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Ein großes Knäuel mit viel Stoff zur VergangenheitsbewältigungDie zweite Anklageschrift im Ergenekon-Verfahren wurde veröffentlicht von Stefan Hibbeler Nach einer fünfzehntätigen Prüfung hat das 13. Große Strafgericht Istanbul die zweite Anklageschrift gegen 56 Angeklagte angenommen, denen vorgeworfen wird, Mitglied der mutmaßlichen Terrororganisation Ergenekon zu sein. Darüber hinaus wird ihnen die Planung eines Putsches, Infiltrierung der Armee und Sicherheitskräfte, Mord, illegaler Waffenbesitz und die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorgeworfen. Im Mittelpunkt der zweiten Anklageschrift steht jedoch die Vorbereitung eines Staatsstreichs. Es wird erwartet, dass das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgt und die Anklage als Ergänzung zum bereits im Oktober angelaufenen ersten Ergenekon-Verfahren mit seinen 86 Angeklagten bewertet. Die Entscheidung darüber wird vermutlich bei der für den 20. Juli angesetzten ersten Verhandlung erfolgen. Der Anklageschrift zufolge handelt es sich bei Ergenekon um eine Organisation, die bis Ende der 1990er Jahre als „tiefer Staat“ existierte, dann jedoch eine Umstrukturierung durchlief und um zivile „Abteilungen“ erweitert wurde. Als Belege werden zahlreiche „Strategie-Dokumente“ angeführt, die den Aufbau der Organisation darstellen (sollen). Betrachtet man 1999 als Wendepunkt in der Organisationsgeschichte, so werden gleichwohl auch Ereignisse aus der Zeit vor 1999 relevant für die Untersuchung. Vor diesem Hintergrund öffnet sich ein sehr breites Panorama von Vorfällen, politischen Auseinandersetzungen und Verbrechen, die im Rahmen des Ergenekon-Verfahrens bewertet werden müssen. Die erste Anklageschrift beinhaltet zahlreiche Vorwürfe, die sich auf Attentate jüngerer Zeit – insbesondere den Anschlag auf den Verwaltungsgerichtshof und die Handgranatenangriffe auf die Tageszeitung Cumhuriyet – beziehen. Mit der zweiten Anklageschrift werden außerdem Vorwürfe aufgegriffen, die weiter zurückreichen – so beispielsweise auch die nach wie vor bestrittene Antiterroreinheit der Gendarmerie JITEM, der zahlreiche Morde und Folterungen insbesondere während der 1990er Jahre zur Last gelegt werden. Die Brisanz der aktuellen Anklageschrift steigt nicht nur aufgrund der beiden Hauptangeklagten – den Generälen Sener Eruygur und Hursit Tolon – sondern auch der Erweiterung auf weitere inzwischen pensionierte Angehörige des Generalstabs. Mit der Einbeziehung der Ehefrau eines Verfassungsrichters als „Unterstützerin“ und dem Verweis auf ihr Auftreten während des im vergangenen Jahr durchgeführten Verbotsverfahrens gegen die AKP im vergangenen Jahr wird nicht nur die Frage aufgeworfen, ob dieser Verfassungsrichter im Amt verbleiben kann, sondern zudem auch das Verfassungsgerichtsverfahren selbst in Frage gestellt. Mit der Veröffentlichung der Anklageschrift wird vermutlich auch schrittweise das Beweismaterial in dieser oder jener Form veröffentlicht werden. Damit wird – wie bereits bei der vorangegangenen Anklageschrift – eine Menge Material auf „den Markt“ geworfen. Dieses Material zu bewerten, wird nicht einfach sein. Um ein Beispiel zu geben: Am 27. März berichten Zeitungen, dass sich in der Anklageschrift der Hinweis auf Aufzeichnungen des Präsidenten der Ankaraner Handelskammer finden, in denen behauptet wird, die damalige Ministerpräsidentin Tansu Ciller habe die Währungskrise 1994 mit Erlösen aus dem Heroin-Handel überwunden. Binnen zehn Tagen sollen 20 Milliarden Dollar ins Land geflossen sein. Bei diesen – wie bei einer Reihe weiterer Behauptungen – stellt sich die Frage nach der Sorgfaltspflicht der Staatsanwälte. Mit Verweis auf Notizen einer Person setzt die Staatsanwaltschaft die Behauptung in die Welt, eine türkische Regierung habe eine Devisenlücke mit 20 Milliarden Dollar Drogengeld finanziert. Möchte man in dieser Frage nicht etwas mehr Beweismittel sehen? Sollte eine solche Behauptung nicht wenigstens durch die Zentralbankbilanz jenes Zeitraums gestützt werden? Hauptlinien der zweien Anklageschrift Ein weiterer Vorwurf bezieht sich darauf, dass sich Ergenekon durch Erlöse aus Rauschgifthandel finanzierte. Um ihr Ziel zu erreichen, soll Ergenekon außerdem eine Reihe von Anschlägen und Attentaten angestiftet haben: die bereits genannten Angriffe auf den Verwaltungsgerichtshof und die Tageszeitung Cumhuriyet, aber auch den Schusswechsel im Stadtviertel Gaziosmanpasa 1995. Das Gerippe zwischen dem Beweismaterial, das aus zahlreichen Dokumenten, Computer-Dateien, Telefonmitschnitten, Abhörprotokollen usw. besteht, stellt nicht zuletzt das sog. Tagebuch des pensionierten Admirals Örnek dar. Dieses „Tagebuch“, das der Autor nach wie vor zurückweist, wurde im Frühjahr 2007 zuerst im Internet und dann durch die Wochenzeitschrift Nokta veröffentlicht. Es ist auch als „Putsch-Tagebuch“ bekannt, weil darin detailliert die Vorbereitungen eines Staatsstreichs durch eine Fraktion innerhalb des Generalstabs geschildert werden. Die jüngst veröffentlichten Aufzeichnungen, die dem Journalisten Mustafa Balbay, der als Angeklagter in Untersuchungshaft sitzt, zugeschrieben werden, beinhalten zahlreiche Übereinstimmungen zu den „Putsch-Tagebüchern“. (Eine anschauliche Darstellung findet sich bei Emre Aköz „Vor den Parlamentswahlen – Innenpolitische Entwicklungen und Erwartungen“, Konrad Adenauer Stiftung) Erwartungen Die Ergenekon-Ermittlungen liefern in großem Umfang Material, um einigen dieser Phänomene nachzugehen. Doch sowohl der Umfang als auch die Qualität des Materials werfen neue Probleme auf: Bei einem Teil der Schlüsseldokumente ist die Autorenschaft nicht nachgewiesen – dies gilt sowohl für die angeblichen Organisationsunterlagen von Ergenekon als auch für das „Putsch-Tagebuch“ oder die Mustafa Balbay zugeschriebenen Aufzeichnungen. Ein wichtiger Teil des Materials ist in dieser oder jener Form bereits vor Veröffentlichung der beiden Anklageschriften der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Auf welche Weise beispielsweise das Admiral Örnek zugeschriebene Tagebuch, das – wenn es authentisch ist – auf Miltärcomputern geschrieben und bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst gelöscht worden sein soll, an die Öffentlichkeit gelangt ist, wirft Fragen auf. Ebenso fragwürdig bleibt, wie die Mustafa Balbay zugeschriebenen Aufzeichnungen an die Öffentlichkeit dringen konnten: es soll sich um die Rekonstruktion von gelöschten Dateien handeln, die nach der Beschlagnahme des Computers des Journalisten durch die Polizei wiederhergestellt wurden. Balbay, der nach Auskunft seines Anwalts in Einzelhaft sitzt und vom Kontakt mit anderen Gefangenen abgeschirmt wird – hat die Authentizität dieser Aufzeichnungen abgestritten. Sein Antrag, öffentlich zu diesen Aufzeichnungen Stellung zu nehmen, wurde durch die Gefängnisleitung abgelehnt. Ein wesentlicher Teil der Anklageschrift stützt sich auf Zeugenaussagen. Neben einer Aussage von Tuncay Güney, der zurzeit in Kanada leben soll, die bereits 2001 erhoben wurde und insbesondere den pensionierten General Veli Kücük stark belastet, werden zahlreiche „geheime Zeugen“ eingesetzt. Offen bleibt, ob die Zeugenaussagen ausreichend durch Beweismaterialien gestützt werden können. Im Zusammenhang mit der Ergenekon-Untersuchung wurden umfangreiche Telefonüberwachungen vorgenommen. Aus diesen rechtlich angeordneten Telefonüberwachungen, aber anscheinend auch aus anderer Quelle, ist immer wieder Material der Presse zugespielt worden. Ein Teil dieser Telefonüberwachungen bezog sich auf recht sensible Organisationen und Personen, die einen besonderen Vertrauensschutz rechtfertigen würden: Anwälte, politische Parteien und ihre Vorsitzende, Medienangehörige, Richter… Bei den veröffentlichten Materialien handelt es sich in der Regel um Auszüge – nach welchen Kriterien sie zusammengestellt und ob sie aus dem Zusammenhang gerissen wurden, bleibt offen. Hinzu kommt die Frage, inwieweit es plausibel sein kann, einer hierarchisch durch eine Handvoll Führungskräften geleiteten Organisation alle politischen Attentate sowie den Terrorismus in der Türkei im Ganzen zuzuschreiben. Fällt bei der Zusammenstellung der Angeklagten auf den ersten Blick als Gemeinsamkeit ins Auge, dass es sich um exponierte Gegner der Regierung handelt, wirken sie auf den zweiten Blick nicht unbedingt wie ein harmonisches Team – ein pensionierter General, der Vorsitzende der Türkischen Arbeiterpartei, der Vorsitzende einer Türk Is Gewerkschaft… Dabei ist offensichtlich, dass jeder der Einzelvorwürfe bereits ein eigenes gerichtliches Verfahren rechtfertigen würde. Was ist 1995 bei den Angriffen in Gaziosmanpasa geschehen? Wer hat wann auf wen geschossen? Wie ist es zur Eskalation und zum Überspringen der Gewalt auf andere Stadtteile gekommen? Im Moment ist die Öffentlichkeit mit zwei Anklageschriften konfrontiert, die zusammen mehr als 4.000 Seiten Umfang haben. Hinzu kommen mehrere Hunderttausend Seiten an Material. Es gibt voraussichtlich nur wenige Spezialisten, die sich ein annäherndes Bild über das Gesamtmaterial verschafft haben. Wie diese Materialfülle fundiert durch ein Gericht bewertet werden soll, bleibt dagegen vollkommen offen. Von Interesse ist zudem, dass sich der Fokus der Untersuchung auf exponierte Regierungsgegner richtet. Betrachtet man das Susurluk-Verfahren, bei dem erstmals illegale Methoden der Terrorismusverkämpfung sowie eine Verquickung von Mafia, Geheimdienst, Sicherheitskräften und Politik gerichtlich festgestellt wurden, so standen die Ciller (DYP) Regierung von 1994 und deren Innenminister Mehmet Agar im Mittelpunkt der Vermutungen über den politischen Hintergrund. Sie tauchen im aktuellen Ergenekon-Verfahren nicht mehr auf. Demgegenüber ist einer der im Rahmen des Susurluk-Verfahrens verurteilten ehemaligen Polizeioffiziere nun auch ein wichtiger Beschuldigter im Ergenekon-Verfahren. |
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