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Die Krisen gehen in die Sommerpausevon Stefan Hibbeler Am vergangenen Freitag beschloss das Parlament bis zum 1. Oktober, die jährliche Sommerpause anzutreten. Die Entscheidung fiel, nachdem das Verfassungsgericht den Verbotsantrag gegen die AKP abgelehnt, die Partei jedoch zur Zurückzahlung der Hälfte der Parteienfinanzierung für dieses Jahr zu verurteilen. Gleichwohl hat sich - abgesehen von einem kurzen Boom der Finanzmärkte - keine wirkliche Erleichterung eingestellt. Das Parlament ist zwar in die Ferien gegangen - das ganze Bündel von offenen Fragen, das sich in den letzten Monaten aufgestaut hat, ist damit aber nur notdürftig vertagt. Beginnt man mit dem Verfassungsgericht, so stehen die Begründungen für zwei politisch äußerst wichtige Entscheidungen noch aus: Zur Aufhebung der Verfassungsänderung, mit der das Kopftuch an Universitäten freigegeben werden sollte und die Begründung zur Abweisung des Verbotsantrags gegen die AKP. Die Urteilsbegründungen werden insbesondere wegen der Aussagen zum Laizismus sowie der Kompetenzen des Verfassungsgerichts mit Spannung erwartet. Für den Herbst dürfte zudem die Entscheidung über den Verbotsantrag der kurdischorientierten DTP auf der Tagesordnung stehen. In der Zwischenzeit sorgt das Gerücht für Unruhe, der Generalstaatsanwalt am Kassationsgerichtshof könne nach Erscheinen der Urteilsbegründung im Verbotsverfahren gegen die AKP fordern, Politiker, die nach Ansicht des Verfassungsgerichts gegen den Laizismusgrundsatz verstoßen haben, aus der AKP auszuschließen. Dies könnte u.a. auch Ministerpräsident Erdogan betreffen. Anfang der Woche kündigte die AKP an, sie werde die Arbeit an einem Verfassungsänderungspaket wieder aufnehmen. Dieses Mal soll jedoch ein größtmöglicher Konsens mit den Oppositionsparteien gesucht werden. Wesentliches Anliegen der AKP ist es dabei, das Verbot politischer Parteien zu erschweren. Wie in dieser Frage ein Kompromiss aussehen kann, erscheint durchaus offen - die CHP hat bisher ihre Ablehnung gegen solche Pläne signalisiert, die MHP hat erklärt, sie sei auch gegen Parteienschließungen und favorisiert demgegenüber die individuelle Bestrafung von Politikern, die sich gegen die Verfassung vergangen haben. Parlamentspräsident Toptan hat erklärt, dass er für das kommende Gesetzgebungsjahr hoffe, dass eine Verfassungsänderung möglich werde, die sich nicht nur auf die Erschwerung von Parteienschließungen beschränke und im Konsens mit den beiden größeren Oppositionsparteien beschlossen werden soll. Er merkte dazu an, dass in diesem Zusammenhang auch die von der CHP immer wieder aufgeworfene Frage der Einschränkung der parlamentarischen Immunität auf die Tagesordnung kommen könnte. Das Urteil des Verfassungsgerichts hat zunächst keine fühlbare Veränderung der Position der CHP mit sich gebracht. In einer Würdigung des Urteils hob die CHP hervor, dass das Verfassungsgericht festgestellt habe, dass die AKP zum Zentrum antilaizistischer Bestrebungen geworden sei. Nimmt man den aktuellen Streit um die Ernennung von 21 Hochschulrektoren durch Staatspräsident Gül hinzu, ergibt sich ein Bild, in dem sich wenig geändert hat. Kritiker werfen dem Staatspräsidenten zum einen vor, die Abstimmungsergebnisse in den Universitäten nicht beachtet zu haben und damit der Kritik, die seine Partei bisher geübt hatte, nicht entsprochen zu haben. Zum anderen wird dem Staatspräsidenten vorgeworfen, er habe die Haltung der Kandidaten beim Streit um die Zulassung des Kopftuchs an den Universitäten zum Entscheidungskriterium gemacht. Mit der Veröffentlichung der Beweismittel im Ergenekon-Verfahren sind rund 250.000 Seiten Material an die Öffentlichkeit gelangt. Eine Reihe der Dokumente dürften für beträchtliche Diskussionen sorgen, da sie sich auf frühere Untersuchungen von Geheimdienst, Polizei und Gendarmerie beziehen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, das ohne Prüfung der Zuverlässigkeit der Dokumente sie sich als geeignetes Material zur Fortsetzung der Auseinandersetzung mit anderne Mitteln eignen. Doch auch ohne den Konflikt um den Laizismus und ohne die allmächtige Terrororganisation Ergenekon, auf der die Anklageschrift basiert, ist die Auseinandersetzung mit den Aktionen des "Staats im Staate" - angefangen von vertuschten Korruptionsfällen bis zu den vielen Einzelheiten von Konterguerilla und Krieg gegen die PKK - im Grunde geeignet, um auf längere Zeit für politische Unruhe zu sorgen. Dass eine solche Aufarbeitung erforderlich ist, steht außer Zweifel, denn ohne die Konfrontation mit der Vergangenheit dürfte es kaum möglich sein, das Vertrauen der Bevölkerung zu erlangen. Andererseits dürften die Erwartungen, dass allein eine solche Auseinandersetzung zur Demokratisierung der Türkei beitrage, überhöht sein. Gelingt es nicht, einen politischen Mindestkonsens über die Staatsordnung und Grundsätze der Rechtstaatlichkeit herzustellen, wird es kaum möglich sein, nötige Reformen des politischen Systems zu vollziehen, die einem künftigen "tiefen Staat" verhindern könnten. Dies betrifft ebenso die Neufassung des Parteiengesetzes zugunsten von mehr innerparteilicher Demokratie als auch die Stärkung von Oppositionsrechten bei der Kontrolle staatlichen Handelns. Erkennbar ist dies jedoch im Moment nicht. Demgegenüber sieht sich die Türkei mit zwei außenpolitischen Herausforderungen konfrontiert. Im Nord-Irak geht der Streit um Kirkut in die entscheidende Phase. Angesichts der Versuche, die Stadt dem kurdischen Gebiet anzuschließen, wird sich die Türkei nochmals mit ihrer Kurden-Politik beschäftigen müssen. Das zweite Problem betrifft den Zypern-Konflikt. Wenn im September die Verhandlungen zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen auf der Insel erneut aufgenommen werden, wird sich die Regierung mit einer hohen Erwartungshaltung aus Europa konfrontiert sehen. Vernehmlich sind die Forderungen aus Europa auch im Hinblick auf die EU-Reformen. Während der Krise des schwebenden Verbotsverfahrens war Kritik aus Europa eine wichtige Unterstützung für die Regierung. Nun kündigt Außenminister Babacan an, dass das nationale Programm zur Vorbereitung der Türkei auf den EU-Beitritt noch in diesem Monat vorgestellt werden solle. Da jedoch das Parlament in die Ferien gegangen ist, wird es bei einem Regierungsprogramm bleiben. Ob dessen Schicksal ein anderes als des im vergangenen Jahr vorgestellten Gesetzgebungsprogramm sein wird, bleibt offen. Wie bereits anfangs erwähnt, war die Erleichterung über die Ablehnung des Verbotsantrags auf den Finanzmärkten am stärksten zu spüren. Die Börse erreichte in etwa einen Stand wie vor der Einleitung des Verbotsverfahrens. Der Dollar sank unter einen Kurs von 1,15 YTL, der Euro unter 1,80 YTL. Angesichts eines Verbraucherpreisanstiegs von 12 % (bezogen auf den Zeitraum von zwölf Monaten) setzt sich die Aufwertung der Türkischen Lira weiter fort. Für Industrie und Landwirtschaft sind dies schlechte Nachrichten - zum einen geraten sie aufgrund der starken Lira auf ausländischen Märkten unter Druck und zum anderen sind sie nach den jüngsten Energiepreiserhöhungen einem zweiten Preisdruck ausgesetzt. Da international davon ausgegangen wird, dass die globale Finanzkrise Europa - den wichtigsten Exportmarkt der Türkei - mit einiger Zeitverzögerung trifft, werden weitere Probleme befürchtet. Für die Politik bedeutet dies, wachsenden Druck auf eine Intervention in die Wechselkurse, ein überzeugendes Programm für die Umstrukturierung der Industrie und eine Strategie zur Eindämmung des Zahlungsbilanzdefizits. Dieser Druck dürfte zudem unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Komponente weiter wachsen: die steigenden Verbraucherpreise werden durch die Steigerung der Löhne und Bezüge nur teilweise kompensiert. Die Liste ließe sich fortsetzen. Absehbar ist demgegenüber, dass sich die Türkei den Winter über im Wahlkampf befinden wird. Ob es, wie von einigen Kommentatoren angenommen, vorgezogene Parlamentswahlen geben wird, ist ungewiss. Aber für März 2009 stehen auf jeden Fall die Kommunalwahlen auf dem Programm. |
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