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Diese „Freiheit“ könnte teuer zu stehen kommenvon Perihan Ügeöz Die Rede ist von der Schlacht der Männer um die Freiheit der Frau, das Kopftuch tragen zu dürfen. Zu keinem Zeitpunkt war der politische Vorstoß, das Kopftuch freizugeben, so massiv und erfolgversprechend, wie in diesen Tagen. Untermauert von Argumenten wie Demokratisierung, Normalisierung, Freiheit der Religion und des Gewissens wurden zwischen der regierenden konservativ islamistischen AKP und der rechts nationalistischen Oppositionspartei MHP Verhandlungen über die Aufhebung des Kopftuchverbots an den Universitäten des Landes geführt. Als ob es sich bei diesem Thema um die preisgünstige Anschaffung von Tischen und Stühlen für die Partlamentskantine beim Winterschlußverkauf handelte, haben beide Parteien in einem atembetäubenden Tempo über die Freilassung des Kopftuchs Einigkeit erzielt. Die gegenwärtig existierende Verfassung soll mit einigen Kunstgriffen zugunsten der Freigabe des Kopftuchs an den Universitäten zurechtgebogen werden. An der Gesinnung, die den Freiheitskampf um das Kopftuch begleitet, fallen mehrere Denkwürdigkeiten auf: Zwei Parteien im Parlament beschließen, das Kopftuchproblem zu lösen. Um die diesbezüglichen Verhandlungen zu führen, werden von der Spitze beider Parteien 8 männliche Vertreter auserwählt. Obwohl es hierbei um die Köpfe der Frauen geht, findet sich in dieser Vertreterrunde keine einzige Frau. Frauen soll vorgeschrieben werden, wie sie ihre Kopftücher zu binden haben, aber man hält es noch nicht einmal um den Anschein eines guten Anstands willen für nötig, Frauen in die Verhandlungen miteinzubeziehen. Als zentrales Motiv für die Freilassung des Kopftuchs wird das edle Wort „Freiheit“ herangezogen. Aber ohne Rücksicht darauf, dass der Begriff der Freiheit nicht Eier und auch nicht Äpfel meint, sondern basierend auf demVerständnis eines autonomen und mündigen Bürgers, die inviduelle Möglichkeit versteht, ohne Druck und Zwang zwischen verschieden Alternativen auszuwählen, werden gleichzeitig jedem, der es wagt, Bedenken und Kritik zu äußern, rechts und links Hiebe und Maulkörbe verteilt. Ob Zeitungskolumnist, Universitätsrektor oder Jurist, wer die Freigabe des Kopftuchs mit Verweis auf die Gefahren im Zusammenhang mit der laizistischen Grundordnung des Staates kritisiert, läuft schnell Gefahr, als undemokratisch oder beliebter noch als republikanischer Statthalter des Statusquo gebrandmarkt zu werden. Nun ist eine Verfassung nicht irgendein Pamphelt, sondern versteht sich im Allgemeinen als einen Gesellschaftsvertrag. Wer mit Referenz darauf dafür plädiert, dass man Verfassungsänderungen nicht holter die polter im Parlament beschliessen dürfe und zwar selbst dann nicht, wenn eine Partei über eine ausreichende Mehrheit verfügt, sondern zuerst der Versuch unternommen werden müsste, einen Konsens innerhalb der Gesellschaft zu suchen, wird ebenso schnell in diese Ecke verwiesen. Besonders begehrt ist dabei der Rückgriff auf ein Zitat von Mustafa Kemal Atatürk, der - analog der Parole“alle Gewalt geht vom Volke aus“ – einst gesagt hat, dass die Souverenität uneingeschränkt beim Volk liegt. Um die uneingeschränkte Entscheidungskompetenz des Parlaments als einzigem Repräsentanten der Volksouverenität eindrucksvoll hervorzuheben, wird gerne auf diesem Zitat herumgeritten. Dass die Herrschaftsgrundlage des Demokratieverständnisses zwar aus dem Volk abgeleitet wird, jedoch die Gewaltenteilung ebenfalls zum grundsätzlichen Demokratieverständnis gehört und damit die Vollkssouveränitat nicht einzig und alleine in den Händen des Parlaments liegt, wird dabei gerne ausgeblendet. Während auf der einen Seite mit dem Begriff der Freiheit fast Jahrmarkt betrieben wird, wird an anderer Stelle ein Verbot nach dem anderen angekündigt. Kaum war das Rauchverbot mit Ausnahme der Moscheehöfe unter Dach und Fach, kam die Nachricht, dass ab demnächst der Alkoholausschank in allen Sportclubs verboten ist. Dass im Fernsehen Rauchszenen nicht gezeigt werden sollen, war bekannt. Nun sollen daneben auch alle Arten von Bildern, die Alkoholszenen enthalten, ausgeblendet werden. Obwohl diese Tage viel von „Freiheit“ die Rede ist, ist zunächst kaum damit zu rechnen, dass der Horizont des Freiheitsdrangs über den Kopf der Frau hinausragen könnte. Die jüngsten Worte von Burhan Kuzu, AKP-Abgeordneter und Vorsitzender der Verfassungskommission im Parlament, erübrigen eigentlich jeden weiteren Kommentar zum Thema „Freiheit“: „Wir sind nicht angehalten, jede Forderung zu erfüllen. Von seiten der Homesexuellen kommen auch intensive Forderungung zur Gleichstellung und Anerkennung des Eherechts. Sollen wir ihnen diese Rechte geben, nur weil sie sie fordern?“ Von außen betrachtet, mag man das Thema Kopftuch als harmlos wahrnehmen. Aber es ist nun einmal eine Realität, dass in der Türkei damit auch massive Ängste und Befürchtungen verbunden sind. Seit spätestens den 80er Jahren zugleich als Symbolträger des politischen Islam in Erscheinung getreten, repräsentiert das Kopftuch nicht nur unterschiedliche Lebensstile, sondern verkörpert wesentlich wichtiger noch das Eingreifen in Lebensstile. Zugunsten des Kopftuchs wird von politischer Spitze gerne das Argument vorgebracht, dass das Kopftuch in keinem europäischen Land verboten sei, aber demgegenüber ausgerechnet in der Türkei, wo doch 99 % der Bevölkerung Muslime seien. Doch gerade dieses Argument hilft kaum, die Ängste und Befürchtungen darüber zu besänftigen, welches Unterdrückungspotential gegenüber allen nicht Kopftuch tragenden Frauen entfesselt werden wird, wenn dem Kopftuch überall stattgegeben wird. Und gerade, weil 99% der Bevölkerung muslimischen Glaubens ist, fällt es außerdem ungleich schwer, sich damit abzufinden, dass es bei den Geboten der Religion einzig beim Kopftuch und dieses auch nur bei denjenigen Frauen bleiben wird, die sich freiwillig dazu bekennen. Mal ganz abgesehen von Vorbildern in anderen islamischen Ländern, Übergriffe auf Frauen, weil sie keine Kopftücher getragen haben, Bilder von kleinen Mädchen, die aufgrund familiären und nachbarschaftlichen Drucks bereits im Alter von 7 bis 8 Jahren tief verschleiert werden oder das Verprügeln und gar Totschlagen von Menschen, die während der Fastenzeit gegessen oder geraucht haben, sind schließlich weder erfundene Horrorszenarien noch aus dem Ausland importierte Gruselgeschichten. Dass das Kopftuch mitnichten nur ein harmloses Stück Stoff darstellt, sondern längst auch eine politische Präferenz symbolisiert, zeigt sich inzwischen auf mehreren Ebenen des politischen Alltags. Für die vor ca. 6 Monaten stattgefundene Wahl des Staatspräsidenten Abdullah Gül beispielsweise war die Parole „Wählen wir einen gläubigen Präsidenten!“ nicht irrelevant. Angefangen mit dem Ministerpräsidenten Erdogan an der Spitze, werden nicht nur politische Fragestellungen und Sachverhalte gerne mit religiösen Motiven garniert. Es zeigt sich daneben sowohl an der Führungsspitze der AKP als auch bei der Zusammenstellung des Kabinetts, dass die meisten Männer kopftuchtragende Ehefrauen haben. „Die Ehefrau als Kopftuchträgerin“ scheint inzwischen auch bei der Besetzung von Schlüsselposten als ein wichtiges Auswahlkriterium herangezogen zu werden. Angesichts dieser und zahlreicher anderer Beispiele fällt es ausgesprochen schwer, die Angstreflexe zu bändigen und anzunehmen, dass hinter dem Vorpreschen des Kopftuchs keine anderen Ziele versteckt sind, als nur die harmlose Forderung nach Freiheit, wie das behauptet wird. Welche politischen und sozialen Konsequenzen lässt die verfassungsrechtliche Freigabei des Kopftuchs erwarten? Werden die Diskussionen um religiöse Freiheit an diesem Punkt stehen bleiben? Wird es tatsächlich nur beim Kopftuch bleiben und dieses auch nur innerhalb der Universitätsgrenzen? Was wird man all jenen kopftuchtragenden jungen Frauen, die Kraft der Verfassung mit ihrem Kopftuch von Jura bis Politik studieren werden, eines Tages sagen, wenn sie gemäss ihres Universitäsabschlusses Richterinnen, Staatsanwälte und Gouverneure werden wollen? Und umgekehrt, welcher Schutz wird Frauen gewährt, die ihre Köpfe nicht bedecken wollen? Wenn das Kopftuch als eine religiöse Pflicht interpritiert wird, wie soll verhindert werden, dass Frauen, die kein Kopftuch tragen als Ungläubige angesehen und darum einem sozialen und psychologischen Druck ausgesetzt werden? Diese und eine Menge andere ähnlichgestrickte Fragen brennen Millionen von Menschen berechtigterweise auf den Nägeln. Doch noch bevor die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien abgeschlossen waren, hatten es jedenfalls verschiedene Vertreter der regierenden AKP eilig, ihrem Publikum zu verkünden, dass das Kopftuch selbstverständlich nicht nur innerhalb der Universitäten bleiben werde. Nach dem Motto: „Komm Zeit, komm Rat“ werde man das Kopftuch Schritt für Schritt im gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes einführen. Zahlreiche Juristen wie auch Universitätsrektoren warnen vor den Konsequenzen. Frei von der Last, Warnungen Gehör zu schenken, erklärt der Ministerpräsident Erdogan, die Freigabe des Kopftuchs sei ausschließlich auf Universität beschränkt, und es ginge dabei einzig und allein um die Aufhebung der universitären Benachteiligung von jungen Frauen, die Kopftuch tragen. Als Garant dafür gibt er sein staatsmännisches Wort. Ob alle anderen Szenarien, die das Kopftuch – wenn es einmal verfassungsrechtlich freigegeben wird - nicht nur in der Universität, sondern bald auch in allen Schulstufen sowie im öffentlichen Dienst sehen, tatsächlich nur billige Angstmacherei ist, wie das unterstellt wird, wird sich zeigen. Die Ellenbogenmentalität, mit der ein Problem, das wie dieses einen neuralgischen Punkt innerhalb der Gesellschaft berührt und gleichsam jede Menge sozialen Sprengstoffcharakter besizt, angegan wird, lässt zumindest nicht lange ahnen, dass dem gegenüber Turbulenzen ohnehin anfälligen Land, eine Menge zusätzliche Turbulenz bevorsteht. |
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