Wochenspiegel Dossiers
Magazin Wirtschaft
Adresse Veranstaltungen
Kleinanzeigen Istanbul Post
Suchen Archiv
Kommunikation Aktuelles
Titel 

Istanbul    Post
Das  wöchentliche deutschsprachige  Internetmagazin  der  Türkei

Jahrgang 4 Nr. 12 vom 20.03.2008
 

Jetzt kostenlos!



 

Erdogan und die Justiz

von Orkan Özcelik

Die Ereignisse der letzten Tage in der Türkei haben nicht nur dort für Aufsehen gesorgt. Der Generalstaatsanwalt Yalcinkaya hat einen Antrag auf ein Parteiverbotsverfahren gegen die regierende AKP von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan gestellt. Die EU und die deutsche Regierung kommentierten dies als Schlag für die Reformbemühungen der Türkei.

Doch wie sieht die Reaktion darauf in der Türkei selber aus? Die Entrüstung hierüber kam von vielen Seiten, nicht überraschend auch von Erdogan selbst, der das Verfahren gegen die Demokratie, ja gar gegen das gesamte Volk gerichtet sieht. Verfahrenskritiker argumentieren im selben Ton: Das gesamte Ereignis wäre ein Skandal und sowieso nur der letzte Hauch des versiegenden kemalistischen Atems. Doch ist dies wirklich der Fall? Das System heutiger moderner demokratischer Staaten beruht auf der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative. Ziel dieser Machtteilung ist eine gegenseitige Kontrolle zu gewährleisten sowie einen Machtmissbrauch zu verhindern. Eine verfassungsgemäße Funktion spielt hierbei die Möglichkeit eine Partei die gegen die Verfassung verstößt zu verbieten. Diese Möglichkeit besteht nicht nur in der Türkei, sondern auch in Deutschland und anderen europäischen Staaten. Ziel eines solchen Verfahrens ist es, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und zu schützen. Nun stellt sich die Frage, ob ein solches Verbot nicht ein sehr drastisches und unverhältnismäßiges Mittel darstellt und ob dadurch nicht wirklich gegen das demokratische Prinzip verstoßen wird, wenn die Partei um die es geht 45% der Wählerstimmen erhalten hat.

Mitnichten! Das Volk hat eine verfassungsgemäße Partei gewählt, jedenfalls ging die große Mehrheit der AKP-Wähler davon aus. Die AKP wurde für die in ihrer Legislaturperiode erreichten wirtschaftlichen Fortschritte und ihre Reformbemühungen gewählt. Nicht jedoch, weil sie eventuell gegen die türkische Verfassung verstoßen hat. Deshalb wird, nach Ignorierung aller Polemik, durch das Verbotsverfahren nicht das Demokratieprinzip oder gar die Stimme des Volkes unterdrückt, sondern ein nach allgemeingültigen rechtsstaatlichen Regeln eingeleitetes Verfahren vollzogen, welches in jedem anderen Staat der Welt, welcher verfassungsrechtlich ein Parteiverbotverfahren vorsieht, genauso durchgeführt werden würde.

Kann ein Verfahren gegen das Volk gerichtet sein?

In der Türkei gibt es drei Gruppen mit unterschiedlichen Meinungen über den Schritt des Generalstaatsanwalts, die wie folgt zusammengefasst werden können:
Zum eine sind da Diejenigen die erbost darüber sind, dass es überhaupt gewagt und in Erwägung gezogen wird, ein Verbotsverfahren gegen die AKP anzustreben. Argument ist dann wie bereits angesprochen, dass das Volk sich für die AKP mit 46% aller Stimmen entschieden hat. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass sich mehr als die Hälfte der wahlberechtigten türkischen Bevölkerung für eine andere Partei entschieden hat. Deshalb kann schon einmal nicht von „dem Volk“ gesprochen werden. Die AKP-Wähler haben die größte Wählergruppe gestellt und deshalb ist Erdogan auch berechtigt Ministerpräsident geworden. Doch, dass ein Verbotsverfahren gegen das gesamte Volk gerichtet ist, ist schon alleine deshalb nicht ersichtlich. Auch stellt sich die Frage ob ein solches juristisch fehlerfrei eingeleitetes Verfahren überhaupt wirklich gegen das Volk gerichtet sein kann. Selbst wenn die AKP 99% aller Stimmen gewonnen hätte. Denn ist es nicht gerade die Aufgabe der Judikative das Arbeiten und Wirken der Legislative und Exekutive auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen? Genau dies geschieht hier gerade. Wieso sollte das völlig normale Arbeiten der Justiz im Falle der AKP, so wie es der türkische Ministerpräsident fordert ausgesetzt werden?
In Aussagen, die die Arbeit der Judikative in Frage stellen, kann nur eines gesehen werden:

Der Versuch zwischen dem Volk und seiner Justiz einen Keil zu treiben. Doch was ist eine Gesellschaft in welcher die Gesetze nicht geachtet und wenn es einem gerade aufgrund politischer Motivation heraus beliebt, in Frage gestellt werden? Eine rechtsstaatliche Gemeinschaft oder doch etwas völlig anderes? Und wie sollte man nun jemanden einschätzen, der eben genau dies fordert? Erdogan hat sich durch seine Kommentare selber keinen Gefallen getan. Statt durch eine solche Wortwahl das Klima noch mehr einzuheizen, hätte er sich – falls er wirklich eine weiße Weste besitzt – zurück lehnen und das Verfahren auf sich zukommen lassen sollen. So scheint er jedoch bewusst es auf einen Krieg, zwischen der Bevölkerung und den unterschiedlichen gesellschaftlich sowie politischen Ansichten, ankommen lassen zu wollen. Von einem Ministerpräsident erwartet man jedoch, dass er mäßigend wirkt und nicht noch die Situation bewusst verschärft. Ob ein demokratisch gewählter Politiker zudem, derart Kritik an der Unabhängigkeit der Justiz üben sollte, hinterlässt jedenfalls einen faden Beigeschmack.

Die zweite Gruppe besteht aus denjenigen, welche sich diebisch darüber freuen, dass ein Verbot der AKP angestrebt wird. Zwar steht es jedem frei sich zu freuen wann es einem beliebt, doch ist ein Verbot oder der Versuch ein solches durchzusetzen auch stets mit Unsicherheit verbunden. Sowohl für die Wirtschaft als auch für die Menschen. Also sollte trotz aller, vielleicht berechtigter Kritik an der AKP niemand in Jubelstürme ausbrechen.

Die dritte und letzte Gruppe setzt sich aus jenen zusammen, die zwar grundsätzlich in einem Parteiverbotsverfahren etwas schlechtes sehen, aber andererseits auch die Aktivitäten der Justiz respektieren und diese als Vorgang den es zur Sicherung der Gewaltenteilung geben muss, akzeptieren. Diese Gruppe sieht zwar auf der einen Seite die Risiken und Gefahren eines solchen Verfahrens, verschweigt jedoch auch nicht, dass ohne ein bestimmtes Verhalten der AKP auch niemand ein solches Verfahren hätte eröffnen können.

Rechtsgrundlage in der Verfassung

Dies ist ein erster Eindruck der derzeitigen Lage, ohne jedoch konkret zu werden und inhaltlich darüber zu diskutieren ob es nun Sinn macht überhaupt ein solches Verbotsverfahren anzustreben oder nicht. Nach Artikel 2 der Verfassung ist die Republik Türkei ein „ demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat“. Vor allem spielt in diesem aktuellen Zusammenhang wohl das Laizismusprinzip der Türkei eine wichtige Rolle. In der Präambel heißt es, dass die heiligen religiöse Gefühle, wie es das Prinzip des Laizismus erfordert, auf keine Weise mit den Angelegenheiten und der Politik des Staates werden vermischt werden dürfen. In Art.68 Abs. 4 heißt es weiter, dass „die Satzungen und Programme der Parteien (...) den Prinzipien der demokratischen und laizistischen Republik nicht entgegenstehen“ dürfen. Die Schließung von politischen Parteien erfolgt gem. Art.69 Abs.4 “durch Entscheidung des Verfassungsgerichts aufgrund einer Klage, die von der Generalstaatsanwaltschaft der Republik zu erheben ist. Wird ein Verstoß der Satzung und des Programms einer Partei gegen die Bestimmungen des Art. 68 Abs. 4 festgestellt, ergeht die Entscheidung auf endgültige Schließung.“ Wenn man sich nun die Ereignisse genauer anschaut ist genau so vorgegangen worden, wie es die Verfassung vorschreibt. Über ein Verbot ist freilich noch nicht entschieden worden, doch ist die Einleitung des Generalstaatsanwalts Yalcinkaya kein Verstoß gegen irgendeine Vorschrift. Im Gegenteil, es wurde genaustens auf die Einhaltung des Verfassungsrechts geachtet. Nun ist natürlich fraglich, inwieweit die Regierungspartei AKP und ihre Mitglieder gegen das laizistische Prinzip welches eine strikte Trennung von Staat und Religion vorschreibt, so wie es auch in Frankreich üblich ist, verstoßen haben. Die Anklageschrift umfasst fast 200 Seiten. Wenn man dies berücksichtigt und mit den Veröffentlichungen einiger türkischer Zeitungen vergleicht, welche sich auf wenige kaum mehr als ein paar Zeilen beschränkende Hinweise beziehen, scheint vom jetzigen Zeitpunkt ausgesehen ein Urteil darüber ob ein Verbot nun gerechtfertigt ist oder nicht, nicht sinnvoll.
Man sollte lieber abwarten, was in dem nun folgenden mehrmonatigen Verbotsverfahren sowohl von der Generalstaatsanwaltschaft als auch von der Verteidigung der AKP hervorgebracht wird um den Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit zu bestätigen bzw. zu entlasten. Auf eines sollte jedoch auch hingewiesen werden dürfen:

Die Tatsache dass verschiedene Persönlichkeiten der AKP im Laufe der Regierungszeit als auch in ihrer vorherigen politischen Laufbahn mehrfach sich zum Laizismusprinzip der türkischen Republik geäußert haben. Zum einen kann man Aussagen des jetzigen türkischen Ministerpräsidenten Erdogan aus seiner Zeit als Istanbuler Bürgermeister heranziehen, in der er sich selbst als „Imam von Istanbul“ und „Schariaanhänger“ bezeichnete, der strikt gegen Sylvester und damit gegen den christlichen geographischen Kalender ist, der von Atatürk im Rahmen der Modernisierung der türkischen Republik eingeführt wurde. Auch klingen seine Aussagen in Bezug auf die türkische Bevölkerung noch durch, von der 99% muslimisch wären. Erdogans Aussage hierzu ging jedoch weiter und er konstatierte, dass man nicht gleichzeitig muslimisch sowie laizistisch sein könnte. Zugleich bemerkte er in seiner damaligen politischen Aktivität, dass nachdem das türkische Volk sich dafür entscheiden würde, dass der Laizismus abgeschafft werden solle, dies natürlich gemacht werden würde.

Ob das türkische Volk jedoch sich selbst darüber bewusst war, dass ihr so eine Einstellung attestiert wurde, bleibt natürlich im Dunkel der Geschichte. Eine Umfrage dazu kam jedoch zu dem Ergebnis, dass eine überwältigende Mehrheit der türkischen Bevölkerung den Laizismus in der Türkei als nicht gefährdet sieht. Zwar hat sich Erdogan inzwischen von solchen Parolen distanziert und mehrmals öffentlich seinen Respekt und seine Akzeptanz gegenüber dem laizistischen verfassungsrechtlichen Gebot bekundet, doch ob diese Bekundungen nun Glauben geschenkt werden kann darf natürlich hinterfragt werden. Vor allem darf darauf hingewiesen werden, dass Erdogan erst im Jahre 2006 unmissverständlich zu seinen alten Aussagen und Denkweisen stand und sagte, dass er nicht daran dächte seine Ansichten, die er zu Beginn seiner politischen Karriere hatte nach seiner Karriere aufgeben und somit sein Volk betrügen würde. Er habe sich nicht geändert und könnte dies auch gar nicht. Mit dem Hintergrund, dass während der Regierungszeit der AKP es nicht nur zu Versuchen kam örtliche Alkoholverbote durchzusetzen sondern auch erfolgreich freizügige Bikiniwerbung verboten wurde scheinen seine Aussagen der Vergangenheit immer noch Bestandteil eines generellen Kurses zu sein. Auch Aussagen und Verhaltensweisen anderer Politiker der regierenden AKP stehen solchen Aussagen in nichts nach und werfen im Gesamtzusammenhang betrachtet, zumindest ein hinterfragunswürdiges Bild auf die AKP und ob diese wirklich verfassungsgemäße Ziele verfolgt.
Doch wird diese Frage, weder hier und jetzt noch durch andere Kommentare von Journalisten und Politikexperten vollständig zu lösen sein. Denn hierfür ist schließlich, dass nun eingeleitete Parteiverbotsverfahren verantwortlich.

 

Reklame

Seminare und Trainings zu interkultureller Kommunikation und Moderation


Wieviel ist Ihnen dieser Beitrag wert?

 

Archiv

Zurück

 

Impressum

Istanbul  Post

Dr. Stefan Hibbeler

Redaktion: redaktion@istanbulpost.net

Reklame
Hier könnte Ihre Reklame stehen.

 

 

Copyright © 2001 Istanbul Post

Last modified: 28.12.2003