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Die Öffentlichkeit verfolgt gebannt den Serien-Krimi: Ergenekonvon Stefan Hibbeler Seit am 7. Januar eine weitere Verhaftungswelle im Zuge der Ergenekon-Untersuchung erfolgte, beherrscht das Thema wieder die öffentliche Diskussion. Neben den inzwischen allbekannten Ungereimtheiten, zu denen „in Echtzeit“ Einzelheiten über Festnahme, Beweismittel und Verhöre gehören, dürfte die Life-Übertragung von Arbeiten zum Aufspüren von Bomben und Waffen durch das Staatsfernsehen wohl ziemlich einzigartig sein. Auch eine vierstündige Reportage mit einer Person, nach der im Zusammenhang mit der Untersuchung gefahndet wird, im Staatsfernsehen gehört sicher nicht zu Ereignisse, die man jederzeit antreffen wird…
Zur Erinnerung… Im Zuge der Ermittlungen zum Handgranatenfund in Ümraniye erfolgten bisher zehn Festnahmewellen. Der im vergangenen Sommer vorgelegten Anklageschrift zufolge gibt es eine „Ergenekon“ genannte Terrororganisation, die für zahlreiche Morde, Attentate und weitere Straftaten verantwortlich gemacht wird. Dieser Terrororganisation sollen u.a. führende Kreise der türkischen Gesellschaft und hohe Staatsbeamte angehören. Der Begriff „Ergenekon“ wird dabei gelegentlich synonym für „tiefer Staat“ verwandt. Zu den Festgenommenen gehören pensionierte Offiziere bis in den Generalsrang, aktive Offiziere, Akademiker, Politiker (bis hin zu Parteivorsitzenden), Journalisten und Künstler. Die Ermittlungen werden mit verschiedenen weiteren Diskussionen in Verbindung gebracht. So veröffentlichte die Zeitschrift Nokta im Frühjahr 2007 Tagebücher, die einem pensionierten Admiral zugeschrieben werden. Die Tagebücher enthalten Berichte über zwei Putschpläne, die durch den damaligen Generalstabschef verhindert wurden. Der pensionierte Admiral streitet nach wie vor ab, dass die Tagebücher von ihm verfasst wurden. Gerichtlich ist die Authentizität bisher nicht geklärt. Obwohl die Tagebücher in der Diskussion immer wieder mit der Ergenekon-Ermittlung in Verbindung gebracht werden, ist der Admiral bisher – soweit bekannt - nicht verhört worden. Ein weiteres Thema, das mit Ergenekon in Verbindung gebracht wird, ist der Susurluk-Unfall. 1997 stellte sich durch Zufall nach einem Verkehrsunfall heraus, dass ein DYP-Politiker, ein Polizeioffizier und ein gesuchter rechtsextremistischer Attentäter zusammen im Auto saßen. Der Attentäter wurde beim Unfall getötet. Er verfügte über Papiere, die ihm von der Polizei ausgestellt wurden. Die weiteren Ermittlungen führten zu Verbindungen zwischen Sicherheitsapparat, Politik, Rechtsextremisten und Mafia. Es wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt. Außerdem wurden einige Beteiligte – insbesondere Polizisten – zu Haftstrafen verurteilt. Nach Auslaufen der parlamentarischen Immunität muss sich nun auch der frühere Innenminister Mehmet Agar im Susurluk-Verfahren vor Gericht verantworten. Parallelen zu den Ergenekon-Ermittlungen werden zum einen abstrakt hergestellt, wenn angenommen wird, dass Susurluk nur ein Ausläufer des wesentlich weiter gesteckten Ergenekon-Netzwerks sei. Insbesondere mit der jüngsten, der zehnten Verhaftungswelle, werden jedoch auch persönliche Verbindungen untersucht. Das durch die Susurluk-Ermittlung aufgedeckte Beziehungsgeflecht wird außerdem mit den Recherchen des Journalisten Ugur Mumcu in Verbindung gebracht. Mumcu, der selbst einem Attentat zum Opfer fiel, war zu dem Schluss gekommen, dass die Welle von Gewalttaten, die zwischen 1977 und 1980 das Klima schuf, das den Putsch vom 12. September 1980 rechtfertigte, zum Teil von Kreisen des Sicherheitsapparats selbst inszeniert wurde. Dieser Aspekt spielt auch heute bei der Ergenekon-Untersuchung eine Rolle – auch hier wird unterstellt, die Organisation habe spektakuläre Anschläge (im Gespräch sind die Handgranaten-Angriffe auf die Cumhuriyet, der Angriff auf den Verwaltungsgerichtshof, das Massaker an Missionaren in Malatya bis hin zum Mord am armenischen Journalisten Hrant Dink) angestiftet, um das Klima für einen Putsch zu bereiten. Im Zusammenhang mit der zehnten Verhaftungswelle wird gemeldet, dass nicht nur Waffen gefunden wurden, sondern auch Personenlisten. Diese Personen werden als mögliche Ziele neuer Attentate bewertet. Und schließlich gibt es noch den Diskussionsstrang, der die Vergangenheit von Ergenekon mit der „Gladio“-Strategie der Nato in Verbindung bringt. Ausgehend von den Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg hatte die Nato ein Netzwerk von Personen mit geheimen Waffendepots ausgestattet. Diese Netzwerke sollten im Falle einer sowjetischen Besetzung eines Nato-Landes einen Guerilla-Widerstand aufbauen. Italienische Ermittlungen zeigen Verbindungen zwischen diesen Verteidigungsnetzwerken, der Mafia sowie konservativen und rechtsextremistischen Politikern.
Ein Labyrinth von Behauptungen Angesichts der Fülle von Akteuren und Ereignissen, die nicht nur in Medienberichten, sondern auch in der umfangreichen Anklageschrift aufgegriffen werden, gibt es voraussichtlich nur wenige Spezialisten, die einen Überblick über die Materie haben. In der öffentlichen Diskussion dagegen dominieren Grundsatzfragen, die von der Verfassung der Justiz über die Einhaltung der Standards der Strafprozessordnung bis zur Ausleuchtung von Einzelpersonen/-ereignissen reichen. Da der Fokus der Diskussion mit jeder neuen Verhaftungswelle wechselt, entsteht ein Gewirr von Behauptungen, das kaum handhabbar ist. Wie bereits vor einer Woche angemerkt, spielt dabei die Tatsache, dass sich allein die Justiz systematisch mit Ergenekon auseinandersetzt, eine wichtige Rolle. Das Gericht, vor dem das erste Ergenekon-Verfahren im Oktober begann, kann jedoch nur die Frage von Schuld und Verantwortung klären. Sollte es ein Ziel sein, durch die Aufarbeitung von Ergenekon Impulse für den Demokratisierungsprozess der Türkei zu geben, bedürfte es dazu auch einer systematischen politischen Auseinandersetzung, wie sie beispielsweise in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss geführt werden könnte. Dieser könnte beispielsweise auch für das Strafrecht weniger relevante Fragen wie politische Ethik und Berufsethik von Beamten und Soldaten aufgreifen, die einen Beitrag zur Überwindung von Strukturen leisten könnten, wie sie mit „tiefer Staat“ umschrieben werden.
Eine Untersuchung mit offenem Ende… Demgegenüber befinden sich im Ermittlungsmaterial Beweismittel zu einer Reihe von bisher nicht aufgeklärten Straftaten. Würden hier Täter ermittelt und zur Verantwortung gezogen, wäre bereits ein bedeutender Schritt für den Rechtsfrieden geleistet – überdies voraussichtlich in absehbarer Zeit und mit dem Vorteil, angesichts einer überschaubareren Materie, nachvollziehbar zu sein. Mehr Nachvollziehbarkeit würde zudem den Geruch „politisch motivierter Ermittlungen“ bedeutend eindämmen. Life-Übertragungen von Ermittlungen, die auszugsweise Veröffentlichung von Verhörprotokollen unmittelbar nach den Verhören und andere gezielte Indiskretionen haben der Ermittlung viel Glaubwürdigkeit gekostet. Bei den veröffentlichten Materialien ist zudem niemals deutlich, von wem es zu welchem Zweck herausgegeben wurde. Natürlich kann man die Medien eines fahrlässigen Umgangs beschuldigen. Doch einmal im Ernst – wer würde sich die Veröffentlichung solcher Materialien entgehen lassen? Interessant ist jedoch, dass bisher niemand für diese Indiskretionen zur Verantwortung gezogen wurde. In der vergangenen Woche wurde gemeldet, dass alle Beschwerden beim Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte gegen das Vorgehen des ermittelnden Staatsanwalts aufgrund der Zustimmungsverweigerung des Justizministers ad acta gelegt wurden. Eine solche Zustimmungsverweigerung ist nachvollziehbar – der Staatsanwalt soll in seiner Arbeit nicht behindert werden. Da Vorwürfe, dass Rechte von Beschuldigten und Angeklagten verletzt wurden, auf diese Weise jedoch nicht geklärt werden können, nimmt die Glaubwürdigkeit der Justiz Schaden. |
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