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Jahrgang 4 Nr. 12 vom 19.03.2010
 

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Umrisse der Verfassungspläne der AKP

Am vergangenen Mittwoch stellte eine Arbeitsgruppe der AKP den Grundriss für das von der Partei geplante Verfassungsänderungspaket zusammen. Am späten Donnerstag Abend wurde außerdem gemeldet, dass obgleich der Textentwurf noch nicht fertig gestellt war, eine ausreichende Anzahl von Stützunterschriften gesammelt wurde. Zu den geplanten Änderungen gehören eine Veränderung des Wahlverfahrens, der Struktur und der Aufgaben des Hohen Rats der Richter und Staatsanwälte. Der Hohe Rat, das höchste Disziplinarorgan der Justiz, soll zukünftig die Personalangelegenheiten von Richtern und Staatsanwälten unabhängig vom Justizministerium führen. Mit den erweiterten Aufgaben soll auch die Zahl der Mitglieder auf 21 erhöht werden. Ein Teil dieser Mitglieder soll durch alle Richter und Staatsanwälte und nicht, wie bisher, ausschließlich von den Obergerichten gewählt werden. Es wird gemeldet, dass die AKP-Arbeitsgruppe, die an der Textfassung arbeitet, die bisherige Position der Partei, ein Kontingent der Mitglieder durch das Parlament bestimmen zu lassen, aufgegeben habe. Am Vorsitz des Justizministers und der Teilnahme des Staatssekretärs des Justizministeriums soll dagegen festgehalten werden.

Für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen eine Partei soll zukünftig eine Erlaubnis des Parlaments erforderlich sein, die mit zwei Drittel Mehrheit erteilt werden muss. Außerdem soll ein Verbot nur dann möglich sein, wenn die Partei sich an Gewalttaten beteiligt oder dazu aufruft.
Gegen Entscheidungen des Hohen Rats der Richter und Staatsanwälte sowie des Hohen Militärrats soll der Rechtsweg eröffnet werden.
Beamte sollen das Recht erhalten gegen Verwarnungen und Missbilligung Gerichte anzurufen.
Der Gleichheitsgrundsatz soll geändert werden und dadurch eine positive Diskriminierung von Frauen und Kindern ermöglicht werden.
Der Datenschutz soll in Verfassungsrang erhoben werden. Es ist eine Bestimmung vorgesehen, die die Verwendung personenbezogener Daten an das direkte Einverständnis oder eine gesetzliche Grundlage knüpft.
Ein Verbot, ins Ausland zu reisen, wie es zurzeit beispielsweise bei Steuerschulden gilt, darf nur noch durch gerichtliche Anweisung verhängt werden.
Die Rechtsgrundlage für die Einrichtung der Stelle eines Ombudsmanns soll geschaffen werden.

Ergänzt wurde außerdem noch die Aufhebung einer Übergangsbestimmung der Verfassung, mit der die Strafverfolgung für die Mitglieder der Militärjunta von 1980 verankert wurde.
Die Opposition spricht sich weiter gegen das Verfassungspaket aus. Gleichwohl hat die AKP angekündigt, das Gespräch mit allen Parteien zu suchen, die bei der letzten Parlamentswahl mehr als 1 % der Stimmen erhalten haben.
Zur Aufhebung der Übergangsbestimmung in der Verfassung erklärte die CHP, die diese in den letzten Monaten mehrfach gefordert hat, dass, wenn eine solche Rechtsänderung tatsächlich gewollt sei, sie als Einzelmaßnahme jederzeit möglich sei. Zu einer umfassenderen Verfassungsänderung ist die CHP jedoch nicht bereit und hält die Aufnahme der Bestimmung in das Verfassungspaket für ein taktisches Manöver.

Die Tageszeitung Zaman berichtet von einer weiteren Ergänzung. Die bereits seit längerem diskutierte Erweiterung des Verfassungsgerichts. Dem Vorschlag zufolge soll die Zahl der Richter erhöht und von 17 Richtern vier durch das Parlament bestimmt werden.
Die Endabstimmung über das Verfassungspaket soll am Sonntag bei einem Treffen, an dem auch Ministerpräsident Erdogan teilnehmen wird, erfolgen. In der kommenden Woche will die AKP ihre Sondierungsgespräche mit Parteien und Nichtregierungsorganisationen aufnehmen.

Für die Annahme einer Verfassungsänderung benötigt ein Vorschlag mindestens 330 Stimmen. Anträge die mit einer Zustimmung von 330 bis 367 Abgeordneten angenommen werden, müssen durch ein Referendum bestätigt werden. Die AKP verfügt über 337 Mandate. CHP und MHP haben sich dagegen ausgesprochen, dass vor der Parlamentswahl im kommenden Jahr umfassende Änderungen an der Verfassung vorgenommen werden. Die BDP hat ihre Unterstützung von einer Änderung des Wahlrechts abhängig gemacht. Angesichts der bisher bekannten Inhalte haben auch BDP Politiker die Regierungsinitiative abgelehnt. Auch eine Unterstützung durch die DSP ist nicht zu erwarten.

 

 

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