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Strategie zur Justizreform vorgestellt
Parallel zur Kurden-Initiative hat die Regierung in der vergangenen Woche den Startschuss für die Diskussion über die Justizreform gegeben. Nachdem die Regierung am 24. August eine Reformstrategie beschlossen hat, wurde diese vom Justizministerium veröffentlicht.
Bereits im vergangenen Jahr hatte das Justizministerium einen Strategieentwurf zur Diskussion gestellt und im Frühjahr Stellungnahmen eingeholt.
Justizminister Ergin betont im Hinblick auf die Reform, dass es sich vor allem um Schritte handele, die von der EU seit Jahren gefordert werden. Die Opposition hat hieran Zweifel angemeldet.
Im Zentrum der Diskussion werden vermutlich zwei Institutionen stehen: der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte und das Verfassungsgericht.
Zum Verfassungsgericht erklärt die Regierung, dass das Reformziel in einer Veränderung der Zuständigkeit und damit verbunden auch in einer Veränderung der Zusammensetzung des Gerichts bestehe. Die Veränderung der Zuständigkeit soll in Übereinstimmung mit internationalem Recht erfolgen.
Das Strategiedokument bleibt dabei recht abstrakt. Jenseits des Dokuments werden im Hinblick auf das Verfassungsgericht die Zulassung von Individualklagen, die Vergrößerung des Gerichts und eine Änderung des Ernennungsverfahrens für Verfassungsrichter genannt. Auf besondere Kritik stößt dabei der Vorschlag, dass das Parlament ein Kontingent für die Benennung von Verfassungsrichtern erhalten soll.
Das Verfassungsgericht hat in den vergangenen Jahren mehrfach im Zentrum der politischen Auseinandersetzungen gestanden. Eine Reihe von Gesetzen, die die Regierung durchgesetzt hatte, wurden vom Verfassungsgericht zurückgewiesen – so beispielsweise gleich in den ersten Regierungsmonaten der AKP das Gesetz zur Verwaltungsreform. Weitere Konflikte ergaben sich im Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren gegen die AKP im vergangenen Jahr sowie der Zurückweisung einer Verfassungsänderung mit Verweis auf die als unveränderlich festgeschriebenen Verfassungsartikel.
Vor diesem Hintergrund wirft die Opposition der AKP vor, sie ziele vor allem darauf, das Verfassungsgericht unter ihre Kontrolle zu bringen.
Der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte ist eine weitere hoch umstrittene Institution. Im Hohen Rat wird über Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter und Staatsanwälte entschieden. Er setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die von den obersten Gerichten gewählt und vom Staatspräsidenten ernannt werden. Besondere Kritik aus Europa hat sich der Hohe Rat mit der Entscheidung zugezogen, einen Staatsanwalt zu entlassen, der Ermittlungen zu einem Bombenanschlag in Semdinli geführt hatte. In den vergangenen Monaten konzentrierten sich die Diskussionen auf das Verhältnis zwischen Hohem Rat und Justizministerium. Zum einen sind im Rahmen von Disziplinarermittlungen zahlreiche Abhöranordnungen gegen Richter und Staatsanwälte ergangen, zum anderen herrschte im Hohen Rat Unzufriedenheit über den Umgang des Justizministeriums mit Beschwerden gegen die Ergenekon-Staatsanwälte.
Die Unabhängigkeit der Justiz – einer der Grundpfeiler der Gewaltenteilung – ist davon abhängig, dass die Exekutive keinen Zugriff auf die Angehörigen der Justiz hat. In der Türkei ist dies bisher nicht gewährleistet. Beschwerden gegen Richter und Staatsanwälte werden an das Justizministerium gerichtet. Das Ministerium entscheidet über die Aufnahme von Ermittlungen und führt diese durch – der Hohe Rat entscheidet über das Ergebnis.
Von der EU wurde im Fortschrittsbericht 2008 nochmals die Kritik vorgebracht, dass der Hohe Rat die Justiz nicht als Ganzes repräsentiere, weil er sich nur aus Mitgliedern der obersten Gerichte zusammensetze. Außerdem sollten Personalangelegenheiten von Richtern und Staatsanwälte an den Hohen Rat übergehen.
Die Regierung schlägt nun vor, den Rat von bisher sieben Mitgliedern auf 21 Mitglieder zu erweitern und den Rat in zwei bis drei Kammern zu gliedern. Ein Teil von ihnen soll durch das Parlament bestimmt werden. Die vom Parlament bestimmten Mitglieder sollen nicht Richter oder Staatsanwälte, jedoch Juristen sein. Außerdem soll ein Teil der Ratsmitglieder in direkter Wahl durch alle Richter und Staatsanwälte bestimmt werden.
Justizminister Ergin hat außerdem erklärt, dass vorgesehen ist, die Zustimmung für die Eröffnung von Disziplinarermittlungen sowie die Bearbeitung von Umbesetzungen vom Justizministerium an den Hohen Rat zu übertragen. In diesem Zusammenhang soll der Hohe Rat ein eigenes Sekretariat erhalten. Der Hohe Rat soll ein eigenes Gebäude und einen eigenen Haushalt erhalten.
Gegen Entscheidungen des Hohen Rats soll der Rechtsweg ermöglicht werden.
Die Regierung hat die Reform des Hohen Rats zu den kurzfristigen Zielen erklärt. Um die Veränderungen vornehmen zu können, bedarf es einer Verfassungsänderung. Offen bleibt, ob die Regierung die Unterstützung der Opposition für eine solche Verfassungsänderung findet.
Im Hinblick auf die Organisationsfreiheit von Richtern und Staatsanwälten ist die Regierung von ihrer früheren Position, den Verein der Richter und Staatsanwälte YARSAV aufzulösen, abgegangen und will nun Richtern und Staatsanwälten die Möglichkeit geben, sich frei (in Berufsvereinigungen) zu organisieren.
Vorgesehen ist außerdem eine Neubestimmung der Zuständigkeit für die Militärgerichtsbarkeit und die Entlastung des militärischen Verwaltungsgerichtshofs. Militärgerichte sollen außerhalb militärischer Sicherheitszonen angesiedelt werden.
Zur Weiterentwicklung des Bewusstseins zur Unabhängigkeit der Justiz sollen Hoher Rat und oberste Gerichte gemeinsam Maßstäbe erarbeiten und diese durch Weiterbildung und Handbuch sowohl den Mitgliedern der Justiz als auch der Öffentlichkeit nahe bringen.
Bis 2010 sollen die baulichen Vorbereitungen für die neu eingerichteten neun Bezirksgerichte, die als zweite Instanz zwischen lokalen und obersten Gerichten eingeführt werden, abgeschlossen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen auch die für diese Gerichte erforderlichen zusätzlichen Richter und Staatsanwälte eingestellt werden.
Durch eine Reihe von Maßnahmen sollen Effizienz und Geschwindigkeit des Rechtswesens erhöht werden. Vorgesehen ist dabei u.a. auch eine Änderung der Zustellungsbestimmungen sowie die Zulassung elektronischer Unterschriften.
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