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Die Deniz Feneri Affäre
Eine Reihe von Korruptionsvorwürfen beginnt die politische Tagesordnung zu bestimmen
von Stefan Hibbeler
Nach dem Abschluss des Verbotsverfahrens gegen die AKP ist die Partei nun – neben den anhaltenden Vorwürfen, ein gestörtes Verhältnis zur laizistischen Staatsordnung zu haben – auch durch Korruptionsvorwürfe unter Druck geraten. Nachdem der Generalsekretär der Partei aufgrund von Korruptionsvorwürfen von seinem Parteiamt zurücktrat, haben zunächst der Umgang der Partei mit dem Deniz Feneri e.V. Verfahren in Deutschland und dann die Vorwürfe gegen den stellvertretenden Ministerpräsidenten Mehmet Dengir Firat neue Probleme aufgeworfen.
Im August hatte die CHP zunächst den Vorwurf erhoben, der Generalsekretär der AKP Saban Disli habe als Gegenleistung von einer Millionen Dollar die Umwidmung eines Grundstücks veranlasst. Nach Vorlage eines notariell beglaubigten Dokuments beharrt Disli zwar darauf, unschuldig zu sein, trat jedoch nach steigender Kritik aus den eigenen Reihen von seinem Parteiamt zurück. Zwar forderte die CHP, dass Disli auch sein Parlamentsmandat niederlege, damit die Vorwürfe gegen ihn gerichtlich untersucht werden können, doch lehnte die AKP dies ab.
Unmittelbar darauf begann in Deutschland das Verfahren wegen Veruntreuung und Missbrauch von Spendengeldern gegen Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter des Vereins Deniz Feneri e.V. Das Verfahren ist in mehrerlei Hinsicht von großer Brisanz für die AKP.
Zwar ist Deniz Feneri e.V. formell vom türkischen Verein gleichen Namens unabhängig, doch sind Gelder von Deutschland an den türkischen Deniz Feneri geflossen. Mitarbeiter des Vereins verwiesen zudem darauf, in engen Kontakt mit dem türkischen Verein gestanden zu haben. Der türkische Deniz Feneri wiederum erhielt als einer von sehr wenigen Vereinen die allgemeine Anerkennung der Gemeinnützigkeit, die es ihm auch erlaubt, ohne vorherige Genehmigung Spenden zu sammeln. Die Werbung von Deniz Feneri Türkei und Deniz Feneri e.V. wurden über den Fernsehsender Kanal 7 ausgestrahlt. Kanal 7 wiederum ist ein vom Gründer des Milli Görüş Necmettin Erbakan unterstützter und später auch der AKP nahe stehender Sender. Die Staatsanwaltschaft in Deutschland hat umfangreiche Geldflüsse vom Deniz Feneri e.V. an den deutschen Ableger von Kanal 7 festgestellt. Der Besitzer von Kanal 7 Zekeriya Karaman wurde vom deutschen Richter im Deniz Feneri e.V. Verfahren als Haupttäter bezeichnet. Kurz nach dem Urteil stellte sich heraus, dass der Hauptangeklagte im Verfahren in Deutschland Mehmet Gürhan eine notarielle Generalvollmacht für Karaman ausgestellt hatte. Der Schönheitsfehler bestand nur darin, dass Gürhan zum Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht – die in der Türkei erfolgte – in Untersuchungshaft saß. Gegen den Notar in der Türkei wurde nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass der Notar sich bei der letzten Parlamentswahl um eine Kandidatur für die AKP bemüht hatte.
Neben dem Inhaber von Kanal 7 wird zudem der von der AKP eingesetzte Präsident der Aufsicht für Fernsehen und Radio (RTÜK) Zahid Akman belastet. Akman war Mitgründer und teilweise auch Geschäftsführer einiger der Unternehmen, die in der Anklageschrift als Transferstelle der veruntreuten Gelder des Deniz Feneri e.V. angegeben werden. Außerdem soll Akman Aussagen der Beschuldigten zufolge als Geldkurier an den Transfers von Deutschland in die Türkei mitgewirkt haben. Akman lehnt den von der CHP geforderten Rücktritt von seiner RTÜK-Präsidentschaft ab. Ein Misstrauensantrag gegen ihn wurde mit den Stimmen der von der AKP eingesetzten RTÜK-Ratsmitglieder zurückgewiesen. Die CHP verweist außerdem darauf, dass im Februar in einem Sammelgesetz festgelegt wurde, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen einen RTÜK-Präsidenten nur mit Genehmigung des Ministerpräsidenten erfolgen können.
Ein Gesprächsvermerk des deutschen Botschafters in Ankara belegt außerdem, dass sich Ministerpräsident Erdogan im vergangenen Jahr eingehend nach dem Ermittlungsstand im Deniz Feneri e.V. Verfahren erkundigte.
Während das Gerichtsverfahren in Deutschland abgeschlossen ist, beginnen die Ermittlungen in der Türkei erst. Obgleich seit mehr als einem Jahr in den Medien über die Vorwürfe gegen Deniz Feneri e.V. berichtet wird und der Vorwurf im Raum steht, dass ein Großteil der Mittel in die Türkei transferiert wurde, liegen bisher keine Ermittlungsergebnisse der Vereinsaufsicht des türkischen Innenministeriums vor. Die Staatsanwaltschaft Ankara, die im September 2008 ihre Ermittlungen aufnahm, kündigt an, zunächst das Urteil aus Deutschland anzufordern.
Ministerpräsident Erdogan reagierte auf diese Flut von Vorwürfen zunächst mit einem Streit mit der Dogan Holding – dem größten Medienkonzern der Türkei. Er warf Aydin Dogan vor, seine Medienmacht zu benutzen, um Zugeständnisse für die Geschäftsinteressen seiner Holding zu erpressen. Zunächst stellte er Dogan ein Ultimatum, eine Geschäftsangelegenheit, die er mit Erdogan besprochen hatte, öffentlich zu machen. An der Börse erlitt die Dogan Holding angesichts dieses Frontalangriffs des Ministerpräsidenten einen schweren Kurseinbruch.
Zwei Wochen später rief Erdogan außerdem zum Boykott der Dogan-Zeitungen auf.
Parallel dazu erhoben der Regierung nahe stehenden Zeitungen Vorwürfe gegen die Dogan Holding, sie würde durch fingierte Papierpreise Aktionärsinteressen schädigen. Die Holding reagierte mit wiederholten Stellungnahmen und verwies auf die Tätigkeit der Finanzmarktaufsicht SPK.
Vorwürfe wurden auch gegen die CHP erhoben – u.a. meldete die Tageszeitung Vakit, die Friedrich Ebert Stiftung habe die CHP finanziell unterstützt. Die Friedrich Ebert Stiftung dementierte die Meldung und bezeichnete das angebliche Beweisdokument als Fälschung.
Vorwürfe gegen den CHP-Bezirksbürgermeister von Cankaya (Ankara) werden demgegenüber ernst genommen. Sowohl die Kommunalaufsicht des Innenministeriums als auch die CHP haben Ermittlungen aufgenommen.
Weitere Korruptionsvorwürfe werden gegen die AKP-Bürgermeister von Gaziantep und Adana erhoben.
Mit besonderer Spannung wurde in diesem Zusammenhang das "Duell" zwischen den stellvertretenden Parteivorsitzenden von AKP (Firat) und CHP (Kilicdaroglu) am 25. September erwartet, das im Parlament stattfand und von zahlreichen Fernsehstationen live übertragen wurde. Kilicdaroglu hatte Firat vorgeworfen, dass dieser gegen einen Zollinspekteur, der gegen eine Firma ermittelte, an der Firat zuvor Hauptanteilsinhaber war, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet zu haben. Außerdem sei in einem LKW dieses Unternehmens eine bedeutende Menge Rauschgift gefunden worden. Wie nicht anders zu erwarten, ließ sich Firat nicht von der Richtigkeit der gegen ihn erhobenen Vorwürfe überzeugen - manche Kolumnisten bewerten die Diskussion als "unentschieden" andere glauben, dass sie der CHP nicht genützt, der AKP jedoch geschadet habe.
Muten diese ganzen Vorwürfe auch wie eine Schlammschlacht zwischen politischen Rivalen an, so zeigt sich jedoch auch eine Reihe von Systemmängeln, die eine zügige Aufklärung von Vorwürfen verhindern.
Losgelöst vom aktuellen Fall, scheint der Umgang in der Türkei mit dem Deniz Feneri e.V. Verfahren in Deutschland auf eine Reihe von systembedingten Unzulänglichkeiten hinzudeuten:
- Der Vorwurf von Geldtransfers eines Vereins aus Deutschland in die Türkei hätte sowohl polizeiliche und als auch vereinsrechtliche Ermittlungen auslösen müssen. Beide obliegen letztlich dem Innenministerium. Diese Ermittlungen werden, soweit bekannt, erst eingeleitet, nachdem in Deutschland ein Urteil gefällt und direkte Vorwürfe gegen Personen in der Türkei erhoben werden. Es stellt sich die Frage, ob Polizei und Vereinsaufsicht über die nötige Unabhängigkeit verfügen, um unparteiisch ihre Aufgabe wahrzunehmen. Auch die Staatsanwaltschaft wurde erst zum Abschluss des Verfahrens in Deutschland tätig, obgleich die Ermittlungen seit mehr als einem Jahr bekannt sind.
- Angesichts verschiedener Immunitätsbestimmungen – für Abgeordnete, für Beamte und seit diesem Jahr auch für den RTÜK-Präsidenten – ist die Tätigkeit von Ermittlungsorganen stark eingeschränkt und an politische Entscheidungen gebunden.
- Unabhängige Aufsichtsinstitutionen – wie beispielsweise die Finanzmarktaufsicht SPK – sollen der zugrunde liegenden Philosophie zufolge den Zugriff der Politik auf Marktentwicklungen zügeln. Es steht jedoch der Vorwurf im Raum, dass die SPK ein Ermittlungsverfahren gegen den der Regierung nahe stehenden Fernsehkanal „Kanal 7“ auf unorthodoxe Weise abgebrochen hat. Sollte sich herausstellen, dass politische Einflussnahme im Spiel ist, wird das ganze System autonomer Regulierungsbehörden in Frage gestellt (wie auch im Hinblick auf den nicht geklärten Vorwurf der Dogan Holding gegenüber der Regulierungsinstitution für den Energiemarkt EPDK).
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