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Keine Kopftücher an türkischen Universitätenvon Stefan Hibbeler Am 5. Juni hat das Verfassungsgericht die im Februar diesen Jahres verabschiedete Verfassungsänderung zur Freigabe des Kopftuchs an Universitäten aufgehoben. Zuvor hatte der vom Gericht eingesetzte Gutachter die Abweisung der Klage von CHP und DSP empfohlen, da dem Gericht bei Verfassungsänderungen nur eine formale, nicht aber inhaltliche Prüfung zustehe. Am 5. Juni legte das Gericht nur eine dreizeilige Erklärung mit dem Urteilstenor vor. Demnach erfolgte die Ablehnung der Verfassungsänderung, weil in ihr eine Gefährdung des laizistischen Charakters der Türkischen Republik gesehen wird. Der Laizismus-Grundsatz gehört zu den Verfassungsbestimmungen, die laut Verfassung unveränderbar sind. Ein Vorschlag, eine dieser Bestimmungen zu ändern, wird als Vergehen gegen die Verfasung betrachtet. Demzufolge wird das Urteil als wichtiges Indiz im laufenden Verbotsverfahren gegen die Regierungspartei, die AKP, betrachtet. Die Verfassungsänderung zum Kopftuch war auf eine Initiative der MHP im Januar zurückgegangen. Sie hatte erklärt, dass es an der Zeit sei, das Kopftuchthema von politischem Mißbrauch durch die Regierungspartei zu befreien. Beschlossen wurde unter Führung von MHP und AKP dann die Änderung von Artikel 10 (Gleichheitsgrundsatz) und Artikel 42 (Recht auf Bildung). In beiden Änderungen wird das Kopftuch an den Universitäten nicht direkt erwähnt. Aus diesem Grunde hatten auch die Hochschulrektoren zu Beginn des Semesters erklärt, dass keine klare neue Rechtslage geschaffen worden sei und sie dementsprechend das Kopftuch weiterhin nicht zulassen werden. Die Übereinkunft von MHP und AKP sah einen weiteren Schritt vor, mit dem ein solcher Widerstand gebrochen werden sollte. Sie wollten in der Hochschulrecht eine Bestimmung einführen, die das Kopftuch grundsätzlich zulässt, aber zugleich auch festlegt, wie es zu tragen sei. Diese Änderung wurde jedoch nicht vollzogen. Im Vorfeld des Urteils des Verfassungsgerichts wurden verschiedene Szenarien möglicher Urteile entworfen. Das ergangene Urteil entspricht dem härtesten Szenario. Andere Möglichkeiten wären gewesen, dass das Verfassungsgericht beispielsweise festgestellt hätte, dass die Verfassungsänderung mit der Zulassung des Kopftuchs an Universitäten nichts zu tun hat, diese jedoch ohnehin aufgrund früherer Urteile des Gerichts unzulässig sei. Auch hätte das Gericht sich der Empfehlung des Gutachters anschließen und die Klage abweisen können. In diesem Falle wäre die Rechtslage weiterhin unklar geblieben, bis das Gesetz zum Hohen Hochschulrat geändert wird. Dieses Gesetz wiederum hätte im Falle einer Klage durch das Verfassungsgericht geprüft werden können, ohne dass es zu Diskussionen über Kompetenzüberschreitungen des Gerichts gekommen wäre. Und schließlich gab es noch die Option, dass das Gericht seine Rechtsauffassung änderte und zu der Aufassung gekommen wäre, dass die Zulassung des Kopftuchs an Universitäten den laizistischen Charakter der Republik nicht gefährden würde. Das Verfassungsgericht hat sich für die härteste Option entschieden. Das ohnehin gespannte politische Klima wird dadurch weiter angeheizt. Im Regierungslager ist der Eindruck entstanden, dass die Schließung der AKP bevorsteht und ein "juristischer Putsch" bevorstehe. Unter diesen Umständen ist es nicht auszuschließen, dass in den nächsten Tagen vorgezogene Parlamentswahlen auf die Tagesordnung kommen. Damit würde es zu einem offenen Konflikt zwischen den verschiedenen Staatsgewalten kommen, aber auch die angeheizten gesellschaftlichen Konflikte zugespitzt. Die Diskussion über zunehmenden Konservatismus und soziale Kontrolle geht weiter - gerade unter Frauen westlichen Lebensstils ist die Beunruhigung weiter gewachsen. Von der Opposition wird der Vorwurf gegen die AKP erhoben, sie beginne eine "Diktatur der Mehrheit" zu errichten - was nichts mit Pluralismus zu tun habe. Eine Entscheidung zugunsten von Neuwahlen würde genau an dieser Stelle eine weitere Zuspitzung herbeiführen. Umgekehrt ist die Enttäuschung im Regierungslager groß. Aus der Sicht der AKP und ihrer Anhänger hat das Verfassungsgericht seine Kompetenzen überschritten und das Parlament mißachtet. Das Urteil des Verfassungsgerichts erging mit neun zu zwei Stimmen. Es wird nun gesagt, dass die neun Stimmen der Verfassungsrichter mehr wiegen, als die der 407 vom Volk gewählten Abgeordneten, die für die Verfassungsänderung stimmten. Sie wittern in der Entscheidung einen Akt eines selbstherrlichen Staates, der demokratische Kontrolle nicht zulassen und die Bevölkerung gängeln will. Das breite Bündnis, das die AKP bei der letzten Parlamentswahl getragen und ihr 47 % der Stimmen eingebracht hat, ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen. Während also auf der einen Seite die Gefahr weiterer schwerer Konflikte zwischen den Staatsorganen besteht ist auf der anderen Seite auch ein weiterer Vertrauensverlust in die staatliche Ordnung nicht auszuschließen. Mit ihren verschiedenen Zügen ist es staatlichen Institutionen und den politischen Parteien gelungen, sich in eine Sackgasse zu manövrieren. Natürlich gibt es immer Auswege aus der Sackgasse - doch die benötigen Zeit. Letztlich betrifft der Konflikt das Prinzip der Gewaltenteilung, das in modernen Staaten Garant für Pluralismus sein soll. Die in die aktuelle Verfassung eingeschriebene Verteilung der Gewalt auf die verschiedenen Organe erweist sich als unzulänglich. Mit Neuwahlen lässt sie sich nicht neuordnen. Statt die vorhandenen gesellschaftlichen Konflikte anzuheizen und sie sich zunutze zu machen, käme es der Politik eher zu, einen "Konsens der Demokraten" herzustellen. Ein Verfassungsprozess, der die Grundprinzipien eines modernen, pluralistischen Staats zum Ausgangspunkt nimmt, wäre ein solcher Ausweg. |
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Copyright © 2001 Istanbul Post Last modified: 28.12.2003 |
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