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Wie viele Sittenwächter kann eine Demokratie verkraften?von Perihan Ügeöz Keine Demokratie kann ohne Verbote und Sanktionen auskommen. Das steht fest. Wenn aber Verbote und Einschränkungen gerade und insbesondere zugunsten des Machtstrebens einer bestimmten Einstellung oder auch Lebensweise überhand nehmen und gar anfangen, in einer sich als demokratisch verstehenden Gesellschaft die Richtung zu bestimmen, wo es für jedermann und Frau tunlichst lang zu gehen hat, dann ist es der Mühe wert, besorgt aufzuhorchen. Im Kern geht es schließlich auch um die Frage, wie viele Sittenwächter eine Demokratie auf Dauer zu verkraften imstande ist. Begriffe der „Obszönität” sowie der „Verunglimpfung der moralischen und religiösen Werte des türkischen Volkes” sind gegenwärtig im Begriff, landesweit einer lebhaften Konjunkturstimmung zu verfallen. Wäre das Thema nicht zu ernst, könnte man vielleicht witzeln, dass aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise dadurch immerhin der Berufszweig der Sittenwächter auf Vordermann gebracht wird. Manche Themen verkraften aber keinen Spaß und dieses hier ist eines davon. Ein paar aktuelle Beispiele mögen zur Veranschaulichung beitragen, wie und mit welcher Argumentation man über die Sitte und Moral des Volkes zu wachen beabsichtigt.
Der Fall „Barbie“ Mit dem Vorwurf der „Obszönität” beschließt der Schulrat von Eskisehir, einer westlichen und im allgemeinen als “modern” und “fortschrittlich” angesehenen Stadt, alle Abdrucke der Barbie-Figur aus den Taschen und sonstigen Gerätschaften von Schülern entfernen zu lassen. Angeblich, so der Schulrat, seien in dieser Angelegenheit zahlreiche Beschwerden von Eltern, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Lehrern eingegangen. Nach einer Überprüfung habe man festgestellt, dass diese “fast an Obszönität grenzenden Bilder in der Vorstellungswelt der Kinder umher wandern und sie der Realität entreißen würden.” Um die Kinder ihrer türkischen Wirklichkeit näher zu bringen, sollen nun die Bilder der – wie aus religiösen Kreisen mehrfach vorgebracht – allzu leicht bekleideten Barbie-Puppe sowie des westlichen Helden “Spider-Man” durch “nationale Helden und Vorbilder” der türkischen Kultur ersetzt werden, die – wie man vermuten darf - aller Voraussicht nach “sittsam” bekleidet sein werden.
Der Fall „Nedim Gürsel“ Wegen seines Romans „Allah’s Töchter” und dem Vorwurf der Schmähung der religiösen Werte des Volkes muss sich der türkische Schriftsteller Nedim Gürsel vor Gericht verantworten. Bereits vor einem Jahr, unmittelbar nach seinem Erscheinen, war das Buch mit demselben Vorwurf Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlung geworden. Aber die Ermittlungsakte wurde damals per staatsanwaltlichen Beschluss geschlossen, ohne dass es zu einem Verfahren gekommen wäre. Aus welchem verborgenen Grund auch immer, die Akte wurde jüngst erneut vorgenommen und gegen das Buch sowie seinen Autor doch noch ein Strafverfahren eröffnet. Anstoß erregt an diesem Fall aber nicht einzig das Verbotsverfahren selbst. Ein Staatsbürger wandte sich an das staatliche Amt für religiöse Angelegenheiten (Diyanet Isleri) mit dem Antrag, zu überprüfen, was man von dem Buch halte. Innerhalb des Amtes wurde das Buch an den Hohen Rat für religiöse Angelegenheiten weitergeleitet und nach einer Studie des stellvertretenden Leiters dieser Instanz kam die Stellungnahme: Das Buch enthalte in einem mit Meinungs- und Kritikfreiheit nicht zu rechtfertigenden Maße abfällige Äußerungen über Allah, die Propheten und das Recht auf Ausübung der Religion und sei darum nicht statthaft. Diese Stellungnahme ist sodann in die juristische Verfahrensakte gewandert. Damit zusammen wird ein staatliches Amt, dessen Aufgabe es ist, Ansichten zu religiösen Fragestellungen zu erörtern, in einem Strafverfahren zugleich in eine verbindliche Instanz verwandelt, die die Rolle eines Gutachters übernimmt und darüber urteilt, wo die Grenzlinie der Meinungsfreiheit zu sein hat.
Der Fall „Apollinaire und andere“ Sind der Meinungsfreiheit eines Künstlers Grenzen gesetzt? Wenn ja, wessen Ermächtigung obliegt es, darüber zu bestimmen, wo die Grenzlinie gezeichnet werden soll? Der Fall des Schriftstellers Nedim Gürsel hat dafür gesorgt, dass man sich in wenigen Kreisen der Öffentlichkeit diesen Fragen zuwandte. Noch bevor jedoch eine ernsthafte Diskussion darüber aufkommen, geschweige denn ausführlich geführt werden konnte, sollen nun das Werk „Die Abenteuer des jungen Don Juan“ des weltberühmten französischen Dichters Apollinaire zusammen mit zwei weiteren Werken von Weltliteraten ebenfalls auf eine türkische Anklagebank gestellt werden. Auch ihnen wird “Obszönität” sowie allgemeine “Unverträglichkeit” mit den innerhalb der Gesellschaft herrschenden Normen der Moral und Sitte vorgeworfen. Der türkische Sel-Verlag bringt seit Anfang 2009 eine neue Serie heraus. Veröffentlicht werden hier vor allem führende Werke von namhaften Schriftstellern der erotischen Literatur, die sogar ausdrücklich und für jeden erkennbar als „Bücher mit sexuellem Inhalt“ kenntlich gemacht und als solche ausgewiesen werden. Allein dieser Hinweis unterstreicht, wie viel Vorsicht und Sorgfalt der Verlag walten lässt. Unter allen normalen Umständen müsste sodann die nahe liegende Quintessenz sein: Wer erotische Literatur nicht lesen mag, sollte sie nicht kaufen! Nun beschließt aber der Staatsanwalt von Istanbul dennoch, gegen vier der in dieser Serie veröffentlichten Bücher eine Untersuchung anzuordnen. Auf Veranlassung des Staatsanwalts wird daraufhin ein Expertenteam beauftragt, festzustellen, ob es sich bei diesen beanstandeten Büchern um Pornografie handelt. Einzig das 1995 erschienene Werk des spanischen Schriftstellers Juan Manuel de Prada mit dem Titel „Conos“ findet die Gnade des Expertenteams. Gegen die drei anderen Bücher wird demnächst in Istanbul ein Gerichtsverfahren eröffnet, das wegen „Obszönität“ mit dem Urteil eines allgemeinen Leseverbots enden könnte. „Wenn sogar Universitäten sich in Verbotsinstanzen verwandeln, was dann …?“ Das ist ein von verschiedenen Kommentatoren hervorgebrachter Gedanke, der hier seine gute Berechtigung hat. Dass es sich bei dem besagten Expertenteam im Falle des Gutachtens der Werke von Apollinaire und den Anderen just um Professoren einer der ältesten Universitäten von Istanbul handelt, unterstreicht nur das Dilemma des Sachverhalts. Von ihrem historischen Auftrag und Aufgabenverständnis her müssten die Universitäten, insbesondere verkörpert durch ihr Lehrpersonal eigentlich eine Vorreiterrolle in Sachen Aufhebung von Verboten übernehmen. Doch die hier als Experten auserwählten Professoren geben nicht nur ein Negativurteil ab und befürworten damit ein Verbot wegen Obszönität und Unverträglichkeit mit der allgemeinen Volksmoral und Sitte. Indem sie in ihrem Gutachten darüber hinaus noch das Kriterium einführen, das die Bücher sich für eine gemeinsame Lektüre innerhalb der Familie, also zusammen mit Eltern und Kindern, nicht eignen, führen sie auch einen neuen Maßstab ein, wonach man ein Buch als Literatur einstufen darf oder nicht. In einem Land, in dem – wie eine neuerliche Studie des Konda-Instituts hervorbrachte – mehr als 70% der Bevölkerung niemals ein Buch zur Hand nimmt, geschweige denn im idyllischen Beisammensein der Familie, strapaziert dieser Maßstab beim durchschnittlichen Menschen jeglichen Sinn für Humor. Witzeln kann darüber nur noch der mit professioneller Humorbegabung ausgerüstete türkische Kabarettist Cem Yilmaz, der daran erinnert, dass es eine Menge Dinge gibt, die Menschen nicht unbedingt im Beisammensein ihrer Eltern verrichteten, nicht zuletzt mit dem Zweck, selber eine Familie zu bilden.
Von wessen moralischen und religiösen Normen und Werten ist hier eigentlich die Rede? Laut Wikipedia-Definition gilt als „obszön“, was geeignet ist, bei anderen Menschen Ekel hervorzurufen oder andere elementare Gefühle zu verletzen. Welche elementaren Gefühle jedoch verletzt werden und wo vor allem die Schwelle der Verletzung angesiedelt ist, hängt freilich entscheidend vom subjektiven Empfinden sowie den Gewohnheiten der Beteiligten ab. Sowohl die Art und Weise, wie Menschen jeweils empfinden als auch ihre Gewohnheiten dagegen korrelieren maßgeblich mit verschiedenen Parametern, wie etwa Bildung, soziales Umfeld, sowie Religion und dergleichen. Diese Parameter wiederum können nicht nur entsprechend der ethnischen beziehungsweise gesellschaftlichen Zugehörigkeiten, sondern selbst von Individuum zu Individuum sehr heterogen sein. Darum kann es in einer pluralistisch demokratischen Gesellschaft mit jeweils recht unterschiedlichen Zugehörigkeiten und Gewohnheiten ihrer Bürger kein einheitliches Verständnis von „Obszönität“ geben. Beharrt sie umgekehrt auf den Anspruch eines für alle ihre Beteiligten allgemeingültigen Verständnisses, läuft sie umgekehrt zwangsläufig Gefahr, ihre Legitimation eben als einer pluralisch demokratischen Gesellschaft in Frage zu stellen. Ob es sich jedoch bei dem einen Fall um die Figur und Bekleidung der Barbie-Puppe handelt oder bei einem anderen Fall um erotische Literatur, das im Namen von „Obszönität“ vorgebrachte Argument verfolgt stets eine bestimmte Linie: „Unverträglichkeit mit den innerhalb der Gesellschaft herrschenden Normen sowie Werten der Moral und Sitte“. Nun ist aber die türkische wie jede andere westeuropäische Gesellschaft auch in Hinsicht auf Zugehörigkeiten und Lebensgewohnheiten mit den jeweils zugrunde liegenden Normen und Anschauungen ihrer Bürger äußerst heterogen. Dazu ein Beispiel, welches die mitunter riesigen Klüfte zwischen den gesellschaftlichen Teilen anschaulich illustrieren dürfte: Die türkische Popsängerin Hadise ist beim neuerlichen Eurovision Song Contest in Moskau auch Dank der flott erotischen Schwingungen ihres leichtbekleideten Körpers auf den ansehnlichen vierten Platz gekommen. Das nationale Herz tausender von Türken - ob im Westen oder Osten der Türkei - schlug während der Stunden dieses Wettbewerbs einzig für die Vertreterin ihres Landes. Auch auf den Titelseiten türkischer Medien wurde der Erfolg von Hadise als ein nationales Ereignis aufgegriffen und stolz die Nachricht verkündet, dass die türkische Sängerin die Herzen der Russen in Moskau erobert hätte und man sie dort aufgrund ihres überragenden Sexappeals zur heimlichen Siegerin des Wettbewerbs erklärt habe. Ungefähr zeitgleich wurden im äußersten Osten des Landes, in der Stadt Van, einer 16-jährigen jungen Frau auf Beschluss des Familienrates brutal die Nase und Ohren abgeschnitten, weil sie gegen die Familiensitten verstoßen und damit die Ehre ihres Klans beschmutzt hatte. Nur knapp konnte die junge Frau vorerst vor der absoluten Hinrichtung gerettet werden. Von wessen moralischen und religiösen Normen und Werten ist hier dann also die Rede? Und überhaupt: Wo soll die Schwelle der Unverträglichkeit mit der Volksmoral angesetzt werden?
Auch die Schwelle einer Verletzung des moralischen Empfindens sinkt Moralische Überzeugungen innerhalb einer Gemeinschaft sind stark an kulturelle Werte gekoppelt. Definierbar als Annahmen und Überzeugungen sind Werte zugleich jene unsichtbaren Elemente von Kultur, die menschliches Verhalten und Urteilen in einer unzähligen Anzahl von Situationen leiten. Außerdem können kulturelle Werte als Basis für wichtige soziale Einstellungen betrachtet werden. Keine Kulturgemeinschaft hat ein immerwährendes Bündel von statischen Werten. Verglichen mit anderen Elementen von Kultur mögen Werte zwar gegenüber Wandel stabiler sein, jedoch sind auch sie nicht vollkommen immun gegen das Einwirken von sozialen Prozessen und Wandel. Der Wertewandel in einer Kulturgemeinschaft wiederum bewirkt, dass auch die moralischen Überzeugungen und Maßstäbe in einer Gemeinschaft sich verändern. Gleichwohl zeugt die Zivilisationsgeschichte der Menschheit davon, dass Phänomene, die man in einer bestimmten Epoche als moralisch anstößig oder verwerflich empfand und darum ablehnte, in einer anderen Epoche sehr wohl zu pflegen beliebte. So ist auch das Verständnis von Obszönität nicht nur abhängig von den kulturell dominierenden Werten des jeweiligen sozialen Kontextes, sondern gleichfalls vom herrschenden „Geist“ seiner Zeit. „Eine Strafe, die den Wandel verhindert, ist inakzeptabel.“ Das ist eine Aussage des türkischen Juristen Fikret Ilkiz. Zurecht bemerkt Ilkiz, dass im Zuge des Wertewandels auch die moralischen Maßstäbe in unserer Epoche sich gewandelt haben und als Folge davon in keinem modernen zeitgenössischen Land weder Traditionen noch Auffassungen von Sexualität oder Maßstäbe für moralisches Empfinden als unveränderlich angesehen werden. Als Beispiel dafür verweist der Jurist auf das Europäische Menschengerichtshof, dessen Urteilshaltung diesen Wandlungstrend unmittelbar abbildet: Selbst wenn die sexuellen Orientierungen von Einzelnen von verschiedenen Bevölkerungsteilen nicht befürwortet und überwiegend als störend oder schockierend empfunden werden, da die sexuelle Beziehung in den Rahmen der sexuellen Freiheiten fällt, könne sie nicht verhindert werden sofern sie in der Privatsphäre stattfindet und weder Gewalt noch Kinder einbezieht. Eigentlich haben die Urteile des Europäischen Menschengerichtshofs auch für die Türkei verbindlichen Charakter. Doch vollkommen ungeachtet aller Einsicht in Wandel sowie Urteilshaltung des Europäischen Gerichtshofs, innerhalb der türkischen Gesellschaft verstärkt sich gegenwärtig nicht nur der Trend, für alle Beteiligten einen einheitlichen Maßstab für moralisches Empfinden festzuschreiben. Parallel wächst auch die Tendenz, die Schwelle einer Verletzung des moralischen Empfindens immer mehr nach unten zu senken. Das ist auch die Feststellung des Leiters des Sel-Verlags, dessen drei Bücher demnächst wegen Unverträglichkeit mit der Volksmoral auf der Anklagebank stehen werden.
Wirksam werden immer mehr religiöse Motive Dabei mangelt es an Paradebeispielen verlogener Moral keineswegs. Die Aufsichtsanstalt für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) ist beispielsweise in Hinsicht auf die moralische Erziehung eine der wichtigsten Sozialisierungsinstanzen des Landes. Denn ihr obliegt es, die Radio- und Fernsehsendungen auf ihre moralische und sittliche Verträglichkeit hin sowohl zu überwachen als auch zu kontrollieren und gegebenenfalls Strafen in Form von Sendeverbot zu verhängen. Nun ist aber der Vorsitzende dieser Anstalt, Zahit Akman, den man aufgrund der Funktion seines Amtes wie auch der seiner Institution zurecht als einen der obersten Sittenwächter des Landes bezeichnen kann, im Rahmen des Deniz-Feneri-Verfahrens mit dem Vorwurf konfrontiert, Millionen von Eurobeträgen auf illegalem Weg in die Türkei abtransportiert, wenn nicht gar für persönliche Zwecke unterschlagen zu haben. Noch in dieser Woche haben die von der Oppositionspartei CHP nominierten drei Vorstandsmitglieder der Aufsichtsanstalt erneut einen Antrag auf Rücktritt des Vorsitzenden gestellt. Mit den stimmen von fünf anderen Vorstandmitgliedern, deren Nähe zur AKP-Regierung bekannt ist, wurde der Antrag auf Rücktritt ihres Vorsitzenden abgelehnt. So darf Zahit Akman weiterhin über die Volksmoral wachen. Doch dieses Beispiel steht keineswegs allein. Einem ehemaligen Professor namens Ömer Dincer etwa wurde noch vor wenigen Jahren vom Hochschulrat sein Professorentitel mit dem Vorwurf eines Plagiats aberkannt. Alltagssprachlich bedeutet ein Plagiat begehen, dass der einstige Professor geistiges Eigentum eines anderen Wissenschaftlers ohne Angabe von Quelle als sein eigenes Gedankengut vorgelegt oder mit anderen Worten schlicht geklaut hat. Diese Tat wurde auch per Gerichtsbeschluss bestätigt. Nichtsdestotrotz konnte Ömer Dincer seine Karriere, wenn auch nicht innerhalb der Universität, so doch innerhalb des Parlaments unbekümmert fortsetzen. Erst jüngst wurde er im Zuge der neuerlichen Kabinettsumbildung von der AKP-Regierung auf den Posten eines Ministers für Arbeit und Soziales befördert. Ähnlich verquer verhält es mit Gewaltszenen, derer es im türkischen Fernsehen in Hülle und Fülle gibt. Damit der Anblick von nackter Haut, insbesondere wenn es um die Haut der Frau geht, keinen Anstoß erregt, wird sie im Fernsehen reichlich mit Flue verdeckt. Man scheint aber nichts dagegen zu haben, wenn einem in dem einen oder anderen Film die Haut brutal abgezogen wird. Endlos ließe sich die Liste der Beispiele fortsetzen.... Bei genauerem Hinsehen zeigt es sich also, dass es sich beim Bemühen um den Erhalt der Moral hauptsächlich um Einschränkung von Alkohol, Zigaretten und insbesondere Sexualität geht. Dagegen richten sich die Verbote maßgeblich. Hingegen haben Korruption wie auch Gewalt fast einen Freibrief. Zurecht legt dieser Trend den Verdacht nahe, dass hinter dem Sinken der Schwelle einer Verletzung des moralischen Empfindens im Wesentlichen religiöse Triebkräfte wirksam sind.
Demokratie ohne Vielfalt Im Kern dreht es sich womöglich auch um die Angst vor dem freien Subjekt. Keine Demokratie kann ohne Verbote und Sanktionen auskommen. Das wurde bereits gesagt. Gleichwohl hat aber keine Demokratie praktischen Wert, wenn sie nicht die Subjektwerdung ihrer Bürger anstrebt. Wie aber soll der Bürger sich in ein Subjekt verwandeln, wenn die Vielfalt in einer Gesellschaft mit Flue verdeckt wird? Ist es doch gerade die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Alternativen eigenständig auswählen zu können, die den Reiz der Subjektwerdung ausmacht. Vielfalt beinhalt jedoch auch, dass gesellschaftliche Phänomene und Trends zumindest einer öffentlichen Diskussion stattgegeben werden. Dass sich die türkische Gesellschaft mit öffentlichen Diskussionen immer wieder schwer tut, ohne dass sich die Lager heillos zerstreiten und auseinanderdriften, ist bekannt. Dass sich in absehbarer Zukunft hieran etwas ändern könnte, ist nicht in Sicht. Stattdessen werden zunehmend Institutionen des Staates mit dem Zweck mobilisiert, in autoritärer Manier vorzugeben, was Moral ist und wie man sie tunlichst zu empfinden hat. Man kommt zuguterletzt nicht umhin, als makaber zu fragen, ob es vielleicht nicht gar die Demokratie an und für sich ist, die unsittlich ist. |
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