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Jahrgang 4 Nr. 39 vom 25.09.2009
 

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Transvestiten und Homosexuelle in Istanbul brauchen Solidarität

von Perihan Ügeöz

LGBTT bereitet sich augenblicklich auf eine Strafanzeige gegen den Polizeichef von Istanbul vor. LGBTT ist die zivilgesellschaftliche Vereinigung von Bisexuellen, Transvestiten und Homosexuellen in Istanbul. Der Anlass der Strafanzeige ist kein geringerer als die Bedrohung der Existenzberechtigung ihrer Mitglieder durch den eifrigen Einsatz von Polizisten.

Seit vor kurzem hat die Stadt Istanbul mit Hüseyin Capkin einen neuen Polizeichef. Eine der ersten Amtshandlungen des frisch aus Izmir nach Istanbul beförderten Leiters war die Einführung eines auf Performanz basierenden Bonussystems für die Polizisten der Stadt. Ein System, das angeblich die Aufstiegschancen von Polizisten nach Kriterien ihrer Performanz verbessern soll, ist nun im Begriff, sich in eine Hetzjagd gegen die in der Stadt lebenden Transvestiten und Homosexuellen zu verwandeln. Kürzlich betitelte die Tageszeitung „Radikal“ dieses neue Verfahren als einen Bonus für die Polizisten, um die Transvestiten Zuhause einzusperren.

Selbst inmitten von Beyoglu, dem belebtesten und buntesten Stadtteil von Istanbul, trauen sich viele Homosexuelle und Transvestiten nunmehr nur noch scheuen Gangs aus dem Haus. Denn sie könnten jeden Augenblick ein willkürliches Opfer der polizeilichen Jagd nach Bonuspunkten werden, weil sie sich als Männer in Frauenkleidern in der Öffentlichkeit blicken lassen. Mal werde man beim Friseur erfasst und zur Polizeiwache verschleppt, wo einem nach dem türkischen Ordnungsrecht wegen Belästigung der Umgebung eine Geldstrafe verhängt wird. Ein anderes Mal werde man bei einem Gang zum Schlachter oder Bäcker auf offener Straße erfasst und an Ort und Stelle ebenfalls nach dem Ordnungsrecht zu einer Geldstrafe verurteilt.

Theoretisch gibt es keinerlei rechtliche Handhabe für die polizeiliche Willkür gegen Homosexuelle und Transvestiten. Aus rechtlicher Sicht sind weder Homosexualität noch Transsexualität in der Türkei verboten. Selbst gemäß der türkischen Verfassung gilt das Verbot der Diskriminierung. Doch Theorie und Praxis werden auch hier durch riesige Abgründe entzweit. Dass der Alltag von Transvestiten und Homosexuellen in der Türkei ohnehin durch brutale Diskriminierung, soziale Ächtung sowie tätliche Angriffe gekennzeichnet ist, ist kein Geheimnis. In einer kürzlich veröffentlichten Umfrage machten mehr als drei Viertel der befragten Türken kein Hehl aus ihrer rauen Ablehnung von Homosexuellen und Transvestiten.

Dass auch die türkische Polizei berüchtigt ist für ihr unzimperliches Vorgehen gegen Transsexuelle und Transvestiten, erfreut sich ebenfalls einer regen Bekanntheit. Doch früher, bemerkt eine Sprecherin der Vereinigung LGBTT, sei es eher üblich gewesen, dass die Polizisten überwiegend in der Nacht gegen Transvestiten und Homosexuelle aktiv wurden. Dank des neuen Bonussystems habe sich die polizeiliche Jagd auch üppig auf den helllichten Tag erstreckt. Viele Transvestiten würden sich nicht mehr auf die Straße trauen. Aber irgendwann müssen sie trotzdem hinaus. Sobald sie einen Polizisten auf der Straße erblicken, würden sie einen Bogen um ihn machen oder um möglichst unauffällig zu bleiben, selbst in der prallen Hitze bedeckte Kleidung tragen. Dennoch mangelt es nicht an zahlreichen Fällen, bei denen allein an einem Tag sogar ein und derselben Person mehrere willkürliche Geldstrafen nach dem Ordnungsrecht verpasst werden.

Ein umstrittenes Verfahren

Das auf Performanz basierende Bonussystem ist weder neu noch unumstritten als ein Verfahren, das Polizisten regelrecht dazu anstifte, eifrig Schuldige zu erfinden. Der kürzlich nach Istanbul beförderte Polizeichef Capkin hatte dieses Verfahren bereits in seinem früheren Einsatzort Izmir eingeführt und als eine Maßnahme vorgestellt, die den Polizisten die Chance gebe, ihre zukünftigen Einsatzstellen selber zu bestimmen. Punkte werden nach dem Bedeutungsgrad der Fälle vergeben. Während für die Festnahme von Personen, die in schwere Fälle wie Mord- oder Diebstahldelikte verwickelt sind, höhere Punkte vergeben werden, erhalten Polizisten für einfach gestrickte Fälle niedrigere Punktzahlen. Wer auf diese Weise eine ansehnliche Menge an Punkten zusammenbringt, bekommt die Aussicht, auf Posten mit hohem Prestige befördert zu werden.

Bereits bei seiner Anwendung in Izmir hatte dieses Bonusverfahren mehrere Probleme wie auch Kritiken hervorgebracht. Beanstandet wurde vor allem, dass eine Institution, dessen Hauptaufgabe es ist, Kriminalität zu bekämpfen, mit diesem Bonussystem ihre Mitarbeiter dazu anstifte, noch mehr Schuldige zu erfassen und sie auf diese Weise zum Amtsmissbrauch verleite. Einer von zahlreichen Vorfällen in diesem Zusammenhang wurde im vergangenen Februar öffentlich: Zwei Drogenabhängige im Alter von 28 und 26 Jahren berichteten, dass die Polizisten ihnen wegen Verstoß gegen das Ordnungsrecht jeden Tag mehrfach Geldstrafen verhängen würden. Allein an einem Tag hätte man ihnen 7 Mal Geldstrafen verpasst. Zwar besitzen diese gemäß dem Ordnungsrecht ausgestellten Strafzettel jeweils nur einen Bonuswert von 5 Punkten, aber verteilt auf den Tag kann manch ein Polizist sich auf diese Weise doch eine stattliche Menge an Bonuspunkten zusammenhäufen.

Sich gegen diese willkürlich verpassten Strafgelder zur Wehr zu setzen, ist praktisch ebenso wenig aussichtsreich. Theoretisch besteht zwar die Möglichkeit binnen einer Frist von 15 Tagen beim zuständigen Friedensgericht für Strafsachen Widerspruch einzulegen, aber diese Verfahren enden oft wie das „Hornberger Schießen“. Obwohl die Türkei vom Europäischen Gerichtshof wegen Durchführung von Gerichtsverfahren ohne öffentliche Anhörung verurteilt wurde, hat dieses Urteil in der türkischen Rechtspraxis immer noch keine flächendeckende Relevanz. Um sich die Aktenberge vom Hals zu schaffen, tendieren Richter dazu, gerade bei diesen Verfahren ohne Verhandlung knapp und bündig Urteil zu fällen. Da bei den nach dem Ordnungsrecht verhängten Strafen zumeist um Fälle handelt, deren jeweiliger Streitwert unter der für eine Revision festgesetzten Mindestgrenze von Tausend Türkischer Lira liegen, besteht auch keine Revisionsmöglichkeit innerhalb der Türkei. Wer den Mut, die Ausdauer sowie selbstverständlich das erforderliche Geld hat, dem bleibt danach einzig der Ausweg, die über mehrere Jahre ausdauerende Prozedur über den Europäischen Gerichtshof einzuschlagen, um sein gutes Recht einzuklagen.

Um wieder an den Ausgangspunkt zurückzukehren: Um den Schikanen zu entkommen, würden viele dieser fast als „Freiwild“ für einen polizeilichen Bonus auserwählten Transvestiten und Homosexuellen ihren Wohnort sicher tunlichst verlegen, sofern sie dies nur könnten. Doch die meisten von ihnen haben weder Geld noch erst recht irgendeine soziale Sicherheit. Und selbst wenn es anders wäre, stellt sich die Frage: „Wohin denn?“ Wenn sie sogar in der riesigen Weltstadt Istanbul wegen ihrer Sexualität schikaniert werden, kann man sich das Ausmaß von sozialer Ächtung und Diskriminierung erst recht in den Provinzen vorstellen, die die meisten von ihnen gerade deswegen einst verlassen hatten.

„Istanbul takes the stage“

Das ist die Parole der Metropole Istanbul, die nächstes Jahr als “Europäische Kulturhauptstadt“ auf die Bühne treten wird. Nicht aus Jux und Tollerei wird eine Stadt auserkoren, sich als Kulturhauptstadt präsentieren zu dürfen. Der Auswahl geht eine strenge Evaluation voraus, die sich aus einem Bündel von Kriterien zusammensetzt. Das Versprechen einer „Multikulturellen Vielfalt“ ist eines dieser Kriterien, das bei der aufwendigen Vorbereitung des nächstjährlichen Ereignisses tatsächlich auch besonders glanzvoll hervorgehoben wird.

Dem regierenden AKP-Bürgermeister von Istanbul kann man sicherlich eine Menge Versäumnisse und Fehlwirtschaften vorwerfen. Aber eines muss unbenommen gewürdigt werden: Die vielerorts in der Stadt angelegten Park- und Grünanlagen präsentieren wahrhaftig eine bunt leuchtende Vielfalt von Blütenpracht.

Die von der Vereinigung LGBTT beabsichtigte Strafanzeige gegen den Polizeichef wird voraussichtlich keinerlei rechtlichen Folgen haben. Dennoch: Selbst wenn die Anzeige wenigstens bei dem einen oder anderen in Erinnerung ruft, dass „Multikulturelle Vielfalt“ doch mehr bedeutet als die Vielfalt von Blütenfarbe am Wegrand, ist sie zumindest ein bisschen die Mühe wert.

 

 

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