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Istanbul Post |
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Die Woche vom 12. bis zum 19. Februar 2010Die Festnahme eines leitenden Staatsanwalts löste eine Justizkrise aus. Der Kommandeur der 3. Armee sowie zwei Admirale wurden im Zusammenhang mit den Ergenkon-Ermittlungen verhört. Tonaufzeichnungen einer vom Dezember stammenden Lagebewertung des Generalstabschefs landete im Internet. Der Verwaltungsgerichtshof wies den Widerspruch des Hohen Hochschulrats bei der Uni-Zulassung zurück. Die Festnahme des leitenden Staatsanwalts der Provinz Erzincan durch die Staatsanwaltsanwaltschaft Erzurum hat eine Justizkrise ausgelöst. Die Festnahme erfolgte mit dem Vorwurf, der Staatsanwalt in Erzincan sei "Ergenekon-Mitglied". Der Staatsanwalt in Erzincan hatte gegen die Ismailaga Gemeinde und die Fetullah Gülen Gemeinde ermittelt. Bereits zuvor waren Gendarmerieangehörige, die die Ermittlungen in dessen Auftrag durchgeführt hatten, inhaftiert worden. Die Auseinandersetzung zwischen dem Staatsanwalt in Erzincan und der Staatsanwaltschaft mit Sondervollmacht in Erzurum war bereits im vergangenen Jahr bekannt geworden. Die Staatsanwaltschaft Erzurum hatte Erzincan die Ermittlungen zu den islamischen Gemeinschaften entzogen. Außerdem hatte das Justizministerium Inspektoren entsandt, um die Einleitung disziplinarischer Maßnahmen zu prüfen. Dies hatte bereits im vergangenen Jahr in der Öffentlichkeit zu einer Diskussion geführt, ob durch Einschüchterung Ermittlungen gegen islamische Gemeinschaften unterbunden werden sollen. Zudem hatte es Diskussionen im Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte gegen. Der Hohe Rat stellt zwar die Entscheidungsinstanz über Sanktionen gegen Richter und Staatsanwälte dar, verfügt jedoch weder über die Kompetenz, selbständig Ermittlungen auszulösen noch diese durchzuführen, sondern ist in diesen Fragen vom Justizministerium abhängig. Als Reaktion auf die Festnahme des leitenden Staatsanwalts von Erzincan entzog der Hohe Rat der Staatsanwaltschaft Erzurum die Sondervollmachten. Diese Sondervollmachten bestehen im Grunde in erweiterten Kompetenzen beim Vorgehen gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus, wie sie früher bei den Staatssicherheitsgerichten angesiedelt war. Der Hohe Rat stellte sich auf den Standpunkt, dass Ermittlungen gegen hochrangige Richter und Staatsanwälte nur durch die Staatsanwaltschaft am Kassationsgerichtshof geführt werden dürfen. Der Justizminister wies diese Position zurück und warf dem Hohen Rat, dessen Vorsitzender er zugleich ist, vor, sich durch den Entzug der Sondervollmachten in ein laufendes Ermittlungsverfahren einzumischen und damit die Verfassung zu verletzen. Andererseits stellten sich die Präsidien des Kassationsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs hinter den Hohen Rat. Noch ist unklar, ob die Staatsanwaltschaft in Erzurum vor oder nach Entzug der Sondervollmachten die Überweisung der Ermittlung an die Ergenekon-Staatsanwälte in Istanbul veranlasst hat. Auch ist unklar, ob die Ergenekon-Staatsanwälte den Fall an die Staatsanwaltschaft am Kassationsgerichtshof überweisen wird oder selbständig weiterführt. Bereits am Dienstag hatte die CHP einen Mißtrauensantrag gegen Innenminister Atalay eingebracht, der sich auf eine Aussage des früheren Abgeordneten Dicli stützt. Dieser soll gesagt haben, dass der Innenminister in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der inzwischen verbotenen DTP Ahmet Türk erklärt habe, man habe dafür gesorgt, dass die aus dem Irak rückkehrenden Kurden würden nach einem Verhör durch Staatsanwälte und Richter freigelassen würden. Innenminister Atalay bestritt die Aussage und auch Dicli erklärte, dies so nicht gesagt zu haben. Mit der Festnahme des Staatsanwalts in Erzincan verschäfte die CHP ihre Position weiter. Ebenso wie die MHP fordern die beiden größten Oppositionsparteien nun Neuwahlen zum frühstmöglichen Zeitpunkt. Von der AKP heißt es, dass sie ihre Pläne zur Verfassungsreform aktualisiert und dass in deren Zentrum eine Justizreform stehen werde. Da die AKP jedoch über keine ausreichende Mehrheit für eine Verfassungsänderung im Alleingang verfügt, bedarf sie der Unterstützung einiger Oppositionsabgeordneter und müsste die Verfassungsänderung durch Referendum bestätigen lassen. Angesichts des Konflikts zwischen Regierung und Justiz wird auch über die Möglichkeit eines neuen Verbotsverfahrens gegen die AKP diskutiert. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die Partei unverzüglich Neuwahlen einleiten werde. Für weiteres Aufsehen sorgte, dass der General der 3. Armee sowie zwei Admirale durch die Staatsanwaltschaft verhört wurden. Zudem wurden Aufzeichnungen einer Lagebewertung ins Internet gestellt, in der der Generalstabschef Basbug auf die Untersuchung gegen Offiziere wegen angeblicher Attentatspläne auf Vizeministerpräsident Arinc sowie die Durchsuchung militärischer Geheimarchive durch die zivile Staatsanwaltschaft eingeht. Der Generalstab teilte mit, dass die Äußerungen zu einer Lagebesprechung im Ausland gehören. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um eine Veranstaltung im NATO-Hauptquartier in Brüssel mit dort eingesetzten Offizieren gehandelt hat. Offen ist, ob die Aufzeichnung auf einen der teilnehmenden Offiziere zurückgeht oder ob der Versammlungsraum abghört wurde. Auch ist unklar, warum der Mitschnitt zeitgleich mit der Justizkrise veröffentlicht wurde. Mit knapper Mehrheit hat der Verwaltungsgerichtshof den zweiten Beschluss des Hohen Hochschulrats zur Berechnung der Ergebnisse der nationalen Aufnahmeprüfung für die Universitäten zurückgewiesen. Damit beharrt der Verwaltungsgerichtshof darauf, dass eine deutliche Präferenz bei der Studienwahl für die Schwerpunkte der Oberschulausbildung durch das Berechnungsverfahren gegeben sein muss. Die Emotionalität der Auseinandersetzung geht vor allem auf die Predigeroberschulen zurück. Diese sind als berufsbildende Oberschulen klassifiziert, haben sich jedoch seit langem zu religiösgeprägten Oberschulen entwickelt. Aufgrund ihres Status als berufsbildende Oberschulen haben Absolventinnen und Absolventen dieser Schulen wird ihre Studienfachwahl eingeschränkt. Edirne und verschiedene Regionen Thrakiens sind in der vergangenen Woche von schweren Überschwemmungen betroffen worden. Neben hohen Niederschlägen war auch die Schneeschmelze in Bulgarien Auslöser für die Überschwemmungen. Ein seit Jahren vereinbartes gemeinsames Projekt mit Bulgarien, mit dem die häufig auftretenden Überschwemmungen verhindert werden sollten, ist bisher nicht verwirklicht worden.
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