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Jahrgang 4 Nr. 30 vom 24.07.2009
 

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Es gibt einen Ausweg: Mehr Individualisierung! Aber wie?
IV. Teil

von Perihan Ügeöz

Eine Individualisierung wird ohne die Frauen nicht gelingen können. Für den einzigen Ausweg ist tatsächlich die Frage ausschlaggebend, ob und in welchem Maße es der türkischen Gesellschaft schließlich gelingt, die Integration von Frauen in das öffentliche Leben zu fördern und ihre Gleichstellung mit dem Mann zu gewährleisten. Immerhin handelt es sich bei der Gruppe der Frauen um einen stolzen Bevölkerungsanteil von 52%, wie er im Falle der Türkei mittels amtlicher Statistik bestätigt wird. Und selbst wenn dieser Anteil weit niedriger wäre, es handelt sich gerade bei den Frauen um eine Bevölkerungsgruppe, die bei gesellschaftlichen Wandlungsprozessen eine der wichtigsten Schlüsselstellungen besitzt.

In Europa wäre der Individualisierungsprozess voraussichtlich doch noch auf der Strecke geblieben, wenn diejenigen Prozesse, die eine Modernisierung hervorbrachten, zu einer Förderung der Erwerbstätigkeit sowie der öffentlichen Teilhabemöglichkeiten von Frauen nicht beigetragen hätten. Aus historischer Perspektive lässt es sich festhalten, dass die traditionellen Strukturen des kollektiven Zusammenlebens, insbesondere der Familie mit dem Anstieg der Frauenerwerbstätigkeit allmählich nicht mehr tragbar waren. Zweifellos muss diese Voraussetzung für die Türkei genauso gelten. Individualisierung im türkischen Kontext setzt wesentlich voraus, dass die autoritären und zudem streng patriarchalisch geprägten Bindungen des kollektiven Zusammenhalts aufgelockert werden. Dieser Wandel wird jedoch nicht stattfinden können, solange es nicht gelingt, der im Volksmund gängigen Redensart „der Platz der Frau ist ihr Zuhause“ eine gehörige Absage zu erteilen.

Sowohl dem oberflächlichen Anschein nach als auch der von politischer Führung gerne gepriesenen Behauptung zufolge schreitet in der Türkei die Modernisierung angeblich rasant voran. Gleichzeitig zeigen aber alle für die Stellung der Frau relevanten Untersuchungsergebnisse der jüngsten Zeit, dass die Kluft zwischen den gesellschaftlichen Möglichkeiten von Männern und Frauen immer tiefer wächst und dabei auch die Auffassung, der Platz der Frau habe ihr Zuhause zu sein, sich in den Köpfen nicht nur der Männer zunehmend verfestigt. Es präsentiert sich an den Untersuchungsergebnissen besonders dramatisch, dass der Anteil von Frauen selbst, die diese Auffassung teilen, ebenfalls einen bemerkenswerten Anstieg zeigt.

Dabei mangelt es an Gesetzen keinesfalls

Es mag im Gegenteil sogar für einige Überraschung sorgen, dass die Türkei in Hinsicht auf gesetzliche Standards und Kriterien zugunsten der Gleichstellung von Frauen mitnichten unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Genau genommen ist sie fast noch imstande, in Sachen Gesetze dem einen oder anderen Land ein nachahmenswertes Vorbild abzugeben. Die Türkei ist etwa eines der wenigen Länder, das selbst in seiner Verfassung das Gleichbehandlungsprinzip zwischen Mann und Frau verankert und zugleich mit der Auflage versehen hat, dass es der Verantwortung des Staates obliegt, für die Umsetzung und Verwirklichung dieses Prinzips Sorge zu tragen. So wurde beispielsweise in einem neueren Bericht, der von der holländischen Abgeordneten Emine Bozkurt dem Europäischen Parlament vorgelegt wurde, auch zurecht bestätigt, dass in der Türkei die gesetzlich rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stellung der Frau durchaus zulänglich seien.

Dennoch gibt es innerhalb großer Bevölkerungskreise gerade bei der Wahrnehmung der Beziehung zwischen Mann und Frau sowie ihrer gesellschaftlichen Rolle regelrechte Abgründe zwischen der türkischen und europäischen Realität. Wenn es also nicht an einer Ermangelung von gesetzlichen Standards und Kriterien liegt, woran liegt es dann, dass die öffentliche Stellung der Frau in gegenwärtiger Wirklichkeit noch weit davon entfernt ist, einen für die Individualisierung notwendigen Antrieb zu ermöglichen?

Wozu werden internationale Abkommen getroffen und Gesetze verabschiedet?

In den vergangen 20 Jahren ist in der türkischen Kulturgemeinschaft insbesondere auch bei den für die Wahrnehmung der Geschlechterbeziehung sowie der gesellschaftlichen Stellung der Frauen relevanten kulturellen Werten so gut wie keine positive Veränderung eingetreten. Im Gegenteil, war die Kluft zwischen den Geschlechtern zuvor riesig, so hat sie sich inzwischen in einen Abgrund verwandelt. Das ist eine der Feststellungen des Sozialwissenschaftlers Yilmaz Esmer, der für die neuerliche Studie „Radikalismus und Extremismus“ verantwortlich ist und seit Jahrzehnten Studien zu kulturellen Werten koordiniert. Die Feststellung des Wissenschaftlers ist gewiss besonders spannend. Dies allerdings umso mehr, als es sich bei dem erwähnten Zeitraum schließlich um eine Phase handelt, in der alle neueren Gesetze, die auf die Förderung der Gleichbehandlung der Frauen zielen, doch verabschiedet wurden. Es handelt sich hierbei also um jene Zeitspanne, in der zugleich ein bemerkenswerter Fortschritt auf der Ebene der gesetzlich rechtlichen Rahmenbestimmungen erzielt wurde.

Nun kommt aber allen voran von Frauenrechtlerinnen gleichzeitig sehr zu Recht die Klage, dass in der Gesellschaft die Durchsetzung von Frauenrechten immer wieder und nach wie vor an der riesigen Mauer von traditioneller Gesinnung sowie Werten der türkischen Kultur scheitert, die die Frau diskriminieren und dem Mann unterordnen. Wozu, stellt sich dann die Frage, werden internationale Abkommen unterzeichnet und vom Wortlaut her beeindruckende Gesetze verabschiedet, wenn sie für die gesellschaftliche Praxis offenbar keine Wirkung besitzen?

Wie es in einer Gesellschaft um die Gleichbehandlung zwischen den Geschlechtern steht und über welche sozialen Teilhabemöglichkeiten die Frauen verfügen, sind tatsächlich Fragestellungen, die in erster Linie ein Werteproblem der jeweiligen Kultur betreffen. Kulturelle Werte werden als Herzstück von Kultur verstanden, insofern als sie die Basis für soziale Einstellungen bilden und menschliches Verhalten und Urteilen in einer Vielzahl von Lebenssituationen leiten. Indem kulturelle Werte jedoch auch eine besondere Ausdrucksform der Art und Weise sind, wie Menschen ihre sozialen Beziehungen gestalten und interpretieren, haben sie darüber hinaus auch eine identitätsstiftende Wirkung. In jeder Kulturgemeinschaft können von bestimmten Gruppen oder auch von einzelnen Personen verinnerlichte Wertestrukturen existieren, die sich mit Frauenrechten oder auch sonstigen Menschenrechten nicht gut vertragen. Und genau diese ist auch die Stelle, an der der Sinn und Zweck von Gesetzen und internationalen Abkommen greifen.

Gesetze sind laut Definition eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen und entstehen aus dem Bedürfnis, die Verhältnisse innerhalb einer Gesellschaft nach gewissen Werten und Normen dauerhaft sowie jedoch gleichmäßig zu regeln. Gleichzeitig basieren sowohl internationale Abkommen als auch Gesetze, die insbesondere einem internationalen Standard folgen, auf der von den Beteiligten geteilten Einsicht, dass in jeder Gesellschaft, ob in Bezug auf Frauenrechte oder sonstige Themen eben abweichende Werte und Normen von Lebensweisen oder Weltanschauungen existieren können. Der Sinn und Zweck von Gesetzesverabschiedung ist nun, vor allem jene kulturellen Werte und Normen, die von den in dem jeweiligen Gesetz verkörperten Normen und Werten abweichen und ihrer Verwirklichung im Wege stehen, nicht zuzulassen. Damit aber ein Gesetz letzten Endes keine schöngeistige Phrase bleibt, sondern in der betreffenden Gesellschaft – wie auch die Definition eines Gesetzes nahe legt - sich in allgemein verbindliche Rechtsnorm verwandelt, liegt es ebenfalls in der Verantwortung des Gesetzgebers, für die praktische Umsetzung Sorge zu tragen. Das ist auch eine der weiteren elementaren Voraussetzungen für einen allmählichen kulturellen Wertewandel.

Dass die Türkei in den letzten zwei Jahrzehnten in Sachen Menschenrechte im allgemeinen und Frauenrechte im besonderen verschiedene internationale Abkommen unterzeichnet und mehrere beeindruckende Gesetze verabschiedet hat, kann man noch einmal anerkennend hervorheben. Auf der Strecke geblieben ist vielmehr der Wille, daraus die nötigen Konsequenzen für die Alltagspraxis zu ziehen und endlich diejenigen Schritte umzusetzen, die für die Entstehung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen notwendig sind.

Dass innerhalb der türkischen Gesellschaft eine Menge „kreative Potentiale“ bestehen, um Gesetze zu umgehen, ist als eine Tatsache in vielen Fällen bekannt und hat sich sogar Zugang in die internationale interkulturelle Literatur verschafft. So stellt zum Beispiel John Mole treffend fest, dass die Türken besonders geschickt sind, wenn es darum geht, umfassende Systeme und Maßnahmen zu entwickeln, dass sie jedoch ebenso geschickt sind, Wege und Verfahren zu finden, diese zu umgehen, sobald sie einmal etabliert sind.

Gerade in Bezug auf eine Veränderung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen zeigt es sich besonders auffällig, dass zwar Gesetze als Vorzeigeblätter erlassen werden, aber es an der nötigen Entschlossenheit sowie Aufrichtigkeit mangelt, wenn es im entscheidenden Moment darum geht, für die Verwirklichung der betreffenden Gesetze Sorge zu tragen und damit auch gegen den starken Einfluss von traditioneller Gesinnung und kulturellen Werten konsequent vorzugehen. Vor nur wenigen Jahren wurde beispielsweise ein neues Kommunalreformgesetz erlassen. Darin ist als Prinzip verankert worden, dass jede Gemeinde mit mehr als 50 Tausend Einwohnern ein Frauenhaus errichten soll. Aber bislang ist hinsichtlich der praktischen Umsetzung keinerlei Maßnahme ergriffen worden. Im Gegenteil, sogar die bestehenden wenigen Frauenhäuser stehen inzwischen kurz vor der Pleite. Die Frauenvereinigung „Mor Cati“ musste aus diesem Grund vor kurzem einen eindringenden Aufruf starten.

Eine sehr geläufige türkische Redensart besagt: Rechte werden nicht gegeben, sondern genommen. Das sagt sich leicht! In den meisten Fällen fehlt es vielen Bürgern an der Kenntnis ihrer Rechte. Und selbst wenn es der Kenntnis nicht mangelt, mangelt es umgekehrt vielfach an dem Vertrauen und der Zuversicht, dass man beim Einfordern der eigenen Rechte womöglich Erfolg haben könnte. Insbesondere bei den meisten Frauen kommen freilich die Zwänge der kollektiven Beziehungen zusätzlich erschwerend hinzu, weil in einer Gemeinschaft mit streng hierarchischen Strukturen von Über- und Unterordnung das Einfordern eines Rechts zugleich eine Menge Zivilcourage erfordert, um aus der Masse hervorzutreten. Als einzelnes Wesen Recht einzufordern, erfordert schließlich auch, dass die einzelne Person sich nicht als passives Objekt, sondern als ein aktives Subjekt erlebt, das imstande ist, wenn auch nicht ständig, so doch zumindest ab und an über das eigene Schicksal zu bestimmen.

Dass von Seiten staatlicher Institutionen oder politisch Verantwortlicher Zeichen ausgingen, die für Frauen doch ein Anreiz wären, für ihre demokratischen Teilhaberechte energisch einzustehen, ist nicht gegeben. Im Gegenteil, es mangelt in entscheidendem Masse an der Bereitschaft, die Frau über ihre Rolle als Ehefrau und Mutter hinaus als eigenständiges und selbstverantwortliches Individuum anzuerkennen. Für die konsequente Umsetzung von Gesetzen zugunsten der Stellung der Frau ist diese jedoch die entscheidende Grundprämisse.

Gesetze sind schön und gut, aber…

Gegenwärtig findet vielmehr ein gesellschaftlicher Umwälzungsprozess statt mit dem Ziel, die Gesellschaft mit Hilfe von religiösen Werten und Symbolen zu belagern. Auch hierbei wird den Frauen eine Schlüsselrolle zugewiesen. Denn es handelt sich bei diesem um einen Prozess, der im Wesentlichen über die Köpfe und Körper der Frauen ausgetragen wird. Deformiert werden dabei allerdings nicht nur die Frauen, sondern die Männer ebenso.

Die innerhalb der türkischen Gesellschaft ohnehin traditionell verankerte Geschlechtertrennung wird durch die zunehmend wachsende Dominanz von religiösen Symbolen und Motiven im Alltag noch weiter verfestigt und ihre Ausweitung auf eine religiös legitimierte Grundlage gestellt. Jede Kritik an der Geschlechtertrennung wird sodann zwangsläufig als Kritik an der Religion interpretiert, womit auch der Kritik selbst allmählich ein absoluter Taburiegel vorgeschoben wird. Das kann nicht ohne gravierende Konsequenzen unter anderem im Hinblick auf Wahrnehmungen der Geschlechterbeziehung sowie jedoch die Persönlichkeit bleiben.  Je größer und starrer die Geschlechtertrennung wird, umso mehr wird beispielsweise der Anblick von Frauen, die sich nicht nach dem sogenannten Gebote der Religion kleiden oder präsentieren als sündhaft wahrgenommen. Durch die mit religiöser Verbrämung wachsende Kluft zwischen den Geschlechtern werden allerdings auch die Wege beschnitten, mit dem anderen Geschlecht einfache und ungezwungene Kommunikationserfahrungen zu entwickeln, ohne sogleich eheliche Absichten hegen und Verpflichtungen eingehen zu müssen. Selbst einem harmlosen Händedruck kann Gefahr drohen, als sexuelle Anspielung ausgelegt zu werden.

Das als freiheitlich demokratisches Recht der Frau gepriesene Kopftuch ist ein Symbol des politischen Islam. Aber es ist auch ein Symbol weiblicher Unterdrückung.  Im Namen der Freiheit werden dabei nicht einzig die Haare der Frau bedeckt, sondern auch ihre Rechte zu öffentlicher Teilhabe und Mitwirkung. Inwieweit übrigens ein wie auch immer gearteter einheitlicher Bekleidungszwang, der zu jeder Tages- und Jahreszeit neben Kopfbedeckung auch knöchellanges Kleid vorsieht, mit Individualität in Einklang zu bringen ist, sei nur nebenbei gefragt.
 
In Wirklichkeit hat das Vorpreschen einer gesetzlichen Legitimierung des Kopftuchs hauptsächlich dazu beigetragen, den Druck der Geschlechtertrennung zu erweitern, indem dabei auch jene traditionellen Werte und Normen, die die Existenzberechtigung der Frau fast ausschließlich auf häusliche Domäne reduzieren, einen ungleich starken Aufwind erfahren haben.

Alle in den vergangenen Jahren durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass zwischen der Verbreitung des Kopftuchs und Bildungsabschluss sowie sozialer Schichtzugehörigkeit ein enger Zusammenhang besteht. Es zeigt sich auch, dass insbesondere Frauen aus unteren Schichten, die sogleich die Mehrheit stellen, die Orientierung ihres Lebens nach religiösen Geboten schließlich nicht allein beim Tragen eines Kopftuchs belassen. Um ihren Glauben weiter zu stärken, tendieren sie – ob nun gewollt oder durch ihre Familien dazu gezwungen -  darüber hinaus immer mehr dazu, beispielsweise Orte und Plätze zu meiden, wo sie mit Männern in Berührung geraten könnten. Umgekehrt meiden es auch die Männer, in die Nähe der Frau zu geraten, damit die Ehre der Frau nicht beschmutzt werde.

Individualisierung verstanden als die Herausbildung eines selbstverantwortlichen und selbststeuernden Einzelwesens erfordert entsprechende Sozialisationsbedingungen. In den meisten Familien werden Mädchen und junge Frauen jedoch überwiegend und fast ausschließlich für die Perspektive sozialisiert, eines Tages eine fügsame Ehefrau und Mutter zu werden. Nun werden auf der einen Seite moderne Gesetze zugunsten der individuellen Rechte der Frauen erlassen und internationale Abkommen befürwortet. Aber auf der Seite der schulischen Bildungspraxis zeigt es sich, dass die in den Familien herrschende traditionelle Sicht der weiblichen Rolle einzig als Mutter und dem Mann ehrerbietig dienende Ehefrau mit staatlicher Legitimation ungebrochen weiter konserviert wird.  Die vom staatlichen Bildungsministerium herausgegebenen und befürworteten Schulbücher für Grundschulklassen sind voll der Beispiele, die die traditionelle Geschlechter- und Rollentrennung von früh auf in die Köpfe der Schüler injizieren: Der Mann arbeitet aushäusig und ist verantwortlich für das Geldverdienen; die Frau ist die Mutter und bewirtet ergeben den Mann und versorgt die Kinder. Kein Wunder, wenn dann immer mehr Frauen von sich aus der Auffassung sind, dass ihr Platz das Zuhause ist.

Öffentliche Präsenz bedeutet mehr als Einkaufen gehen

Wenn es um das Thema Modernität in der Türkei geht, wird von AKP nahen Kreisen gerne behauptet, dass im Straßenbild vieler Städte sich nunmehr eine üppige Vielfalt zeige. Als Ausdruck dafür wird nicht nur auf den wachsenden Wohlstand und die Prosperität in diesen Städten verwiesen. Als Beleg für die steigende Vielfalt heißt es auch, dass die öffentliche Präsenz von Frauen, insbesondere auch derjenigen mit Kopftuch zugenommen hat. Frauen mit Kopftuch würden sich jetzt stärker als sie es zuvor tun konnten im öffentlichen Straßenbild zeigen. Diese Behauptung impliziert freilich auch die Unterstellung, dass Kopftuch tragende Frauen sich vor der AKP-Ära nicht auf die Straße getraut hätten bzw. sie daran gehindert wurden. Tatsache ist allerdings, dass im Zuge der zunehmenden Islamisierung der letzten Jahre die Zahl der Kopftuchträgerrinnen ebenfalls zugenommen hat. Nach den Ergebnissen einer vor kurzem vom Meinungsforschungsinstitut Konda durchgeführten Studie ist der Anteil von Frauen, die sich bedecken auf 71,2% gestiegen.

Das Recht auf Präsenz am öffentlichen Leben beinhaltet allerdings nicht ausschließlich, dass mehr Frauen auf der Straße und beim Einkaufen auf den Märkten sichtbar sein sollen. Worum es bei der öffentlichen Präsenz von Frauen in erster Linie geht, ist vielmehr die Frage, wie es um ihre Erwerbstätigkeit sowie Mitsprache- und Teilhaberechte  in öffentlichen Angelegenheiten steht. Ein Paradebeispiel weiblicher Mitwirkungsrechte innerhalb der Gesellschaft ist die Frauenrepräsentanz im Parlament: Während beispielsweise das Parlament der Europäischen Union, deren Mitgliedschaft die Türkei angeblich ansteuert, über einen Frauenanteil von über 30% verfügt, liegt der Frauenanteil im türkischen Parlament unter 5%. In den Parlamenten der Bezirkskommunen fällt der Frauenanteil sogar noch unter 3%. Es gibt zahlreiche Beispiele aus anderen Bereichen, die jedoch alle weit davon entfernt sind, das soeben angesprochene Defizit zu kompensieren. Im Gegenteil, sie sind vielmehr ein Beleg für die Schere, die immer weiter zu Ungunsten der Frau auseinander bricht. Um nur wenige Beispiele aufzugreifen:

Der Anteil weiblicher Analphabeten liegt in der Gesellschaft bei ca. 20%. In östlichen Landesteilen steigt dieser Anteil gar auf  40%. Von allen 100 Frauen, denen eine Schulbildung zuteil wird, sind nur 2 imstande, eine Hochschule zu besuchen. Oder als Arbeitgeberinnen etwa treten türkische Frauen in der Gesellschaft insgesamt mit einem Anteil von nur Neuntausendstel in Erscheinung. Was demgegenüber den Anteil der Frauenbeschäftigung angeht, so zeigt sich auch hier keine positive Entwicklung. Während in den vergangenen 10 Jahren beispielsweise in Spanien oder auch in Griechenland die Erwerbsbeteiligung von Frauen einen bemerkenswerten Anstieg auf über 50% vorweist, ist demgegenüber in der Türkei der Anteil von erwerbstätigen Frauen stetig rasant gesunken und liegt jetzt nur noch bei 24%.

Als noch im vergangenen Jahr gerade auch wegen dieser verheerenden Bilanz der Türkische Arbeitgeberbund (TISK) alle Verantwortlichen zu einer  nationalen Mobilmachung aufgerufen und appelliert hat, die Einstellung „Der Platz der Frau ist ihr Zuhause“ dringend aufzugeben, ist dieser Appell im turbulenten Bemühen um die Freiheit der Frau, das Kopftuch tragen zu dürfen, kläglich untergegangen. Alle Aufrufe zur Einführung einer Quotenregelung zugunsten der Erwerbstätigkeit von Frauen scheitern in erster Linie an der Resistenz der Regierungsverantwortlichen. Allen voran ist es der Ministerpräsident Erdogan, der die Einführung einer Quotenregelung mit dem Argument ablehnt, dass Maßnahmen zur Förderung der Frauenbeschäftigung Diskriminierung hervorrufen und gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstoßen werde.

Dass die große Mehrheit der Frauen am Erwerbsleben nicht beteiligt ist, leistet einen bedeutsamen Beitrag zur Konservierung sowohl der streng patriarchalischen Strukturen des kollektiven Zusammenhalts sowie jedoch der traditionellen Gesinnung, die die Frau als zweitrangig diskriminiert. Aber gleichzeitig ist die Verdrängung der Frau vom Erwerbsleben auch eine der wichtigen Stützen der in den vergangen Jahren in der Türkei wesentlich zügiger und üppiger als in anderen europäischen Ländern betriebenen Liberalisierungspolitik. Denn für eine Reihe von drastisch zurückgestellten sozialen Dienstleistungen, für die in westeuropäischen Ländern nach wie vor Institutionen außerhalb der Familie zuständig sind, sind im türkischen Kontext allen voran die Frauen und Töchter innerhalb der Familie mehr denn je verantwortlich. 
***
Für mehr Individualisierung gibt es in der Tat nur einen Ausweg. Aber der Schlüssel liegt bei den Frauen. Ob und in welchem Maße es der türkischen Gesellschaft gelingt, die Teilhaberechte der Frau zu verwirklichen und ihre Gleichstellung mit dem Mann zu gewährleisten, ist hier die entscheidende Frage. Schließlich muss sich der demokratische Reifegrad einer Gesellschaft im Wesentlichen auch daran messen lassen, wo der Platz der in ihr lebenden Frauen tatsächlich ist.

 

Es gibt einen Ausweg: Mehr Individualisierung! Aber wie? (Teil I)

Teil II

Teil III

 

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