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Jahrgang 4 Nr. 16 vom 23.04.2010
 

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Geheimnisvolle Vorgänge

von Stefan Hibbeler

In den vergangenen Tagen machten zwei Nachrichten über Manipulation von Beweismaterial Schlagzeilen. Es handelt sich um recht unterschiedliche Vorfälle, die jedoch beträchtliches Aufsehen erregt haben. Beim Gerichtsverfahren zum Anschlag auf den Verwaltungsgerichtshof kam das vom Gericht beauftragte Institut bei der Prüfung der Aufzeichnungen der Sicherheitskameras zu dem Schluss, dass vorsätzliche Löschungen vorgenommen wurden. Inspektoren des Innenministeriums, die den Polizeieinsatz im Zusammenhang mit Eier- und Steinwürfe auf den Vorsitzenden der CHP und seine Begleiter in Van untersuchten, fanden heraus, dass zwei unterschiedliche Listen über die eingesetzten Polizeibeamten vorhanden waren. Die zweite Liste war wesentlich umfangreicher, wurde jedoch erst zwei Tage nach dem Vorfall erstellt und trägt die Unterschrift des Polizeichefs der Provinz.

Die Ereignisse
Am 17. Mai 2006 drang der Rechtsanwalt Alparslan Arslan in einen Sitzungsraum des Verwaltungsgerichts ein und erschoss den Richter Mustafa Yücel Özbilgin. Vier weitere Personen wurden verletzt. Unmittelbar nach dem Attentat, bei dem Arslan festgenommen werden konnte, wurde mitgeteilt, dass die Sicherheitskameras im Verwaltungsgerichtshof seit zwei Wochen außer Funktion gewesen seien. Bereits zu jener Zeit erregte diese Mitteilung Aufsehen und löste Spekulationen über mögliche Hintermänner aus.

Nachdem der Schuldspruch gegen Arslan und seine Mittäter durch den Kassationsgerichtshof aufgehoben wurde, wird das Verfahren vor dem 13. Großen Strafgericht, das auch das Ergenekon-Verfahren bearbeitet, wieder aufgenommen. Das Gericht forderte die Untersuchung der Aufzeichnungen der Sicherheitskameras des Verwaltungsgerichtshofs und setzte als Gutachter die Wissenschaftsakademie TÜBITAK ein. Diese kam zu dem Schluss, dass die Kameras einwandfrei funktioniert haben. Jedoch wurden die Aufzeichnungen nicht unmittelbar nach Anforderung durch die Polizei ausgehändigt. Bei den Aufzeichnungen, die sich bei der Polizei befinden, wurden Löschungen festgestellt. Die Art dieser Löschungen, die sich auf die zwei Tage vor der Tat beziehen, legt nahe, dass diese vorsätzlich vorgenommen wurden. Das Gericht stellte darum Strafantrag gegen das Unternehmen, dass die Sicherheitskameras betreibt.

Am 2. April wurde der Bus, mit dem der CHP-Vorsitzende Deniz Baykal den Provinzparteitag seiner Partei besuchte, mit Eiern und Steinen beworfen. Die BDP vor Ort erklärte, dass sie mit dem Angriff auf die Delegation nichts zu tun habe, sondern diese von AKP-Kreisen ausgegangen sei. Die CHP erhob den Vorwurf, dass der Angriff auf einen stellvertretenden Parteivorsitzenden der AKP zurückgehe und legte Fotos vor, die zeigen, dass zumindest AKP-Politiker und Funktionäre beteiligt waren. Ein weiterer Vorwurf bezog sich auf die Polizei. Diese habe nicht ausreichend für die Sicherung des Busses gesorgt. Wäre man zudem der Empfehlung gefolgt, bereits vor Ankunft am Austragungsort des Parteitags auszusteigen, hätte der Angriff voraussichtlich ernstere Folgen gehabt.

Aufgrund dieser Vorwürfe wurde sowohl innerhalb der AKP ein parteiinternes Untersuchungsverfahren als auch vom Innenministerium ein Verfahren über die Tätigkeit der Polizei eingeleitet. Die Polizei in Van wiederum erklärte kurz nach dem Vorfall in einer Pressemitteilung, dass alle üblichen Vorkehrungen getroffen worden seinen.

Die Inspektoren des Innenministeriums kommen zu dem Schluss, dass dies nicht zutreffend ist. Sie fanden zwei Listen des einsetzten Personals. Auf der ersten Liste befanden sich 38 Polizeibeamte, auf der zweiten Liste wurden 160 aufgeführt. Die weitere Untersuchung ergab, dass die zweite Liste zwei Tage nach dem Vorfall angefertigt und vom Polizeichef von Van unterschrieben wurde.

Auch geben die Inspektoren an, dass sie Hinweise gefunden haben, dass die CHP-Delegation tatsächlich aufgefordert wurde, ein Stück vor dem Parteitagsgebäude auszusteigen.

Verschwörungstheorien und die Kontrollmechanismen der Behörden
Beide Vorfälle sind jeweils für sich genommen ein Skandal. Sie sind zugleich Wasser auf die Mühlen der zahlreichen Konspirationstheorien, die im politischen Leben der Türkei einen beträchtlichen Stellenwert haben. Auf der anderen Seite geben sie jedoch auch Hinweise darauf, wie solche Vorfälle aufgedeckt und neuen vorgebeugt werden kann.

Auch wenn es mehr als drei Jahre dauerte, bis das untersuchende Gericht eine eingehende Prüfung der Beweismittel – d.h. der Kameraaufzeichnungen – anordnete, zeigt sich, dass eine sorgfältige, den Regeln der Prozessordnung und den Standards von Rechtsprechungen folgende Arbeit eines Gerichts Manipulationsversuche zunichte machen kann. Betrachtet man das zögerliche und zuweilen schleppende Vorgehen bei anderen Fällen, die vor Gerichten verhandelt werden, wirkt es beispielhaft. So sind die Ermittlungen um den Mord an Hrant Dink, trotz deutlicher Hinweise, dass hier schwerwiegende Versäumnisse der Polizei vorliegen, nach wie vor nicht bis zu diesem Punkt gelangt.

Im zweiten Fall zeigt sich, dass auch die internen Aufsichtsmechanismen einer Behörde in der Lage sind, Manipulationen zu vermeiden. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Aufsichts- bzw. Kontrollmechanismen über eine ausreichende Unabhängigkeit verfügen.

Wie auch immer man es wenden mag: beide Vorfälle sind ein Skandal. Offen bleiben jedoch die Hintergründe. Solange nicht festgestellt wird, wie die Einsatzplanung beim CHP-Besuch in Van gelaufen ist, lassen sich nur Mutmaßungen über die Berechtigung der Vorwürfe gegen die AKP anstellen. Solange nicht festgestellt wird, wer die Löschung an den Aufzeichnungen der Sicherheitskameras des Verwaltungsgerichtshofs vorgenommen hat und wann bzw. wo sie erfolgte, ist es schwierig, einen wirklichen Bezug zum Ergenekon-Verfahren herzustellen.
Bleibt abzuwarten, ob die Öffentlichkeit auch zu diesen Fragen auf dem Laufenden gehalten wird.

 

 

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