die Fortschrittsberichte für die Kandidatenländer vor. Angesichts eines Jahres, in dem die EU-Reformen deutlich in den Hintergrund gerückt sind, gelang es der Kommission, einen Bericht zur Türkei abzugeben, der bei allen Klagen über Stagnation positive Entwicklungen herausstellt. Der in diesem Jahr deutlich kürzer ausgefallene Bericht ist in diesem Sinne also ein wohlwollender. Zugleich mahnte der EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn bei seiner Präsentation des Berichts, dass zur Glaubwürdigkeit der EU-Politik nicht nur die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Kandidaten sondern auch durch die EU selbst gehöre, womit er sich gegen die Blockade der Verhandlung in den einzelnen Abschnitten des Rechtsbestandes wandte. Die Bilanz fällt ins Auge: Kroatien und die Türkei begannen gleichzeitig mit den Verhandlungen. Kroatien hat mit Verhandlungen in 14 der 33 Kapitel begonnen, mit der Türkei wurden die Verhandlungen nur in 4 Kapiteln begonnen.

Die vielleicht grundsätzlichste Bewertung in dem Bericht betrifft die Krise um die Wahl des Staatspräsidenten im Frühjahr. Nach Einschätzung der EU-Kommission hat die türkische Demokratie eine Bewährungsprobe bestanden: Trotz der mit EU-Standards nicht zu vereinbarenden Intervention des Militärs in den Prozess der Präsidentenwahl und Auseinandersetzungen über die Unabhängigkeit der Justiz sei es durch freie und faire Wahlen gelungen, die Krise zu überwinden. Mit dieser Einschätzung ist bei aller Mahnung zu neuen Reformanstrengungen auch das Urteil verbunden, dass die Türkei über eine stabile Demokratie verfügt - was eines der zentralen Kopenhagener Kriterien darstellt.

Sehr klar fällt die Kritik der Kommission im Hinblick auf die Sicherung der Meinungsfreiheit, der Lage der Minderheitskirchen sowie der Gewährleistung von kultureller Pluralität aus. Dies sind zugleich Bereiche, die Olli Rehn in den vergangenen Monaten beständig betonte und auch bei seiner Präsentation des Türkei-Berichts hervorhob. Eine aufmerksame Lektüre der Einschätzungen zur Pressefreiheit zeigt zudem, dass die EU-Kommission mit einer kosmetischen Korrektur des Artikels 301 des türkischen Strafgesetzbuches nicht zufrieden sein wird. Zwar hebt sie hervor, dass rund die Hälfte der Strafverfahren gegen Journalisten und Autoren auf der Grundlage dieser Bestimmung erfolgen, sie verweist aber darauf, dass grundsätzlich für den Schutz der Meinungsfreiheit Sorge getragen und dementsprechend nötigenfalls auch die übrigen zur Einschränkung dieses Grundrechts herangezogenen Strafrechtsbestimmungen geändert werden müssen.

Große Diskussionen löste der Fortschrittsbericht in diesem Jahr in der Türkei nicht aus. Es wird berichtet, dass das türkische Außenministerium eine Stellungnahme vorbereitet. Dort werden voraussichtlich türkische Positionen zur Rechtsmäßigkeit der 10-prozentigen Sperrklausel für den Einzug von Parteien ins Parlament, zur Rechtsstellung der Religionsgemeinschaften, zu den Auflagen bei der Wahrnehmung kultureller Rechte u.ä. erneut vorgetragen.

Bewegung scheint in die Frage des Artikels 301 gekommen zu sein. Bereits vor der Veröffentlichung des Fortschrittsbericht hatte Ministerpräsident Erdogan öffentlich über eine Neuformulierung der Bestimmung nachgedacht. Statt "Beleidigung des Türkentums" könnte "Beleidigung der türkischen Nation" in den Text eingefügt werden... Im Gespräch ist zudem, ob - wie im alten Strafgesetzbuch - die Anklageerhebung gemäß Artikel 301 Strafgesetzbuch an eine Genehmigung durch das Innenministerium geknüpft werden könnte.

Von verschiedenen Fachorganisationen, die sich mit dem EU-Beitrittsprozess beschäftigen, wird angemerkt, dass ein neuer Reformschub zurzeit nicht zu erwarten ist. Die Kommentatoren weisen darauf hin, dass ohne die Nennung eines Zieldatums für den türkischen Beitritt die EU-Reformen an Priorität verloren haben. Dies schließt nicht aus, dass in einzelnen Bereichen bedeutende Fortschritte bei der Rechtsangleichung erzielt werden könnten. Doch ihre Dynamik entspringt weniger dem Beitrittsprozess sondern vor allem nationalen Kooperationsinteressen - so beispielsweise bei der internationalen Verkehrsnetzplanung der EU, der Energiepolitik u.ä.

 

Pressepräsentation des Fortschrittsberichts

Fortschrittsbericht

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Last modified: 28.12.2003