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Jahrgang 4 Nr. 5 vom 29.01.2010
 

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Verärgerung wegen bürokratischer Hürden beim Schüleraustausch

von Stefan Hibbeler

Erlangen ist Partnerstadt des Istanbuler Stadtbezirks Besiktas. Die Städtepartnerschaft hat einen Verein, der Aktivitäten organisiert, um die Partnerschaft mit Leben zu füllen. Eine bei Städtepartnerschaften häufig eingesetzte Methode, um den Dialog mit den Partnern zu fördern, ist der Schüleraustausch. Doch sind die Anforderung deutscher Behörden geeignet, Verärgerung auszulösen.

In den Erlanger Nachrichten (23.01.10) berichtet Peter Millian über den Vorgang. Der Vorsitzende des Städtepartnerschaftsvereins Ruhi Teksiver und der zweite Vorsitzende Michael Greißel waren zunächst mit der Anforderung konfrontiert, eine offizielle Einladung zu beschaffen. Diese kann vom Verein oder der Stadt ausgesprochen werden - doch sie muss die komplette Liste aller Eingeladenen enthalten sowie die Funktion derer, die einladen. Hinzu kommen weitere Einzelheiten: („biometrietaugliche Lichtbil­der“, „Krankenversicherungsnach­weis für den Auslandsaufenthalt mit einer Deckungshöhe von mind. 30000 Euro gültig für alle Schengen-Länder“.

Das Fass zum überlaufen bringt dann jedoch noch die Aufforderung, Belege über die Rückkehrbereitschaft der Eingeladenen beizubringen. Eigentumsnachweise der türkischen Eltern, Einkommensbescheinigungen...

Bei den Einladenden kommt das Gefühl von Peinlichkeit auf. Deutsche Schüler können einfach mit dem Personalausweis in die Türkei reisen. Wenn es in die umgekehrte Richtung geht, wird daraus ein Staatsakt. Verschiedene Bitten an Politiker - bis hin zu Außenminister Westerwelle - haben bisher keine Ergebnisse erbracht.

Dabei könnte man sich natürlich nach der Angemessenheit der behördlichen Neugier fragen. Noch dazu vor dem Hintergrund der Urteile des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Visa-Erteilung für Türken... Will man Schüleraustausch - ein bewährtes Instrument, das beispielsweise sehr wichtig für die Entwicklung der deutsch-französischen Beziehungen war - nicht auf EU- oder gar Schengen-Ländern beschränken, wäre es wohl angebracht, Sonderregeln zuzulassen. Die könnten sich zugleich auch auf andere wichtige Instrumente des internationalen Dialogs - so den Austausch von Wissenschaftlern und Künstlern - erstrecken.

 

 

 

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