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Jahrgang 4 Nr. 27 vom 3.07.2009
 

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Der Machtkampf geht weiter

von Stefan Hibbeler

Mitte Juni berichtete die Tageszeitung Taraf über ein Dokument, das bei einer Hausdurchsuchung im Rahmen der Ergenekon-Untersuchung sichergestellt wurde. Es soll einen Plan zur Diffamierung der Regierung und der Fetullah Gülen Gemeinschaft enthalten haben (vgl. „Eine bizarre Geschichte“). Nachdem in der vergangenen Woche die militärische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen einen Oberst eingestellt hatte, dem die Urheberschaft des Dokuments zugeschrieben wurde, kündigte am vergangenen Freitag der Chef des Generalstabs General Ilker Basbug an, die Angriffe gegen die Armee, die er als „asymmetrische Kriegsführung“ bezeichnete, bei der Sitzung des Nationalen Sicherheitsrats zur Sprache zu bringen. Ohne Kenntnis von General Basbug und der Öffentlichkeit war zudem in der Nacht zuvor eine Gesetzesänderung vom Parlament verabschiedet worden, die die Zuständigkeit von Straftaten, die vor einem Großen Strafgericht verhandelt werden, der Militärgerichtsbarkeit entzieht und der zivilen Gerichtsbarkeit überstellt. Am 30. Juni fand ein Verhör des Obersten statt, dem das bereits erwähnte Dokument zugeschrieben wurde, bei der Staatsanwaltschaft, die die Ergenekon-Ermittlungen durchführt, statt. Die Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates dauerte ungewöhnlich lang, die anschließende Presseerklärung enthielt im Hinblick auf die Beschwerden der Armee nur den Hinweis, dass die „Zermürbung staatlicher Institutionen für niemandem von Nutzen sein könne“. Während sich an die Sitzung des Nationalen Sicherheitsrats eine weitere anschloss, an der der Staatspräsident, der Ministerpräsident, der Generalstabschef und der Justizminister teilnahmen, erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Große Strafgericht in Besiktas/Istanbul Untersuchungshaft gegen den Obersten. Einen Tag später jedoch ordnete das gleiche Gericht aufgrund einer Beschwerde der Anwälte die Entlassung des Obersten an.

Coup nach Mitternacht
In den frühen Morgenstunden des 26. Juni verabschiedete das Parlament bei der Änderung des Strafgesetzbuchs zwei die Militärgerichtsbarkeit betreffende Bestimmungen. Die eine Bestimmung schließt aus, dass Zivilisten vor Militärgerichten angeklagt werden können. Es handelte sich um eine von der Opposition mitgetragene Bestimmung, die nicht zuletzt im Hinblick auf den EU-Beitrittsprozess und die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für erforderlich gehalten wurde. Durch einen Änderungsantrag, der von vier AKP-Abgeordneten nach Mitternacht eingebracht wurde, wurde aus einer Gesetzesänderung zur Erfassung von Geldwäsche als Straftatbestand bei Rauschgiftdelikten ein genereller Entzug der Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit für Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Großen Strafgerichts fallen. Diese Änderung wurde durch die Manipulation an einem Wort („hali dahil“ wurde in „halinde“ geändert) vollzogen. Auch wenn in der Antragsbegründung mit zwei Sätzen auf die Frage der Militärgerichtsbarkeit eingegangen wird, gab die CHP tags darauf an, getäuscht worden zu sein. Was sich hinter der Änderung des Worts verbarg, habe man zu später Stunde nicht verstehen können.

Aus Regierungskreisen und seitens der ihr nahe stehenden Medien hieß es, die Regelung ziele darauf, zukünftig Putschversuche vor zivilen Gerichten zu ahnden.

Die Vertreter dieser Position lassen jedoch offen, warum – wenn dies ihr Anliegen gewesen sein sollte – sie dies nicht in einem eigenen Artikel des Änderungsgesetzes formuliert und statt dessen die gesamte Zuständigkeitsbestimmung geändert haben.

Von der Opposition wurde der Vorwurf erhoben, dass die Regelung einzig darauf ziele, den seit zwei Wochen in die Diskussion geratenen Oberst der Zuständigkeit der Ergenekon Staatsanwälte zu überstellen und einzusperren. Zudem rief die CHP den Staatspräsidenten auf, das Gesetz zurückzuweisen und kündigt Verfassungsklage an. Tatsächlich wird von Juristen erklärt, dass eine Verfassungsklage hohe Aussicht auf Erfolg habe. Die Verfassung sieht vor, dass Angehörige des Militärs für Straftaten auf militärischem Gelände oder im Rahmen ihres Dienstes vor Militärgerichte gestellt werden.

Es wird davon ausgegangen, dass bei der Sitzung im Anschluss an das Zusammentreten des Nationalen Sicherheitsrats vereinbart wurde, das Gesetz in Übereinkunft mit der Armee erneut zu ändern. Aus Kreisen des Staatspräsidenten wird gemeldet, dass dieser seine Entscheidung zu diesem Gesetz bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Prüfungsfrist treffen könnte.

Blitzschnelle Haftprüfung
Hatte die militärische Staatsanwaltschaft die Einstellung der Ermittlungen gegen den Oberst noch mit der mangelnden Beweiskraft des angeblichen Dokuments begründet und der Generalstabschef es als „Papierfetzen“ bezeichnet, so luden die Ergenekon Staatsanwälte den Obersten zusammen mit weiteren hohen Stabsoffizieren vor. Nach dem Verhör wurde Haftantrag gestellt. Begründet wurde er mit Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung und Putschplänen. Das Große Strafgericht in Besiktas folgte dem Antrag.

Doch bereits einen Tag später entschied das gleiche Gericht – dieses Mal mit einer Kammer aus drei Richtern – den Haftbefehl „aus Mangel an Beweisen“ aufzuheben.

Sowohl die Haftanordnung als auch deren Aufhebung haben zu vielfältigen Spekulationen geführt. Während die einen behaupten, die Aufhebung der Haft sei nur erfolgt, weil unmittelbar vor der Haftprüfung ein Richter an das Gericht entsandt worden sei, sehen andere ihre Auffassung bestätigt, dass die Beweismittel gegen den Obersten nicht ausreichen.

Schaden reparieren
Ein weiteres Mal ist die Justiz unter den Verdacht geraten, politisch beeinflusst zu werden. Die Frage über Sinn und Unsinn einer eigenen Militärgerichtsbarkeit wurde mit einem überstürzten Manöver in eine Sackgasse manövriert, aus der sie nur mühsam zu befreien ist. Nach einem zweiwöchigen Diskussionsmarathon über das „Dokument“ hat die Regierung eine weitere Woche damit zugebracht, erst einen Konflikt zwischen staatlichen Institutionen auszulösen und dann zu versuchen, ihn handhabbar zu machen.

Hikmet Bila, Kommentator der Tageszeitung Vatan, merkte am vergangenen Dienstag in der Diskussionssendung „Neden“ an, dass ein Teil des Konflikts auch darin bestehe, dass sich die Militärführung angesichts zahlreicher öffentlicher Angriffe von der Regierung allein gelassen fühle. Wer nicht wolle, dass sich die Militärführung politisch zu Wort melde, der dürfe – so Bila – auch nicht zulassen, dass das Vertrauen in ihre Loyalität zur Verfassung und Regierung durch Angriffe in den Medien in Frage gestellt werde, ohne dass die Regierung dazu Stellung nähme.

Hinzu kommt, dass die Verschwörungstheorien ein Maß an Verbreitung gewonnen haben, dass es keiner konkreten Beweise bedarf, um eine breite Diskussion über neue Machenschaften des „tiefen Staats“ oder der Armee auszulösen.

Eine die Unabhängigkeit der Justiz sichernde und schnellere Verfahren gewährleistende Justizreform sowie mehr Transparenz im politischen und staatlichen Handeln könnten geeignete Instrumente sein, dieses beständig Krisen hervorbringende Klima aufzuheben.

 

 

 

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