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Jahrgang 4 Nr. 32 vom 7.08.2009
 

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Drittes Ergenekon-Verfahren eröffnet

von Stefan Hibbeler

Mit der Annahme der dritten Anklageschrift im Ergenekon-Verfahren gegen den „tiefen Staat“ wurde das Verfahren gegen 52 weitere Angeklagte, davon 37 in Untersuchungshaft, eröffnet. Zu den Angeklagten gehören der frühere Generalsekretär des Nationalen Sicherheitsrats Tuncer Kilic, der frühere Rektor der Baskent Universität Prof. Dr. Mehmet Haberal, der Autor Yalcin Kücük,, Prof. Dr. Erol Manisali, der frühere Rektor der Uludag Universität Mustafa Yurtkuran, der frühere Präsident des Hohen Hochschulrats Kemal Gürüz und weitere Personen.
In der dritten Anklageschrift werden geplante Attentate auf führende Persönlichkeiten der armenischen und der alevitischen Gemeinde aufgegriffen. Außerdem wird der Vorwurf erhoben, dass unter dem Namen „Karagah Evleri“ innerhalb der Armee Zellen gebildet worden seien. In der Anklageschrift werden außerdem das Sivas Massaker, bei dem 37 Intellektuelle, die an einer alevitischen Feier teilnahmen, getötet wurden, sowie das Gazi-Massaker in Istanbul aufgegriffen.
Es wird erwartet, dass in den nächsten Tagen nach der Anklageschrift auch die Ordner mit Beweismitteln veröffentlicht werden. Unter den Beweismitteln sollen sich auch Aufnahmen vom Sivas-Massaker befinden, die den Angriff auf das Madimak-Hotel in einem neuen Licht erscheinen lassen sollen. In der Anklageschrift wird außerdem eine Verbindung zwischen diesem Ereignis und der „türkischen Rächerbrigade“ (Türk Intikam Tugayi, TIT) hergestellt, dem auch das Attentat auf den damaligen Vorsitzenden des Menschenrechtsvereins Birdal vorgeworfen wird.
Besondere Aufmerksamkeit unter den veröffentlichten Prozessunterlagen fand die Aussage des früheren Generalstabschefs Hilmi Özkök. Dieser hatte ausgesagt, dass er während seiner Amtszeit von Putschplänen gehört habe, jedoch mangels konkreter Beweise nichts unternehmen konnte. Aufgrund der Gerüchte habe er einmal ein Gespräch mit dem Gendarmeriekommandeur Sener Eruygur geführt. Er habe ihn gefragt, ob es einen Putschplan gäbe, was dieser verneinte. Außerdem habe er ihm gesagt, dass die Einladung von Journalisten und Universitätsrektoren zu Missverständnissen führen könne.
Bei der Verhandlung im zweiten Ergenekon-Prozess wurde am 6. August beschlossen, dieses Verfahren zusammen mit dem dritten Verfahren weiterzuführen.
Im ersten Ergenekon-Verfahren, das im Oktober 2008 begonnen hat, wurde am Montag beschlossen, das Attentat auf den Verwaltungsgerichtshof vom Mai 2006 einzubeziehen.

Mit der neuen Anklageschrift sind nochmals fast 1.500 Seiten hinzugekommen – das Gesamtwerk umfasst bis jetzt mehr als 5.000 Seiten (die Hunderttausenden Seiten in den Beweisordnern nicht mitgerechnet). Den Erklärungen der Staatsanwaltschaft ist zu entnehmen, dass es eine vierte Anklageschrift geben wird.

 

 

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