Jahrgang 4 Nr. 9 vom 27.02.2009
 

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Zwischen Recht und Wirklichkeit

von Stefan Hibbeler

Es ist Wahlkampf. Eigentlich nur Kommunalwahlkampf, doch die Anstrengungen der Parteiführer bleiben nicht hinter ihrer Performanz bei der Parlamentswahl zurück. Die Parteien setzen auf ein politisches Zeichen, das von der Kommunalwahl ausgehen soll. Die Opposition will zeigen, dass die AKP nicht unbesiegbar ist. Die AKP will zeigen, dass sie auch nach dem Verbotsverfahren im vergangenen Jahr noch die Unterstützung der Massen genießt. Die einen hoffen darauf, dass die Wirtschaftskrise die AKP schwächt. Die anderen wollen zeigen, dass sie alles im Griff haben…

Politisch gesehen hat die Türkei zwei Jahre Dauerstress hinter sich. Vor zwei Jahren eskalierte die Neuwahl des Präsidenten und mündete nach einer Warnung des Militärs in vorgezogene Wahlen. Die AKP hat die Wahl haushoch gewonnen. Dann zauberte sie den Entwurf einer neuen Verfassung aus dem Hut, den eine von ihr beauftragte Kommission von Verfassungsrechtlern geschrieben hatte. Die Ergenekon-Untersuchung und in ihrem Umfeld ein Niveau von Indiskretion und Veröffentlichung von Abhörprotokollen – die Demontage wichtiger Staatsakteure der 1990er Jahre. Das Verbotsverfahren gegen die AKP, das mit dem Urteil endete, die Regierungspartei verstoße mit ihrer Politik gegen das Laizismusgebot der Verfassung: Geldstrafe. Im Herbst Korruptionsdiskussionen. Für die Wirtschaftskrise blieb da nur wenig Zeit. Die These, dass die Türkei kaum oder gar nicht von der internationalen Krise berührt werde, die Ministerpräsident Erdogan noch bis in den Dezember hinein vertrat, erklärte er damit, dass es darum gehe, nicht in Pessimismus zu verfallen.

In diesen Jahren sind viele Reformprojekte auf der Strecke geblieben. Die Reform der Sozialversicherung konnte nach vielen Verzögerungen schließlich verabschiedet werden. Doch ein Teil der bisher nicht eingelösten Reformen und ungelösten Probleme schafft Sollbruchstellen für neue Krisen.

 

Subjektive Bilanz der AKP-Regierung
Die im Dezember von Prof. Toprak vorgestellte Untersuchung über die „Marginalisierung laizistischer Kreise“ hat mich berührt. Vieles von dem, was in dieser Untersuchung dokumentiert ist, habe ich von anderen gehört. Manches war auch durch Zeitungsberichte bekannt. Doch systematisiert und zusammengestellt, bot es ein Panorama der Gemütsverfassung von Minderheiten. Oppositionspolitiker, Linke, Intellektuelle sowie ethnische und religiöse Minderheiten sehen sich an den Rand gedrängt. Insbesondere den Prozess der vergangenen zwei Jahre empfinden viele von ihnen als Niederlage.
Der Bericht löste Diskussionen aus. Es wurde eingewandt, er sei subjektiv. Er spiegele nur die Sichtweise einer Minderheit wieder… Was wäre natürlicher bei einer Studie über Marginalisierung?

Jenseits dieses Berichts beschäftigen sich Kommentatoren mit den Veränderungen im Land. Es ist in den vergangenen Jahren eine neue Elite entstanden. Große Vermögen haben ihre Besitzer gewechselt. Auch die Medienlandschaft hat sich gewandelt – Zeitungen und Fernsehkanäle sind an Wirtschaftsgruppen übergegangen, die der Regierung nahe stehen.

Nicht wenige quittieren diese Veränderungen mit einem Schulterzucken. Dies ist auch früher schon so gewesen. „Wer durch den Staat groß wird, fällt auch durch ihn…“ – ein Satz den ich jüngst im Zusammenhang mit der Diskussion über die Geldstrafe gelesen habe, die gegen die Dogan Mediengruppe verhängt wurde. Vielen, die sonst wenig mit der AKP gemein haben, ist auch die Genugtuung anzumerken, die sie verspüren, wenn es nun einigen der früher Mächtigen an den Kragen geht…

Gleichwohl – mit Demokratisierung hat dies wenig zu tun. Wenn im Zusammenhang mit der Ergenekon-Untersuchung davon die Rede ist, der „tiefe Staat“ würde aufgelöst, so wecken die vielen Ungereimtheiten – insbesondere die gezielten Indiskretionen von Ermittlungsmaterial, die obskuren Abhörmaterialien, die gezielt auf den Markt gebracht werden, um einzelnen Persönlichkeiten oder Institutionen zu schaden, bei mir die Befürchtung, dass der „alte tiefe Staat“ durch einen „neuen tiefen Staat“ ersetzt wird.

Natürlich mögen diejenigen, die früher gern Gebrauch von der Machtbefugnis des Hohen Hochschulrats YÖK gemacht haben, sich fragen, ob es nicht eine gute Idee gewesen wäre, bei Zeiten eine Demokratisierung zu ermöglichen. Nun ist diese Macht an andere übergegangen. Sie nutzen sie…

Der Aufstieg neuer Eliten ist mit Konflikten verbunden. Die alten Eliten räumen das Feld nicht freiwillig. Da wird man auch schon einmal etwas gröber. Um Beispiele aus dem Medienbereich zu nennen – Kanaltürk, ATV-Sabah und nun die Dogan Medien. (Hinzu kommen die vielen kleinen Medien, die mit den alten wie den neuen Eliten zurechtkommen müssen…) Man kann über das Sendeprofil des früheren Kanaltürk streiten. Das mindeste was man sagen kann, ist, dass es sich um einen parteilichen Fernsehsender handelte. Dass dieser Sender von einer Betriebsprüfung in die andere stolperte und Beanstandungen kurze Zeit später in regierungsnahen Medien nachzulesen waren, hinterließ Beklemmungen. Dann kam ein Ultimatum der Sozialversicherungen und ein überstürzter Verkauf an eine der Regierung nahe stehenden Unternehmensgruppe. Die erklärte bei der Übernahme, man werde das Profil des Senders nicht antasten. Die regierungskritischen Diskussionssendungen verschwanden. Der frühere Inhaber des Senders sitzt nun im Zuge der Ergenekon-Ermittlungen in Untersuchungshaft. Der Fernsehsender ATV und die Tageszeitung Sabah wurden vom Guthabensicherungsfond beschlagnahmt. Der Inhaber habe gegen Auflagen verstoßen. Zwar stellte sich heraus, dass dies nicht zutraf. Doch nach dem Verkauf an eine wiederum der Regierung nahe stehende Unternehmensgruppe hatte der frühere Inhaber einen Vergleich geschlossen, so dass er kein Rechtsmittel mehr zur Rückerstattung seines Medienunternehmens mehr einlegen konnte. Die Finanzierungskonditionen staatlicher Banken zum Erwerb von ATV und Sabah waren ein weiteres Diskussionsthema. Und in der letzten Woche noch eine Steuerstrafe gegen die Dogan Mediengruppe in Höhe von rund einer halben Milliarden Dollar…

Es macht dabei ganz den Eindruck, dass mit dieser Umverteilung von Reichtum und Macht Freiräume, die sich in der Reformphase Ende der 1990er und zu Beginn der 2000er Jahre öffneten, wieder zu schließen beginnen.

 

Aussicht auf eine neue Verfassungsdiskussion
Vor diesem Hintergrund kündigen AKP Politiker nun eine Verfassungsdiskussion an. Sie soll nach der Kommunalwahl beginnen. Ziel ist zunächst keine neue Verfassung, sondern ein Reformpaket mit 10-15 Artikeln. Die Opposition gibt sich reserviert. Die Stimmen aus dem Regierungslager variieren zwischen einer „Beteiligung der Opposition“ und einem „Konsens mit der Opposition“ als Verfahrensweise beim Verfassungsprojekt.

Dabei ist nicht einmal umstritten, dass angefangen mit der Verfassung, auf vielen Feldern Reformbedarf besteht. Man kann die Weigerung der CHP nicht zuletzt auch damit erklären, dass diese angesichts der Kräfteverhältnisse im Parlament den Zeitpunkt nicht für günstig hält. Aber man kann auch feststellen, dass die Diskussionsprozesse bisher weitgehend intransparent geblieben sind und damit weder Ziel, Absicht noch Folgen von Änderungen absehbar sind.

Die Folge des bisherigen Diskussionsstils ist ein (Reform-)Stückwerk, das zu einem Status Quo führt, der sich zwischen der durch zahlreiche Eingriffe zerrissenen Rechtssystematik und der Nichtanwendung/Nichtanwendbarkeit von Gesetzen entfaltet.

 

Einige Beispiele

Die Geltung der „Revolutionsgesetze“ wird durch die Verfassung gesichert. Diese Sicherung ist im nichtveränderbaren Teil der Verfassung festgelegt. Zu diesen Revolutionsgesetzen gehört das Laizismusprinzip ebenso wie die Aufhebung religiösen Gemeinschaften oder auch das „Hut-Gesetz“ – um nur einige zu nennen. Nun sind seit langem keine Fälle mehr bekannt, das ein Mann bestraft wurde, weil er ohne Hut aus dem Haus gegangen ist. Mit der Aufhebung der religiösen Gemeinschaften haben diese ihren Rechtsstatus verloren. Dass sie weiter existieren, ist jedoch eine Tatsache.
Betrachtet man die bereits angesprochene Studie von Prof. Toprak, so wird darin u.a. die Tätigkeit der Gülen Gemeinschaft angesprochen. Es wird festgestellt, dass eine Gemeinschaft, die als solchermaßen mächtig erlebt wird, transparenter sein muss. Tatsächlich gibt es kaum zuverlässige Informationen über Mitglieder, Struktur, Finanzkraft und Aktivitäten. Es kann sie ja auch nicht geben – schließlich existiert sie rechtlich gesehen nicht…
Auch ohne der Gemeinschaft Konspiration zu unterstellen, stellt es sich unter Gesichtspunkten wie Demokratie, Öffentlichkeit und Rechtsordnung ein Problem dar, dass ein als in solchen Maßen mächtiger Akteur in diesem Ausmaß „unsichtbar“ bleibt. Es wäre darum sinnvoll, einen geeigneten Rechtsstatus zu finden. Dies jedoch berührt die heikle Frage der Religionsverfassung. Ein Minimalkonsens über das Verhältnis von Religion und Staat und Religion und öffentlichen Leben jedoch ist nicht in Sicht.

In den letzten Tagen machen die Bewohner einer Siedlung in Istanbul auf sich aufmerksam. Diese Siedlung mit 50.000 Einwohnern hat ein Problem. Sie existiert nicht. D.h. sie verfügt zwar über städtische Infrastruktur wie Straßen, Strom, Kanalisation und sogar Schulen. Aber weil sie ohne Baugenehmigung errichtet wurde, existiert sie halt nicht. Die Regierung hat mit einer Ergänzung zur Novelle des Katastergesetzes eine  Rechtsgrundlage geschaffen, mit der Besitzer besetzter früherer Waldflächen Eigentumsrechte erwerben können. Ähnliche frühere Versuche sind bisher immer an der Rechtssprechung des Verfassungsgerichts gescheitert, das auf den Schutz des Waldes in der Verfassung verweist.
Die formale Nichtexistenz eines großen Teils einer Stadt mit 12 Millionen Einwohnern – Istanbuls – wirft, wie man sich vorstellen kann, beträchtliche planerische Herausforderungen auf. Man wird nicht die Hälfte der Stadt abreißen können. Aber man wird Eingriffe vornehmen müssen: zur Entwicklung der städtischen Infrastruktur und zur Sicherung gegen Erdbebengefahren. Dazu bedarf es einer Rechtsgrundlage, die hilft, den Status Quo in einen rechtlichen Zustand zu überführen. Auf nicht existierende Bauten lässt sich Baurecht kaum anwenden… Das Thema ist heikel – es berührt Millionen Menschen, wird einige reicher und viele ärmer machen. An dieser Stelle einen transparenten und nachvollziehbaren Mechanismus zu schaffen, der auf der einen Seite neue Landbesetzungen verhindert und damit die Städte als Ganzes schützt und auf der anderen Seite die sozialen und wirtschaftlichen Interessen großer Bevölkerungsteile berücksichtigt, ist nicht ausgeschlossen. Doch auch an dieser Stelle ist ein Minimalkonsens nicht in Sicht…

Ein anderes heikles Thema ist die Justizreform. Die Verflechtung der Justiz mit dem Justizministerium wird als problematisch angesehen. Richter und Staatsanwälte sollen, den Berichten internationaler Organisationen zufolge, wirksamer vor politischem Zugriff geschützt werden. Auch wird die enge Beziehung von Richtern und Staatsanwälten als problematisch angesehen. Die Bemühungen zur Verfahrensbeschleunigung durch Abkürzung des Rechtswegs bei „Bagatellangelegenheiten“ auf nur eine Instanz ruft Kritik hervor. Die Anwaltskammern warnen vor den jüngst eingeführten Schiedsstellen, die den Gerichten einen Teil ihrer Aufgaben abnehmen sollen.
Für die EU gehört eine Justizreform in der Türkei zu den vordringlichsten Anliegen. Das Justizministerium hatte dazu auch bereits eine Vorlage erarbeitet. Doch leider ist diese Vorlage zwar der EU mitgeteilt worden, doch nicht offiziell ins Parlament eingebracht worden.
Jenseits der Frage, wie eine Justizreform aussehen könnte, besteht auch in dieser Frage zwischen den politischen Akteuren nicht einmal Einigkeit über das Vorgehen, wie ein solcher Reformprozess erarbeitet werden könnte…

Ausblick
Folgt man den Aussagen von Politikern der Regierungspartei, so wird nach der Kommunalwahl die Verfassungsdiskussion erneut aufgenommen. Auch will man sich wieder verstärkt den EU-Reformen zuwenden. Zu erwarten ist außerdem, dass die Wirtschafts- und Sozialpolitik mit einer Reihe von voraussichtlich schmerzhaften Maßnahmen auf die Tagesordnung kommt. Aber all dies natürlich nach der Kommunalwahl…
Warum?

Wenn die erforderlichen Reformen, Status Quo und Rechtslage zumindest einander anzunähern, nicht allein dem Prozess dienen soll, alte durch neue Eliten zu ersetzen, müssten Verfassungsdiskussionen und grundlegende Reformen als beteiligungs- und konsensorientierte Prozesse organisiert werden. Tut man die gegenwärtigen Ankündigungen, Vorwürfe und Polemiken nicht als „Wahlkampf“ ab, stehen neue Konflikte ins Haus. Das daraus wirkliche Reformen hervorgehen, erscheint zweifelhaft.

 

 

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