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Jahrgang 4 Nr. 40 vom 2.10.2009
 

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Gerichtsurteil erweist der Integration einen Bärendienst

Claus Stille

Man darf sich schon fragen, was sich das Berliner Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung gedacht hat, einem muslimischen Jugendlichen zu erlauben, seine religiösen Pflichten auch an der Schule zu erfüllen. Nach der Anhörung des 16-jährigen Schülers Yunus M. sowie eines Islamsachverständigen bestätigte das Gericht eine bereits im März 2008 getroffene Eilentscheidung.

Die Vorgeschichte: Während einer gemeinsamen Aktion am Berliner Diesterweg-Gymnasium im Jahre 2007 hielten mehrere Schüler auf den Gängen des Schulgebäudes ihr islamischen Mittagsgebet ab. Die Aktion sorgte für Aufruhr an der Schule. Daraufhin untersagte die Direktorin das öffentlichen Beten in der pädagogischen Einrichtung. Die Schulleiterin begründete ihre Entscheidung mit dem Hinweis auf das staatliche Neutralitätsgebot.

Der zu dieser Zeit 14-jährige Yunus klagte damals gegen das Verbot.

Das Berliner Verwaltungsgericht traf daraufhin eine vorläufige Entscheidung: Das Gymnasium habe dem Schüler bis zu einer abschließenden Gerichtsentscheidung zu ermöglichen, einmal täglich sein Mittagsgebet zu verrichten. In seinem vorläufigen Urteil hatte sich das Gericht auf die Artikel 3 und 4 des Grundgesetzes der BRD berufen, wonach niemand wegen seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Manch einer hatte damals Grund zum Schmunzeln: Zum Zeitpunkt als dem Kläger die Gebetsmöglichkeit gegeben wurde, wollte es der Kalender nämlich, das Sommerzeit herrschte. Somit fiel das Mittagsgebet des Schülers ohnehin in dessen Freizeit...

Nun also, anno 2009, eröffnete das Berliner Verwaltungsgericht per Urteil Yunus M. - dem Sohn einer Türkin und eines Deutschen, welcher sich selbst als streng gläubig bezeichnet – das Recht, seiner religiösen Pflicht auch an der Schule nachzukommen. Allerdings nur außerhalb der Unterrichtszeiten.Die Schule muss jedoch einen Gebetsraum zur Verfügung stellen.

Auch wenn sich Islamfachleute durchaus nicht darüber einig sind, ob streng gläubige Muslime nun zu festgelegten Zeiten ihr Gebet verrichten müssen, oder nicht: das Urteil stößt selbst in der muslimischen Community Deutschlands auf Kritik.

Der Berliner Politiker von Bündnis 90/Die Grünen, Özcan Mutlu, etwa gibt zu Bedenken, dass er auf Grund des Gerichtsurteils nicht nur die Neutralität des Staates gefährdet sieht, sondern wies auch auf Folgendes hin: Der Koran sehe ausdrücklich vor, dass man Gebete, wenn man verhindert ist, durchaus auch nachholen kann.

Dieser Standpunkt war auch den Berliner Verwaltungsrichtern bekannt. Auf fruchtbaren Boden fiel bei er bei ihnen – wie das vorliegende Urteil beweist – nicht.

Özcan Mutlu äußerte Deutschlandradio gegenüber, er sei von diesem Urteil „irritiert“, weil es seiner Meinung nach zeige, „wie weltfremd unsere Richter sind.“

Doch damit nicht genug: ihm sei kein muslimisches Land – außer dem Iran – bekannt, wo derartige Gebetsräume für Schülerinnen und Schüler vorgesehen seien.

Nicht einmal in der Türkei, so Mutlu, gäbe es dergleichen.

Der Grünen-Politiker gab ebenfalls zu bedenken: „Nicht alle muslimischen Kinder wollen und müssen während der Schulzeit beten.“ Mutlu hat die Befürchtung, dass nun Schülerinnen und Schüler, die dieses Gebet nicht ausüben, von ihren streng gläubigen Schulkameraden unter Druck gesetzt werden könnten.

Auch ist sich der Politiker darin sicher, dass selbst große türkische muslimische Organisationen wie DITIB oder Milli Görüs dieses Gerichtsurteil nicht für nötig erachten.

Überdies hält Mutlu das Urteil - integrationspolitisch gesehen – für ein völlig falsches Signal, welches damit in die deutsche Gesellschaft gesendet wird.

Dem ist unbedingt zuzustimmen. Zusätzlich kann das Urteil rasch zu weiteren ernsten Problemen an den Schulen des Landes führen. Schließlich könnten nun auch andere Religionsgemeinschaften das Recht des Gebets in der Schule einfordern. Nicht nur die Zurverfügungstellung von entsprechenden Gebetsräumen würde die Bildungseinrichtungen schier überfordern.

Niemandem steht es zu dem Kläger Yunus M. abzusprechen, ein streng gläubiger Muslim zu sein. Nur kritisches Nachdenken sollte dennoch erlaubt sein. Özcan Mutlu fragte sich nämlich, warum es nicht etwa ein türkischer Muslim oder ein Araber war, der betreffs der vorliegenden Sache klagte, sondern ausgerechnet ein Konvertit.

Und einem Gerichtsreporter war aufgefallen, dass sich Yunus in seiner Klägerrolle augenscheinlich unwohl gefühlt hatte. Hilflos habe der junge Mann selbst bei den einfachsten Fragen des Gerichts immer wieder zu seinen Anwälten geblickt, bevor er diese beantwortete. Der Verdacht wurde geäußert, dass hinter Yunus M. „andere Kräfte“ stehen könnten, denen es wohl einzig um das Statuieren eines Exempel gegangen sein dürfte.

Was also haben sich die Berliner Verwaltungsgericht bei ihrer Entscheidung gedacht? Wir wissen es nicht. Konstatieren jedoch kann man, dass sie mit ihrem Urteil einen bedenklichen Präzedenzfall geschaffen und dem Integrationsgedanken mit ziemlicher Sicherheit einen Riesenbärendienst erwiesen haben. Zu hoffen ist deshalb, dass das Urteil nach einer Revision keinen Bestand mehr haben wird. Schon aus dem Grund, weil es fundamentalistischen Gläubigen jedweder Religion in die Hände spielt. Und Eltern, die ihre Kinder weder am Schwimm- noch am Sexualkundeunterricht teilnehmen lassen wollen und das mit der Religion begründen.

In Deutschland gilt normalerweise die Trennung von Kirche und Staat. Sieht man genauer hin, so können einem da schon hier und da Bedenken kommen: Der Staat zieht die Kirchensteuer für die christlichen Kirchen ein, bezuschusst kirchliche Einrichtungen und bezahlt die Gehälter von Kirchenfürsten aus Steuergeldern...

Aber wo kommen wir erst hin, wenn der Staat seine Neutralität an der Schule aufgibt bzw. schrittweise aufweichen lässt?

Religion ist und sollte die Privatsache jedes einzelnen Menschen sein und bleiben. Deren Ausübung gehört in die Kirche, die Moschee oder die Synagoge. In der Schule hat sie aber – abgesehen davon, sie wird im Unterricht behandelt – nun wirklich nichts zu suchen. Da sollte die Pädagogik das Zepter führen und das gemeinsame Lernen auf dem Stundenplan stehen. Das hätten eigentlich auch die Berliner Verwaltungsrichter so sehen müssen.

Und noch etwas: Für wie schizophren muss deutsche Rechtsprechung gehalten werden, wenn sie einerseits muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern im Unterricht verbietet, andererseits aber nun Schulen verpflichtet, Gebetsräume für muslimische Schüler zur Verfügung zu stellen!

Aus den Reihen der Union und aus den Mündern von Vertretern der beiden christlichen Konfessionen war Zustimmung zum Gerichtsurteil zu vernehmen. Verständlich. Schließlich glaubt man davon profitieren zu können.

Man hält die Entscheidung ganz offenbar für ein Musterbeispiel in Sachen Toleranz.

Derselbe Gedanke mag auch die Berliner Richter zu ihrem Urteil verführt haben. Toleranz ist fraglos eine wichtige Säule innerhalb der Gesellschaft. Im vorliegenden Fall allerdings ist davon auszugehen, dass hier Toleranz doch eher falsch verstanden wurde. An den Schulen würde sie möglicherweise auf eine harte Bewährungsprobe gestellt werden.

Die Juristen gedachten es gut zu machen. Künftige werden es besser machen müssen.

 

 

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