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Generalstaatsanwalt fordert Schließung der AKPvon Stefan Hibbeler Die Meldung über den Schließungsantrag gegen die AKP, den der Generalstaatsanwalt am Kassationsgerichtshof am 14. März stellte, traf die Öffentlichkeit wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Zwar erinnerten die Medien schnell daran, dass Staatsanwalt Abdürrahman Yalcinkaya bereits im Herbst vergangenen Jahres und im Januar diesen Jahres gewarnt hatte, dass die Politik der AKP zu einem Verbotsverfahren führen konnte - zu diesem Zeitpunkt erwartet hatte es jedoch wohl keiner. Die Konstellation wirkt zudem bizarr: Eine Partei, die mit einem Stimmaufkommen von 47 % im Juli 2007 fast zwei Drittel der Abgeordneten stellt, wird vom Generalstaatsanwalt beschuldigt, ein Zentrum verfassungsfeindlicher Bestrebungen zu sein. Gegen 71 Politiker der AKP, darunter auch Staatspräsident Abdullah Gül und Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan fordert Yalcinkaya ein fünfjähriges Politikverbot. Die Anklageschrift umfasst die gesamt Zeitspanne seit Gründung der AKP 2002. Nach offiziellem Eingang der Anklageschrift beim Verfassungsgericht am Montag (17. März) begann eine zehntägige Frist für die Vorprüfung. Innerhalb dieser Frist muss das Gericht entscheiden, ob die Klageschrift für die Einleitung eines Verfahrens ausreichend ist. In der Diskussion über eine mögliche Zurückweisung der Klage findet sich u.a. das Argument, dass ein Gerichtsverfahren gegen einen Staatspräsidenten nicht möglich sei. Aus diesem Grund müsse das Verfassungsgericht eine Klageschrift, die Abdullah Gül umfasse, zurückweisen. Gegner dieser These verweisen darauf, dass in die Klageschrift nur Handlungen und Reden Güls in seiner Zeit als AKP-Politiker eingegangen seien... Mit der Klageschrift hat eine heftige Kritik am Generalstaatsanwalt eingesetzt. Regierungsnahe Zeitungen bemühen sich insbesondere ihn im Zusammenhang mit der laufenden Ergenekom-Untersuchung gegen nationalistische Gruppen mit dem Vorwurf, einen Staatsstreich vorzubereiten, zu stellen. Für den starken Kurssturz der Istanbuler Börse wurde Yalcinkaya bereits am Sonntag verantwortlich gemacht, bevor auch nur die erste Aktienbewegung eintrat. Betrachtet man sich den Kursverlauf der Finanzmärkte so hat die türkische Börse zwar Montag überdurchschnittlich verloren - ein Teil der Kursverluste und des Wertverlustes der YTL wurde bereits in den zwei drauf folgenden Tagen wieder aufgehoben... Weitere Vorwürfe sehen im Generalstaatsanwalt einen Vaterlandsverräter, andere einen religionslosen Gesellen... Die Polemik, mit der sich auch Regierungsmitglieder gegen Yalcinkaya äußerten hat ihnen den Vorwurf der Mißachtung von Verfassungsorganen und der Justiz eingetragen... Neben der eher emotionsgeladenen Abrechnung mit dem Generalstaatsanwalt hat eine Diskussion darüber begonnen, ob durch die Änderung von Verfassung und Parteiengesetz dem eingeleiteten Verbotsverfahren ein Riegel vorgeschoben werden soll. Dabei sind verschiedene Varianten im Gespräch. Zunächst wird überlegt, die Kompetenz zur Einleitung eines Schließungsverfahrens gegen eine politische Partei an eine Erlaubnis durch das Parlament zu binden. Damit wäre zukünftig zumindest ausgeschlossen, dass Verbotsverfahren gegen eine Regierungspartei eingeleitet werden könnten. Andere Ansätze greifen die Verfassungsbestimmung zur Parteienschließung auf und verfolgen das Ziel, den Schließungsstraftatbestand enger zu fassen. Außerdem wird erwogen, die geforderte Mehrheit heraufzusetzen. Beide Wege sind bei einer Verfassungsänderung 2001 bereits eingeschlagen worden. Die MHP demgegenüber favorisiert, dass statt einer Schließung von Parteien deren Politiker persönlich die Verantwortung für ihre Handlungen tragen sollten. Insbesondere aus Kreisen der CHP wird Versuchen, ein laufendes Verfahren durch Rechtsänderungen zu beeinflussen, mit Kritik begegnet. Von den Autoren des im Sommer im Auftrag der AKP erarbeiteten Verfassungsentwurfs heißt es, dass dieser das aktuelle Problem wohl vermieden hätte. Zum einen sei dort der Schließungstatbestand enger gefasst und vor einem Schließungsantrag eine Verwarnung auszusprechen, zum anderen sei die Richterbesetzung des Verfassungsgerichts anders und die Anforderung an die Mehrheit beim Schließungsbeschluss höher. Doch neben diesen eher technischen Seiten des Phänomens verbinden sich mit dem Schließungsantrag eine Reihe von grundlegenden Fragen und Problemen. Unabhängig von den Erfolgsaussichten zeigt der Verbotsantrag, dass nach wie vor eine Polarität in der türkischen Politik besteht, die man getrost als "Feindschaft" bezeichnen kann. Angesichts solcher Feindschaft und der Emotionalisierung der Auseinandersetzung geraten politische Diskussionen leicht zu Machtkämpfen. Demokratische Institutionen werden als Positionen im Stellungskrieg eingesetzt. Während der gesellschaftliche Frieden in Mitleidenschaft gezogen wird, sinkt die Leistungsfähigkeit des Staates angesichts der Machtkämpfe beträchtlich. Wer sich vergegenwärtigt, dass Abhörprotokolle von Staatsanwälten und hohen Offizieren ins Internet gestellt wurden, kann leicht ermessen, auf welches Niveau sich die Konflikte zugespitzt haben. Aus verschiedenen Erwägungen heraus lassen weder AKP noch Opposition Gelegenheiten aus, die Spannungen weiter anzuheizen. Die AKP verlässt sich dabei auf ihre starke Parlamentsmehrheit und Meinungsumfragen, die ihr weiterhin zuschreiben, auch im Falle von Referenden oder Neuwahlen stärkste politische Kraft zu bleiben. Hinzu kommt eine beträchtliche Unterstützung aus dem Ausland, wie sich nicht zuletzt aus den offiziellen Reaktionen in Europa und aus Washington auf das Verbotsverfahren ersehen lässt. Mehr Abstand könnte dazu beitragen, die Konfliktbereitschaft zu verringern...
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Einige Stellungnahmen zum Verbotsverfahren: Hakki Keskin: Die Türkei braucht Konsenskultur und Stabilität Cem Özdemir: Parteiverbot ist keine Lösung
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Stefan Hibbeler Redaktion: redaktion@istanbulpost.net |
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Copyright © 2001 Istanbul Post Last modified: 28.12.2003 |
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