Jahrgang 4 Nr. 22 vom 29.05.2008
 

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Wider die Straflosigkeit

Perspektiven der Menschenrechtsstiftung der Türkei zu Folter und Misshandlung

von Marko Tapio Perels

Mit relativ großer medialer Aufmerksamkeit wurde Ende April die Veröffentlichung des „Folter-Atlas“ (Iskence Atlası) durch die Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV) vor Ort verfolgt. Das Buch mit dem für deutsche Ohren ungewöhnlichen Titel ist eine Dokumentation physischer Foltermethoden, sowie ihrer Folgen im Lichte medizinischer Begutachtung. Das über mehrere Jahre vorbereitete Werk ist unter Beteiligung der TIHV, der Gesellschaft für Spezialisten der Forensik (ATUD) und des Türkischen Medizinerverbands (TTB) entstanden. Grundlage für die Darstellung ist überwiegend die Auswertung von Fällen, deren Opfer bei der Menschenrechtsstiftung Hilfe gesucht haben. Die Kombination von skizzenhafter Darstellung der Foltermethoden, Farbfotografien und detaillierter medizinischer Auswertung mit verschiedensten Verfahren, scheint weltweit einmalig. Neben der Zielgruppe von Forensikern und Juristen, sowie Menschenrechtsaktivisten, kann man in dem Buch ebenso ein historisches Dokument über diese traurige Geschichte in der Türkei sehen. Aus Sicht der Stiftung ist die alleinige Historisierung der Befunde im Hinblick auf die Türkei allerdings mehr als zweifelhaft.

Zum einen liegt dies an den langwierigen Folgen und der psychischen Latenz, die traumatisierende Foltererfahrungen bedingen können. Zum anderen ist aus Sicht der Stiftung eine Zunahme von Misshandlung und Folter zu verzeichnen – der gegenwärtig regierungsoffiziellen Null-Toleranz-für-Folter-Politik zum Trotz. Die mit der EU-Perpektive vorangetriebene Reformpolitik werde dabei konterkariert durch Verschärfungen im „Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus (Gesetz Nr. 5681)“ und im „Gesetz zu Rechten und Pflichten der Polizei (Gesetz Nr. 2559)“. Diese begünstigen aus der Perspektive der Stiftung Misshandlung und Folter. Nebenbei bemerkt, freie Meinungsäußerung einschränkende Rechtsnormen finden sich jenseits des vieldiskutierten Paragraphen 301 zuhauf.
Vergleicht man die statistischen Daten der Stiftung von 2005 und dem Folgejahr, wird zwar deutlich, dass die absolute Zahl der Hilfesuchenden (vorübergehend) zurückgegangen ist – allerdings ist seit 2005 ein kontinuierlich höheres Aufkommen von Personen zu verzeichnen, die angeben im gleichen Jahr gefoltert oder misshandelt worden zu sein (2005: 193 Personen/ 2006: 222/ 2007/ 320).

Die jüngste Veröffentlichung ist dabei im Kontext der Straflosigkeit zu sehen, auf die Täter heute immer noch hoffen können. Äußerst selten kommt es Verurteilungen in entsprechenden Ermittlungsverfahren. Um tatsächlich Verurteilungen von Tätern zu bewirken, sofern diese überhaupt identifiziert werden konnten, sind valide medizinische Gutachten unabdingbar. Betrachtet man die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in den letzten Jahren, fällt auf, dass diese Gutachten häufig defizitär sind. Einerseits betrifft dies die Gründlichkeit und Sorgfältigkeit im Nachweis von Misshandlungs- und Folterspuren. Andererseits ist bisweilen die Unabhängigkeit der Gutachter in Frage zu stellen. In der Vergangenheit sind dabei in Urteilen immer wieder staatlich angeordnete Gutachten in Zweifel gezogen worden, die oft im Widerspruch zu anderen vorgelegten Gutachten standen.
Mit den Bedingungen erst innerstaatliche Rechtsmittel erschöpft zu haben und angesichts der Arbeitsbelastung des EGMR, vergehen vom Vorfall bis zum Urteil am EGMR meist mehrere Jahre. Die Klageanlässe in der Türkei liegen bei der Rechtsprechung des EGMR im Jahr 2007 in etwa um das Jahr 2000. Der EGMR hat in diesem Jahr 47mal auf Verletzung des Art. 3 (Folterverbot) Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) entschieden und die Türkei zu Schadenersatz verurteilt. In acht Fällen wurde auf Folter erkannt, bei fließenden Übergängen zwischen Folter, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, die allesamt in den Anwendungsbereich des Art.3 EMRK fallen. Als Orte und Akteure von Folter- und Misshandlung werden in den Urteilen (Ereignisse etwa um das Jahr 2000) bemerkenswert häufig die sog. Sicherheitsdirektorate und ihre Anti-Terror-Abteilungen identifiziert. Diese Strukturen im „Kampf gegen den Terror“ existieren heute noch - wenngleich davon auszugehen ist, dass die Systematik von Folter und Misshandlung hier nicht mehr in diesem Maße gegeben ist.

Die jüngste Veröffentlichung der TIHV ist neben dem Istanbul-Protokoll Grundlage für Schulungen von Medizinern und Juristen, die in der Türkei durchgeführt werden. Das Istanbul-Protokoll ist seit 1999 ein offizielles Dokument der Vereinten Nationen. Es wurde als Richtlinie für die Dokumentation von Folter maßgeblich von den Autoren des Folter-Atlas entwickelt. Ziel bleiben die Implementierung von und breite Zugangsmöglichkeiten zu alternativen und unabhängigen medizinischen Gutachten. Darüber hinaus hat das so genannte Optionale Protokoll (OPCAT) eine entscheidende Bedeutung für den Kampf gegen Folter und Misshandlung. Mit ihm verbinden sich weit reichende Befugnisse zur unabhängigen Inspektion von Gefängnissen und sonstigem Gewahrsam. Deutschland und die Türkei haben dieses Protokoll zwar unterzeichnet, die Ratifikation steht allerdings in beiden Ländern noch aus.

Die Menschenrechtsstiftung der Türkei besteht seit 1990 und bis zum Jahresende 2007 haben 11238 Personen sich aufgrund von Folter und Misshandlung an die Stiftung gewandt.
Die Stiftung entstand damals aus einem Umfeld politisch aktiver Mediziner, Juristen und Menschenrechtler (z.B. des Menschenrechtsvereins (IHD), die eine besondere Notwendigkeit zur Betreuung von Folteropfern erkannt haben. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet der Unterhalt von fünf Rehabilitations- und Behandlungszentren in der Türkei. Hier wird versucht medizinische und juristische Hilfe bereitzustellen. Nicht zuletzt geht es dabei um die gerichtsfeste Begutachtung der Leiden. Metin Bakkalcı, Generalsekretär der Stiftung, geht bei hoher Dunkelziffer von 1 Mio. Menschen in der Türkei aus, die infolge des Militärputsches von 1980 Foltererfahrungen gemacht haben. Einen anderen Schwerpunkt der Arbeit bildet das Dokumentationszentrum der Stiftung in Ankara. Hier werden täglich relevante Meldungen aus Tageszeitungen und weiteren Quellen aufbereitet und als Kurzmeldungen englisch und türkisch im Internet veröffentlicht. Diese Nachrichten werden als Wochenberichte ebenso von der deutschen Unterstützergruppe publiziert.

 

Der Autor arbeitet gegenwärtig im Rahmen eines EU-Leonardo-da-Vinci-Stipendiums für die Menschenrechtsstiftung der Türkei.

 

 

 

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