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Ein anderer Blick auf die Justizkrise
von Stefan Hibbeler
Mit der Festnahme des leitenden Staatsanwalts der Provinz Erzincan durch seinen Kollegen aus Erzurum ist eine neue Justizkrise entbrannt. Während das Große Strafgericht Erzurum Untersuchungshaft gegen den Staatsanwalt aus Erzincan anordnete, beschloss der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte, dem Staatsanwalt aus Erzurum seine Sondervollmachten zu entziehen und andere Staatsanwälte mit den Ermittlungen zu betrauen. Der Justizminister warf daraufhin dem Hohen Rat vor, sich Kompetenzen anzumaßen, die ihm laut Verfassung nicht zustehen und sich in die Gerichtsbarkeit einzumischen. Die CHP wiederum erhob den Vorwurf, die Regierung wolle die Justiz einschüchtern. Die AKP brachte ihr Projekt einer Verfassungsänderung ins Spiel. Staatspräsident Gül mahnte zu einer Justizreform und unterstützte damit das AKP-Verfassungsprojekt.
Krisenszenario – 1. Akt: Die Vorgeschichte
In nur wenigen Stunden ist es gelungen, durch ein Zusammenspiel von Justiz, Justizministerium und Parlament eine Staatskrise hervorzubringen. Die schnelle Eskalation hat mehrere Hintergründe.
Zunächst wird der Verdacht geäußert, dass hinter den Ermittlungen gegen den festgenommenen Staatsanwalt aus Erzincan dessen Ermittlungen gegen die Ismailaga Gemeinde stehen. Diese sollen 2007 begonnen haben und wurden mit Hilfe der Gendarmerie durchgeführt. Dann kam es zu einem Kompetenzstreit mit dem Kollegen aus Erzurum, der verlangte, dass die Ermittlung ihm übertragen werde. Der Staatsanwalt in Erzurum verfügt über Sondervollmachten. Diese Sondervollmachten wurden nach Auflösung der früheren Staatssicherheitsgerichte denjenigen großen Strafgerichten und ihren Staatsanwaltschaften übertragen, die sich mit Staatsschutzdelikten und Terrorismus beschäftigen.
In diesem Zusammenhang eröffnete das Justizministerium eine Disziplinaruntersuchung gegen den Staatsanwalt in Erzincan. Diese Ermittlung wiederum wurde Ausgangspunkt des Vorwurfs, Ermittlungen gegen die Ismailaga Gemeinde und deren Verbindung zu führenden AKP-Politikern sollten unterbunden werden. Diese Vorwürfe gewannen an Härte, als eine Reihe von Offizieren, die mit der Untersuchung betraut war, in Untersuchungshaft genommen wurde. Der Oberbefehlshaber der 3. Armee, der für Erzincan zuständig ist, wurde als Beschuldigter zum Verhör einbestellt.
Als am vergangenen Dienstag die Festnahme des Staatsanwalts in Erzincan erfolgte, wurde eine Verbindung zum „Kafes“ Plan und der Ergenekon-Ermittlung hergestellt. Tatsächlich hat der Staatsanwalt in Erzurum unmittelbar bevor ihm die Kompetenz entzogen wurde, die Akte an die Ergenekon Staatsanwälte in Istanbul weitergeleitet. Im Kafes Plan ging es darum, durch das Schüren öffentlicher Unruhe die Übernahme der Sicherheitsorgane durch die Militärführung einzuleiten und dann die Regierung abzusetzen.
Krisenszenario – 2. Akt: Eskalation
Mit der Festnahme des leitenden Staatsanwalts von Erzincan am 16. Februar wurden zwei neue Diskussionen ausgelöst bzw. ineinander gewoben.
Es gehört zum Prinzip der Gewaltenteilung, dass Richter vor willkürlichem Zugriff geschützt werden. In der Türkei erstreckt sich dieser Schutz auch auf Staatsanwälte. Es gibt besondere Verfahrensvorschriften, wenn gegen Richter und Staatsanwälte ermittelt werden soll und je nach Rang auch besondere Instanzen. Ebenso wie bei hohen Verwaltungsbeamten gilt bei hohen Richtern und Staatsanwälten, dass die Zuständigkeit für Ermittlung und Gericht beim Kassationsgerichtshof liegt. Der verhaftete leitende Staatsanwalt von Erzincan gehört unbestrittenermaßen in diese Kategorie. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erzurum, die damit nicht zuständig wäre, stützt sich auf die Rechtskonstruktion, dass man zwischen Amtsgeschäften und daraus folgenden Ermittlungen sowie individuellen Verfehlungen unterscheiden müsse. Der Terrorismusvorwurf (Ergenekon-Mitgliedschaft) habe nichts mit der Amtstätigkeit des Staatsanwalts zu tun und müsse darum durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft vor Ort verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund entfaltet sich eine weitschweifige rechtliche Diskussion, die zwar öffentlich geführt wird, bei der die Öffentlichkeit jedoch aufgrund lückenhafter Kenntnisse der verwickelten Rechtsbestimmungen und ihrer inneren Verweise kaum die Chance hat, sich eine Meinung zubilden.
Gleichwohl zeichnet sich eine klare Frontstellung ab. Auf der einen Seite der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte, hinter den sich Verwaltungs- und Kassationsgerichtshof gestellt haben. Sie sehen die Zuständigkeit beim Kassationsgerichtshof. Auf der anderen Seite die Staatsanwaltschaft Erzurum, das Justizministerium und die Anhänger der Regierungspartei – ergänzt durch einige liberale Kommentatoren. Solchermaßen politisch aufgeladen, wundert es nicht, dass auch die CHP zugunsten des Hohen Rats Stellung bezieht und sich die Fronten weiter verhärten.
Vorhanden waren sie jedoch wohl bereits vorher. Es ist auffällig, dass die Staatsanwaltschaft Erzurum nicht nur auf ihre eigene Zuständigkeit beharrt, sondern als sie ihr entzogen wird, die Akte nicht dem Kassationsgerichtshof überweist, sondern an die Ergenekon-Staatsanwälte in Istanbul. Es erweckt den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Erzurum kein Vertrauen zur Staatsanwaltschaft am Kassationsgerichtshof hat. Damit wird ein weiteres Mal deutlich, in welchem Maße Ergenekon-Ermittlungen politisiert sind.
Krisenszenario – 3. Akt: Verstetigung der Krise und Kraftprobe
Mit dem offenen Streit zwischen Justizminister und Hohem Rat sowie einem offenen Konflikt zwischen Hohem Rat und der Staatsanwaltschaft Erzurum wurde der Öffentlichkeit ein weiteres Mal die Politisierung der Justiz vor Augen geführt.
Bereits bei der Beratung der Ernennungsverordnung für Richter und Staatsanwälte im Hohen Rat im Sommer 2009 war es zu einem Konflikt zwischen Hohem Rat und Justizministerium gekommen, der über Wochen Personalentscheidungen blockierte. Die Herbstverordnung wurde erst vor wenigen Wochen vollzogen.
Die Regierung hat im vergangenen Frühjahr eine Strategie für die Justizreform vorgelegt. Sie will in diesem Zusammenhang Zusammensetzung und Wahl des Hohen Rats verändern sowie Zusammensetzung, Zuständigkeit und Rechtsweg beim Verfassungsgericht neu festlegen. Die Strategie traf auf Widerspruch bei den Obergerichten und der Opposition. Im Kern stützt sich der Widerspruch auf zwei Aspekte: Verhinderung politischer Einflussnahme auf die Justiz sowie die Reihenfolge der in der Strategie formulierten Schritte.
Beim Erlass der Reform des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung hatte die Türkei das bisher zweigliedrige Strafrechtssystem in ein dreigliedriges verwandelt. Zwischen den erstinstanzlichen Gerichten und den Obergerichten sollen Bezirksgerichte als Berufungsinstanz treten. Dieser Schritt ist mit einer großen Zahl von Ernennungen von Richtern und Staatsanwälten verbunden. Nicht nur die Oppositionsparteien, sondern auch viele Juristen sind der Auffassung, dass Maßnahmen zur Verhinderung politischer Einflussnahme auf die Stellenbesetzungen vollzogen werden müssen, bevor dieser Einstellungsschub erfolgt. Die Strategie der Regierung jedoch sieht einen umgekehrten Weg vor: Zunächst die Einstellungen, bei denen das Justizministerium Einfluss ausüben kann und dann eine Reform des Hohen Rats. Dieser soll nun nicht mehr durch die Obergerichte besetzt, sondern von allen Richtern und Staatsanwälten mit bestimmten Kontingenten gewählt werden. Außerdem sollen auch Rechtsanwaltskammern, vielleicht auch das Parlament vertreten sein…
Während bereits der Justizminister in seiner ersten Reaktion auf die Abberufungsentscheidung des Hohen Rats gegen den Staatsanwalt in Erzurum die Justizreform ins Spiel brachte, hob auch einen Tag später Staatspräsident Gül hervor, dass die Justizreform eine Lösung darstellte.
Unabhängig davon, dass der Staatspräsident in der Türkei gemäß seines Verfassungsauftrags sich unabhängig zu verhalten hat, ist offensichtlich, dass angesichts der angespannten Stimmung eine rationale Diskussion – in der Justiz, der Rechtswissenschaft wie auch in der Politik – zu dieser Frage äußert erschwert ist.
Zur Verwirklichung der Justizreform bedarf es einiger Verfassungsänderungen. Die AKP hat diese ausgearbeitet und seit Januar wird – parallel zum Gesetzentwurf zur Verkürzung der Fristen bei einem Verfassungsreferendum – darüber diskutiert, ob die AKP einen Alleingang bei der Verfassungsänderung unternehmen wird. Unternimmt sie diesen Schritt, werden die Spannungen bis mindestens Mai anhalten und in einer Volksabstimmung münden.
Eine alternative Betrachtungsweise
Man kann jedoch den Verlauf auch anders betrachten. Als im Januar die AKP den Gesetzentwurf zur Verkürzung der Fristen für die Durchführung eines Verfassungsreferendums ins Parlament einbrachte, wurde dies von der CHP mit dem Projekt vorgezogener Neuwahlen kommentiert. Ministerpräsident Erdogan dementierte dies, gleichwohl wurde von AKP-Politikern mehrfach auf die Vordringlichkeit einer Verfassungsreform hingewiesen.
Die schnelle Eskalation nach einer Verhaftung des leitenden Staatsanwalts in Erzincan war vorhersehbar. Auch wäre die Krise vermeidbar gewesen, wenn beispielsweise eine Abstimmung zwischen der Staatsanwaltschaft am Kassationsgerichtshof und der Staatsanwaltschaft Erzurum stattgefunden hätte.
Ist es darum nicht möglich, dass die Krise bewusst hervorgebracht wurde? Beispielsweise um ein Klima für vorgezogene Neuwahlen zu schaffen, bei der die Konstellation, die der AKP bereits mehrfach Stimmengewinne – liberale AKP gegen das bürokratische Establishment – ein weiteres Mal wiederbelebt wird? Zumindest dürfte die ausgelöste Stimmung die eigenen Reihen im Vorfeld eines Verfassungsreferendums schließen…
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