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Schweizer Minarettevon Walter Reichel Nun, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, werden alle Versuche, den Schaden, den das fatale Ergebnis des Schweizer „Minarett-Referendums“ vom 1. Advent angerichtet hat, zu begrenzen, nicht viel nützen. Natürlich kann man darauf hinweisen, dass die 57,5% Ja-Stimmen für ein Minarett-Verbot bei einer Mobilisierung von 53,4% aller Stimmberechtigten bedeuten, dass de facto nur etwas mehr als ein Viertel der Stimmbevölkerung dem Verbotsantrag zugestimmt hat. Auch spricht vieles dafür, dass hinter dem „Ja“ für den Verbotsantrag ganz verschiedene Motive gestanden haben, also nicht nur islam- oder fremdenfeindliche, sondern auch legitim islamkritische bzw. grundsätzlich religionskritische, feministische oder sogar religiöse Motive calvinistischer Prägung: Um zu Gott zu beten, bedarf es keines besonderen Gebäudes und mithin auch keines Minarettes. Ich erwähne dieses spezifisch religiöse Motiv deswegen, weil der Calvinismus bei aller sonstigen Distanz gelegentlich durchaus auch eine gewisse Nähe zu islamischen Vorstellungen aufweist, zum Beispiel in dem geringen Stellenwert, der dem äußeren Rahmen der Religionsausübung beigemessen wird. In der vor allem unmittelbar nach dem Referendum über die Schweiz hereinbrechenden Kritik wurde oft das Minarett als essentiell islamisch angesehen, so dass ein Verbot den Islam mitten ins Herz treffen würde. Dies aber ist mindestens stark übertrieben, denn das Minarett ist ja nichts anderes als ein erhöhter Standort, damit der Ruf des Muezzins zum Gebet besser gehört werden kann – vor der Einführung des Lautsprechers, so dass eine eher pragmatische Behandlung des Problems auch möglich ist. Insofern hat auch der von mir geschätzte Mustafa Akyol unrecht, wenn er in einem Artikel in „Hürriyet Daily News“ vom 4. Dezember die religiöse Bedeutung des Minaretts mit der des christlichen Kreuzes und des jüdischen Davidsterns gleich setzt. Was die Türkei betrifft, so scheinen maßgebliche Politiker, die sich jetzt zum Schweizer Referendum geäußert haben, die „calvinistische“ Sicht übrigens zu teilen – zumindest implizit. Denn wenn etwa der Europa-Minister Egemen Bağış zwei Tage nach dem 1. Advent davon sprach, dass – offenbar im Gegensatz zur Schweiz! – in der Türkei alle Religionen frei ausgeübt werden könnten, und zwar seit 900 Jahren, dann lässt sich mit dem bei Bağış vorauszusetzenden Wissen, dass in der Türkei christliche und andere Religionsgemeinschaften immer noch große Probleme mit der Genehmigung ihrer Sakralbauten haben, diese Behauptung eigentlich nur dann aufrecht erhalten, wenn man den Stellenwert solcher Bauten für die jeweilige Religion und überhaupt für die Religionsfreiheit als relativ gering ansieht. Aber wie gesagt, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, wirken solche besonneneren Überlegungen irgendwie kraftlos, denn natürlich entspricht die Aufnahme des Moscheeverbots in eine Verfassung nicht den europäischen Standards, so dass im europäischen Parlament und im Europarat bereits von einem „Super-Gau“ in Sachen Menschenrechte gesprochen wurde. Auch hier könnte man ergänzend anmerken, dass in der Schweiz eine solche Verfassungsänderung etwa im Vergleich zu Ländern mit einer anderen Verfassungstradition nicht einen solchen Stellenwert wie z.B. in Deutschland oder den USA hat, was man schon an den vergleichsweise niedrigen Quoren erkennen kann, mit denen offenbar eine Verfassungsänderung möglich ist, was zur Folge gehabt hat, dass die Schweizer Verfassung überhaupt häufig geändert und ergänzt worden ist. Das lässt hoffen, dass die jetzige Änderung auch nicht von Dauer sein wird, so dass vielleicht in einigen Jahren alles schon wieder ganz anders aussieht. Bei diesen Überlegungen sollte auch nicht vergessen werden, dass das politische System der Schweiz auf einem sehr weit ausgelegten Prinzip der Volkssouveränität beruht, das sehr viel mehr politische Streitpunkte der direkten Abstimmung durch das Volk unterwirft, als das in anderen Staaten der Fall ist. Volkssouveränität ist bekanntlich ein hohes Gut, so dass etwaige Einschränkungen dieses Prinzips besonders gut begründet werden müssen. Das deutsche Grundgesetz zum Beispiel schränkt die Volkssouveränität in der Weise ein, dass es in Art. 19.2 eine substantielle Änderung der Grundrechts-Artikel 1-19 GG verbietet. Eine solche Einschränkung kennt die Schweizer Verfassung nicht. Insofern wird hier das Prinzip der Volkssouveränität strikter befolgt als in Deutschland und nur durch bestimmte völkerrechtliche Bindungen begrenzt, nämlich durch das sog. „zwingende Völkerrecht“, dessen Umfang allerdings strittig ist. Es ist deshalb naheliegend, dass das Schweizer Referendum von einer Reihe von Autoren zum Anlass genommen wird, über die Berechtigung bzw. sogar über die Notwendigkeit und eventuelle Reichweite von Begrenzungen der Volkssouveränität zu diskutieren. Während man über die Frage eines Minarettverbotes nicht mit Gewinn, sondern nur mit Verlust diskutieren kann, könnte eine Diskussion über das Prinzip der Volkssouveränität und ihr Verhältnis zu Grundwerten, seien sie religiös oder anders begründet, den angerichteten Schaden zwar nicht wieder gutmachen, aber vielleicht doch Wege für das zukünftige Miteinander von Menschen verschiedener Religion und verschiedener Herkunft in Europa deutlich machen. Denn darüber sollten sich jeder im Klaren sein: Alle seriösen Prognosen bestätigen das, was wir bereits jetzt täglich an den Küsten der europäischen Mittelmeeranrainer-Staaten erleben, dass die weltweiten Migrationsbewegungen weiter zunehmen werden und dass Europa ein Hauptziel dieser Migration ist und bleiben wird. Wie werden wir angemessen darauf reagieren? Oder anders: Wie belastbar sind die von uns vertretenen und von anderen eingeforderten Werte und Rechte? Oder noch anders: Wie wollen wir angesichts der auf uns zukommenden Herausforderungen leben? Aufschlussreich ist die Stellungnahme des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Schröder in der „Zeit“ vom 10. Dezember. In seinem Artikel schlug sich Schröder klar auf die Seite der Schweizkritiker, indem er mit einer grundsätzlichen Feststellung über den Charakter des Islam diesen gegen jegliche Kritik zu immunisieren versuchte: „Der Islam ist keine politische Ideologie, sondern eine friedliche Religion. Das lehrt schon der Koran.“ – Basta! (hätte Schröder noch hinzufügen können) Dagegen ist am folgenden Tag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ die Soziologin Necla Kelek vehement vorgegangen. Gegenüber Schröders bemerkenswert naiver Sicht fordert sie „einen offenen Dialog über das, ‚was’ der Islam ist“, und nicht „nur darüber, ‚wie’ eine Gruppe von Muslimen ihn leben will, zum Beispiel mit Moscheen und Kopftüchern, mit den Symbolen Halbmond und Schwert. Der eigentliche ‚Hinterhof’ ist die Abgrenzung gegenüber der offenen Zivilgesellschaft.“ Noch wichtiger oder besser: tragischer ist für Kelek, dass durch die Konfrontation, die durch die Minarett-Initiative aufgebaut worden ist, die säkularen Muslime sowohl in Deutschland wie auch in der Türkei dadurch marginalisiert zu werden drohen, dass sich die traditionellen „Wächter des Islam“ jetzt zu Verteidigern der Religionsfreiheit hochstilisieren können und in dieser Position von anderen Veränderung und Einsicht verlangen, anstatt in eine substantielle Diskussion über das Verhältnis des Islam zu universellen Grundwerten und zum Programm der Aufklärung überhaupt einzutreten. Fortsetzung folgt! |
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