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Istanbul Post |
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Eine Institution nimmt Schaden…von Stefan Hibbeler Stellen Sie sich vor, der Vorsitzende eines Rundfunkrats in Deutschland würde in den USA im Zusammenhang mit einem Unterschlagungsprozess von einem Gericht bei der Begründung des Schuldbruchs als einer der mutmaßlichen Hintermänner der Straftat beschuldigt. Ich glaube, ein durchschnittlicher Bürger würde zwei Dinge erwarten: dass die deutsche Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt, um festzustellen, ob eine Straftat vorliegt und außerdem, dass die beschuldigte Person von ihrem Amt zurücktritt. Es liegt auf der Hand, dass solch ein Rücktritt keinem Schuldeingeständnis gleichkommt, sondern einzig dazu diente, die Institution, der der Beschuldigte vorsteht, keinen Schaden nimmt. Der Präsident von RTÜK Zahid Akman wurde in den Geständnissen der Angeklagten im vor dem Frankfurter Landgericht geführten Prozess um die Unterschlagung von Spendengeldern für den deutschen Deniz Feneri e.V. beschuldigt, Kurierdienste geleistet zu haben. Außerdem zeigen die Ermittlungen der deutschen Staatsanwaltschaft, dass Akman Mitgründer und bis zu seinem Amtsantritt auch Mitinhaber an Gesellschaften in Deutschland war, die für den Transfer des unterschlagenen Geldes – man geht von 14 Millionen Euro aus, die zum Zwecke sozialer Unterstützung für Notleidende in der Türkei und Erdbebenopfer in Pakistan gesammelt wurden. Weiterhin ist bekannt, dass die deutsche Staatsanwaltschaft sich mit einem Amtshilfeersuchen an die türkische Justiz gewandt hat, um eine Vernehmung von Zahid Akman und einigen weiteren Verdächtigen zu erreichen. Erst Monate nach dem Schuldspruch in Deutschland und massiven öffentlichen Diskussionen in der Türkei nahm die türkische Staatsanwaltschaft Ermittlungen in der Sache auf. Auf nicht ganz erklärliche Weise dauert es Monate bis die Prozessakte aus Deutschland in der Türkei eintrifft und wiederum Monate bis sie übersetzt ist. Dann stellt die ermittelnde Staatsanwaltschaft fest, dass einige Unterlagen fehlen und setzt das Amtshilfeverfahren mit der deutschen Justiz ein weiteres Mal in gang. Gleichzeitig steht der Vorwurf im Raum, dass die beim Deniz Feneri e.V. unterschlagenen Gelder nicht nur in die Taschen einiger Täter geflossen, sondern auch an den gleichnamigen Verein in der Türkei sowie auch die AKP geflossen sein sollen. Während die Annahme von Parteispenden aus dem Ausland türkischen Parteien verboten ist und Anlass für ein Verbotsverfahren werden können – der Generalstaatsanwalt am Kassationsgerichtshof hat dazu Ermittlungen aufgenommen – dürfen auch türkische Vereine Spenden aus dem Ausland nur mit Genehmigung durch das Innenministerium annehmen. Bisher wurde vom türkischen Innenministerium nur mitgeteilt, dass die Prüfungsberichte der vergangenen Jahre keinerlei Hinweis auf Beanstandungen beinhalteten. In diesem Zusammenhang ist es vielleicht nicht unerheblich zu wissen, dass der türkische Deniz Feneri die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, über die in der Türkei nur wenige Vereine verfügen, kurz nach Amtsantritt der AKP-Regierung auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses erhielt. Auch ist Aktenkundig, dass sich Ministerpräsident Erdogan in einem Gespräch mit dem deutschen Botschafter in Ankara nach dem Ermittlungsverfahren gegen den Deniz Feneri e.V. in Deutschland erkundigte und dass während dieses Ermittlungsverfahrens in einem Gesetz festgelegt wurde, dass die Aufnahme eines Strafverfahrens gegen ein RTÜK Mitglied der Zustimmung des Ministerpräsidenten bedarf. Zweimal bemühten sich die von der CHP in den RTÜK-Rat entsandten Mitglieder darum, Akman zum Rücktritt zu bewegen. Beide Male scheiterten sie an der Solidarität der von der AKP entsandten Mitglieder mit ihrem Vorsitzenden. Und wir haben eine parteipolitische Konfrontation im Vorstand einer Institution, deren Grundsatz darin besteht, unabhängig zu entscheiden. |
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