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Das  wöchentliche deutschsprachige  Internetmagazin  der  Türkei

Jahrgang 4 Nr. 3 vom 15.01.2010
 

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Schweizer Minarette III

von Walter Reichel
(Istanbul/Kuzguncuk, z.Zt. Zürich)

Sieht man von den Äußerungen ab, die unter der Rubrik „Skandalisierung“ abgelegt und vergessen werden können, dann enthält die Diskussion um das in der Schweiz am 1. Advent 2009 per Volksabstimmung beschlossene Minarettverbot („Der Bau von Minaretten ist verboten.“) eine Reihe von beachtenswerten und weiterführenden Beiträgen. So macht zum Beispiel der 1962 in der Schweiz geborene und jetzt in England lebende Philosoph und Islamwissenschaftler Tariq Ramadan auf die „neue Sichtbarkeit der Muslime“ als eine der Ursachen für die Verunsicherung oder gar Angst aufmerksam, die hinter dem Minarettverbot stünden.  Damit spricht er einen Sachverhalt an, der sowohl bei denjenigen mit traditionell christlichem Hintergrund, als auch bei Personen mit betont säkularer Einstellung gleichermaßen Beunruhigung hervorruft.

Während das traditionell christlich geprägte Milieu als mögliche Folgen der „neuen Sichtbarkeit des Islam“ und der damit verbundenen Aktivitäten eine Relativierung bzw. Überlagerung der bisher gültigen Werte und sicher auch eine Infragestellung der Jahrhunderte lang in Anspruch genommenen Deutungshoheit in Sachen Glaube und Moral befürchtet, sieht man im säkularen Lager eine Bedrohung der in einer langen und mühsamen Auseinandersetzung  gegen die etablierte Religion erkämpften Errungenschaften wie z.B. die Menschenrechte oder die Trennung von Religion und Staat. Wenngleich beide „Partner“ dieser ungewöhnlichen Koalition immer wieder zu Übertreibungen und Verzeichnungen neigen, kann man die von ihnen vorgebrachten Argumente aber nicht einfach – so wie in der Diskussion um das Minarettverbot nicht selten geschehen – pauschal als Ausdruck einer Islam-Phobie oder von Fremdenfeindlichkeit und mithin als illegitim denunzieren. Die vorgetragenen Bedenken, Sorgen und Fragen sind legitim und müssen diskutiert werden. Damit diese Diskussion aber zu politisch relevanten Ergebnissen führen kann, muss man sich über die angemessenen Rahmenbedingungen einer solchen Diskussion klar geworden sein.

Der amerikanische Sozialwissenschaftler Benjamin Barber hat im Jahr 2002 dazu einige interessante Vorschläge gemacht. Er wendet sich gegen eine Zurückdrängung der Religion bzw. der Religionen ins reine Private, da Religion ihrem Wesen nach eine öffentliche Veranstaltung sei. Zugleich ist er aber auch dagegen, dass Religion in irgendeiner Weise zu einer Angelegenheit des Staates gemacht werde. Er plädiert also für einen säkularen Staat, möchte aber dessen säkularen Charakter auf die Organe des Staates beschränken und nicht auf die Gesellschaft ausdehnen. Wie und in welchem Ausmaß die Religionen agieren, ist dann in erster Linie eine Sache der Zivilgesellschaft und nicht des Staates. Mit dieser Feststellung könnte man es bewenden lassen. In Wirklichkeit aber fangen die Probleme damit erst an. Denn das Konzept von Religion als einer zwar öffentlichen, aber nichtstaatlichen Angelegenheit stellt an die betroffenen Religionen und ihre Praktikanten ziemlich hohe Anforderungen.

Denn wenn die Religion den Schutzraum bzw. – je nach Standpunkt – das Gefängnis des Staates oder den schützenden Kokon bzw. – je nach Standpunkt – die Einzelzelle der Privatheit oder des in letzter Zeit viel zitierten „Hinterhofes“ verlässt und sich als Teil der westlichen offenen Zivilgesellschaft versteht und hier dann zu Recht „Sichtbarkeit“ beansprucht, dann bleibt ihr gar nichts anderes übrig, als sich in die in dieser Zivilgesellschaft üblichen Regeln und Verfahrensweisen einzupassen, also sich zum Beispiel der freien Diskussion und Kritik zu stellen. Wenn etwa, wie in der Türkei und auch in Deutschland üblich, die in den Moscheen verlesenen Freitagspredigten von der türkischen staatlichen Religionsbehörde vorformuliert werden, dann können die Imame sich leicht dahinter zurückziehen und auf diese Weise jede Kritik nach dem Motto „Ich war’s nicht!“ abwehren. Ein Verständnis von Religion als einer öffentlichen, aber nichtstaatlichen Angelegenheit lässt einen solchen Rückzug nicht mehr zu. Jeder Gläubige, sei er Christ, Muslim oder Angehöriger einer anderen Religion, ist dann immer auch selbst verantwortlich für den Glauben, den er öffentlich vertritt – wenn er ihn denn öffentlich vertreten will.

Weil es sich heute de facto nicht um eine, sondern immer um mehrere Religionen innerhalb der Zivilgesellschaft handelt, versteht sich weiter von selbst, dass ein solches Konzept von Religion als einer öffentlichen, aber nichtstaatlichen Angelegenheit nur dann funktioniert, wenn jede Religion auf ihren Anspruch von Dominanz gegenüber den anderen Religionen verzichtet. Auch das ist leichter gesagt, als getan, denn gerade dieser Dominanzanspruch  ist zumindest dem Christentum und dem Islam gleichsam mit in die Wiege gelegt worden. Wie damit – auch theologisch – umgegangen werden kann, wurde in früheren Artikeln („Istanbulpost“ vom 10. und 17. Juli 2008) erörtert und muss deswegen hier nicht wiederholt werden.

Beachtung verdient aber der im vorangehenden Artikel bereits erwähnte Vorschlag, den Abdulhamit Bilici in einem in „Today’s Zaman“ veröffentlichten Artikel gemacht hat,  nämlich das Recht auf Sichtbarkeit und die friedliche Koexistenz der Religionen dadurch sicher zu stellen, dass sie nach dem Vorbild des osmanischen Modells organisiert wird – Beachtung deswegen, weil in letzter Zeit die Reanimierung dieses sog. Milletsystems öfter propagiert wird. Ein genauerer Blick auf dieses System zeigt aber, dass es als Vorbild zur Lösung heutiger Probleme eigentlich nicht geeignet ist, denn in seiner ursprünglichen Form gewährte es zwar den Angehörigen der anerkannten nicht-muslimischen Religionen eine gewisse Selbstverwaltung, zielte aber mit der Einstufung der Christen und Juden als „Dhimmi“ darauf, deren öffentliche Sichtbarkeit durch zahlreiche Beschränkungen möglichst stark zu reduzieren, beabsichtigte also genau das Gegenteil von dem, worauf die Parole von der „neuen Sichtbarkeit der Muslime“ abzielt. Im 19. Jahrhundert ist die Situation vor allem der Christen im Osmanischen Reich allerdings tatsächlich eine andere. Es ist aber fraglich, ob diese Liberalisierung (vor allem durch die Reformedikte von 1839 und 1856) der inneren Überzeugung der islamischen Geistlichkeit und ihrem Verständnis des Islam entsprang oder nicht vielmehr auch bzw. vor allem Resultat des von den europäischen Großmächten ausgeübten Druckes war. Und überhaupt ist es mehr als zweifelhaft, ob dieses in einem ganz anderen kulturellen Kontext entwickelte Modell auf die moderne westeuropäische Gesellschaft, die ja den Rahmen für die Debatte um die „neue Sichtbarkeit“ darstellt, übertragen werden kann.

Viel näher liegt stattdessen der Bezug auf ein anderes Konzept, das unmittelbar im Kontext der Herausbildung der modernen bzw. postmodernen Zivilgesellschaft formuliert worden ist und nicht wenig zu deren genauerem Verständnis beigetragen hat. Die Rede ist von dem Konzept der „herrschaftsfreien Kommunikation“, das Jürgen Habermas 1981 vorgestellt hat. Vor allem der normative Aspekt dieses Konzepts ist kritisiert worden. Aber auch die meisten seiner Kritiker haben zugestanden, dass Habermas in seiner  „Theorie des kommunikativen Handelns“  wesentliche Merkmale bzw. Bedingungen idealer Kommunikation herausgearbeitet hat, nämlich:

1. Gleiche Chancen auf Dialoginitiation und – beteiligung.
2. Gleiche Chancen der Deutungs- und Argumentationsqualität.
3. Herrschaftsfreiheit.
4. Keine Täuschung der Sprechintentionen.

Für das hier diskutierte Problem der „neuen Sichtbarkeit“ sind diese Merkmale deswegen interessant, weil sie gewissermaßen die unsichtbare Komponente dieser „neuen Sichtbarkeit“ zur Sprache bringen. Denn in dieser Debatte, soll sie wirklich substantiell und zukunftsorientiert sein, geht es in Wirklichkeit ja gar nicht primär um jene sichtbaren Symbole, wie sie Kopftücher, Moscheen und Minarette darstellen, sondern um die angemessene Verortung des Islam in der modernen westeuropäischen Zivilgesellschaft, so wie sie sich vor allem in den letzen zwei Jahrhunderten herausgebildet hat. Ein solcher Anspruch mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen kann dem Islam nicht verweigert werden, aber der Islam (und ebenso auch die anderen Religionen) kann sich in dieser Gesellschaft, so wie sie ist, öffentlich und sichtbar nur in der Weise zur Sprache bringen, das dies im Rahmen und mit den Mitteln der vorherrschenden Kommunikationsweise geschieht.

Wenn man all das nicht will, also nicht bereit ist, den Preis für die „neue Sichtbarkeit“ der Religion zu bezahlen, dann muss man die Konsequenzen ziehen, also im Privaten und im „Hinterhof“ bleiben und darf sich dann aber über mangelnde Wahrnehmung und mangelnde Wirkungsmöglichkeiten nicht beklagen.  So gesehen, enthält das Konzept der „neuen Sichtbarkeit  der Muslime“ zwar auch eine Reihe von berechtigten Forderungen an die nicht-muslimischen Teile der Gesellschaft, wovon der Bau von als solchen erkennbaren Moscheen mit Minarett gar nicht mal die gravierendste ist. Vor allem aber ergeben sich aus diesem Konzept eine ganze Reihe von ziemlich anspruchsvollen Anforderungen und Aufgaben, denen sich die Muslime selbst stellen müssen, weil sonst dieses Konzept nicht funktionieren kann, ihr berechtigter Anspruch auf Sichtbarkeit aber nur im Rahmen dieses Konzeptes eingelöst werden kann.

 

Schweizer Minarette: Teil 1 / Teil 2

 

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