Jahrgang 4 Nr. 15 vom 10.04.2008
 

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Entschärfung des Artikels 301 ins Parlament eingebracht

Noch als Außenminister, im November 2006 hatte Abdullah Gül davon gesprochen, dass der Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches zu einem "Markenzeichen" des Landes geworden sei und sich für eine schnelle Änderung ausgesprochen. Über mehr als eineinhalb Jahre hinweg wurde diese Änderung angekündigt - nun wurde sie am 8. April ins Parlament eingebracht.

Ziel des Artikels 301 Strafgesetzbuch (TCK) ist es, Schmähungen des Staates und seiner Organe unter Strafandrohungen zu stellen. Auf der Grundlage des existierenden Artikels wurden Strafverfahren gegen prominente Intellektuelle und Journalisten eingeleitet. Das bekannteste Opfer ist der ermordete armenische Journalist Hrant Dink, aber auch Orhan Pamuk musste ein Verfahren über sich ergehen lassen. Hatte die Regierung zunächst erklärt, man wolle abwarten, wie sich die Rechtsprechung entwickele und darauf hingewiesen, dass niemand auf der Grundlage dieser Bestimmung verurteilt worden sei, hat es in der Zwischenzeit rechtskräftige Verurteilungen gegeben. Seit mehr als einem Jahr steht die Forderung nach Änderung dieser Bestimmung an der Spitze aller Begegnungen zwischen der Türkei und der EU.

Der Internetausgabe der Tageszeitung Zaman vom 8. April zufolge sieht der Artikel 301 TCK nach der Änderung folgendermaßen aus:

(1) Eine Person, die das türkische Volk, das Parlament, die Türkische Republik oder das Parlament, die Regierung und die Justizorgane öffentlich herabwürdigt, wird mit Haft von sechs Monaten bis zu zwei Jahren bestraft.

(2) Eine Person, die die Soldaten oder die Sicherheitsorgane öffentlich herabwürdigt, wird gemäß des ersten Absatz bestraft.

(3) Äußerungen, die dem Ausdruck eines Gedankens dienen, sind nicht strafbar.

(4) Die Verfolgung dieser Straftat ist von einer Erlaubnis des Staatspräsidenten abhängig.

Der Änderungsvorschlag hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Während auf der einen Seite in einer Reihe von liberalen Publikationen Erleichterung herrscht, dass endlich ein Schritt unternommen wird und sich auch die EU erfreut zeigt, kritisieren Anwälte die Novelle als unzureichend. Die CHP wiederum lehnt die Änderung als einen Schritt ab, mit dem man sich bei der EU schön tun wolle.

Der in Medinefragen profilierte Anwalt Fikret Ilkiz vertritt die Position, dass die einzige "saubere" Lösung in der ersatzlosen Streichung der Bestimmung bestehe. Wolle man jedoch unbedingt eine Einschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen, so komme es darauf an, dass der Gesetzgeber klare Maßstäbe setze. Mit Begriffen wie "Herabwürdigung" ist dies nicht gegeben.

Der frühere Generalstaatsanwalt Sabih Kanadoglu wiederum wendet ein, dass unverständlich ist, warum die Genehmigung für die Strafverfolgung vom Staatspräsidenten gegeben werden solle. Zum einen sieht er einen Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, weil der Staatspräsident eine Aufgabe der Exekutive übernimmt. Zum anderen verweist er darauf, dass der Staatspräsident das höchste Amt im türkischen Staat ausübt (zu dessen Aufgaben gehört auch die Ernennung oberster Richter). Eine vom Staatspräsidenten erteilte Genehmigung zur Strafverfolgung könne zu einem übermäßigen Druck auf die Justiz in der Behandlung von Straftaten nach Art. 301 führen.

Die Position von Onur Öymen, dem stellvertretenden Parteivorsitzenden der CHP, dagegen mutet bizarr an. Er erklärte, dass das Ziel der AKP ausschließlich sei, sich der EU gegenüber schön zu tun. Nur weil die EU an zwei oder drei Verfahren gemäß Artikel 301 Anstoß genommen habe, könne man doch kein Gesetz ändern. Zudem sei die Position der Europäer fragwürdig. Sie würden sich nur empören, wenn es sich um Verfahren gegen ihre Schützlinge handele. Als dagegen andere Autoren wie zum Beispiel Cüney Arcayürek und Melih Asik angeklagt wurden, habe es keine Reaktionen gegeben.

Eigentlich war geplant, den Änderungsentwurf noch in dieser Woche auf die Tagesordnung des Justizausschusses zu nehmen. Dies wäre in etwa mit dem Besuch von EU-Kommissionspräsident Barroso zusammengefallen. Die Geste scheiterte jedoch an der CHP Parlamentsvizepräsidentin Güldal Mumcu, die den am 8. April eingereichten Antrag nicht an die Kommission weiterleitete. Sie erklärte, sie werde mit der Weiterleitung waren, bis Parlamentspräsident Köksal Toptan wieder zurückgekehrt sei. Sie sehe in der Sache keine Eilbedürftigkeit.

 

 

 

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