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Istanbul Post |
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Eine bizarre Geschichtevon Stefan Hibbeler Am 12. Juni veröffentlichte die Tageszeitung „Taraf“ ein Dokument, das dem Generalstab zugeschrieben wird. In dem Dokument wird der Plan für ein Komplott entwickelt, mit dem zunächst die Fetullah Gülen Gemeinschaft und damit auch AKP und Regierung geschädigt werden sollen. Unter anderem sollen die Medien benutzt und bei Polizeioperationen fingierte Beweise sichergestellt werden, die die Gülen Bewegung als bewaffnete Organisation mit Verbindungen zur PKK darstellen sollen. Das vierseitige Dokument, das auf April 2009 datiert ist, soll bei der Durchsuchung des Büros des Rechtsanwalts Serdar Öztürks im Rahmen der Ergenekon-Ermittlungen sichergestellt worden sein. Die Nachricht löste – wie zu erwarten war – heftige Diskussionen aus. Im Mittelpunkt dieser Diskussion steht zunächst die Frage, ob das Dokument echt ist oder eine Fälschung. Eine weitere Diskussion bezieht sich auf die Ergenekon-Ermittlungen. Unter den Parteien stieß das Dokument einhellig auf Empörung – eine unverzügliche Untersuchung wird gefordert. Die Untersuchung wird zunächst von der militärischen Staatsanwaltschaft geführt. Am 15. Juni teilte der Generalstab mit, dass das Dokument nicht auf Computern des Hauptquartiers geschrieben wurde. Bis zum 19. Juni war die kriminaltechnische Untersuchung, die die Echtheit des Dokuments feststellen soll, noch nicht abgeschlossen. Sie wird erschwert, weil es sich bei dem der Taraf zugespielten Dokument um eine Kopie handelt und das Original nicht vorhanden ist. Daneben hat die AKP bei der Staatsanwaltschaft Klage erhoben. Auch die Staatsanwälte, die die Ergenekon-Untersuchung führen, beschäftigen sich mit dem Fall. Zum Dokument werden verschiedene Überlegungen angestellt. Sollte es echt sein, so kann es den Reglement der türkischen Armee zufolge nur auf Anweisung einer vorgesetzten Stelle erstellt worden sein. In diesem Falle wäre letztlich der Generalstabschef für das Dokument verantwortlich. Dies hat die Armeeführung dementiert. Eine zweite Möglichkeit, sollte das Dokument echt sein, wäre, dass das Dokument eigenmächtig erstellt wurde. Mit dem Strafantrag der Anwälte des im Rahmen des Ergenkon-Verfahrens in Untersuchungshaft sitzenden Öztürk gegen Polizei und Staatsanwaltschaft wird eine weitere Dimension eröffnet. Stimmt die Behauptung, dass das Dokument bei einer Durchsuchung im Rahmen dieser Ermittlungen sichergestellt wurde, so stellt sich die Frage, warum die Staatsanwaltschaft nicht selbst dieser Spur nachgegangen ist. Eine weitere Frage ist zudem, wie das Dokument an die Presse gelangen konnte. Aufgrund der Geheimhaltungsvorschriften des Verfahrens und einer gerichtlichen Verfügung, die die Verteidigerrechte beschneidet, haben nur Polizei und Staatsanwaltschaft Zugang zu den Akten. |
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