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Jahrgang 4 Nr. 18 vom 7.05.2010
 

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Die Verfassungsänderung und ihr Kontext

von Stefan Hibbeler

Nach einem dreiwöchigen Marathon wurde die parlamentarische Verhandlung über das AKP-Verfassungspaket abgeschlossen. Von drei im Kern strittigen Bestimmungen scheiterte die Verfahrensbestimmung zu Parteienverboten; die Änderungen beim Verfassungsgericht und dem Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte erhielten eine ausreichende Zustimmung, um für ein Referendum zugelassen zu werden.

Die Verfassungsdiskussion bestimmt seit Februar die politische Tagesordnung des Landes und wird mit den nachfolgenden Stufen - Genehmigung durch den Staatspräsidenten, Entscheidung über eine angekündigte Verfassungsklage der CHP und Referendum - bis Juli weiter zentrales Thema der politischen Auseinandersetzungen bleiben.

Da sich die Auseinandersetzung weitgehend in der Blocklogik zwischen Regierung und Opposition bewegte, sind inhaltliche Auseinandersetzungen mit der Verfassungsänderung, Verfahrensweisen und Prioritäten in den Hintergrund getreten.

Aus der EU werden überwiegend positive Einschätzungen gemeldet. Der Vorsitzende der Venedig Kommission, einem Beratungsgremium der EU, Gianni Buquicchio merkte beispielsweise an, man habe zwar auf eine weitergehende Änderung der Verfassung gehofft, habe aber den Eindruck, dass die wesentlichen Vorschläge der Kommission berücksichtigt seien.

Demgegenüber ist Verblüffung spürbar, warum die Opposition solch erbitterten Widerstand leistete und warum beispielsweise die BDP als eine Partei, deren Vorgängerinnen am stärksten von Verboten betroffen waren, zuließ, dass die Verfahrensbestimmung zu Parteiverboten durchfallen konnte.

 

Eine Frage der Prioritäten

Betrachtet man die inhaltlichen Stellungnahmen von Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen wird man feststellen, dass alle für Verfassungsänderungen sind. Der Widerstand sehr unterschiedlicher Kreise beruht auf Einwänden gegen die Prioritätensetzung sowie den Inhalten einiger Änderungen. Grundsätzlich wurde die Unterstützung des von der AKP forcierten Projekts von allen im Parlament vertretenen Parteien an Bedingungen geknüpft. Die AKP zog es vor, auf die Bedingungen nicht einzugehen und das Paket im Alleingang durchzubringen. Dabei ging es im Kern um sehr grundsätzliche Probleme der türkischen Demokratie.

 

Demokratiedefizite

Der Haupteinwand gegen die geltende Verfassung, die als Preodukt des Militärputsches von 1980 im Jahr 1982 durch Volksabstimmung angenommen wurde, ist ein Übergewicht des Staates gegenüber Justiz und Parlament und damit verbunden auch gegenüber der Gesellschaft. Neben diesem Ungleichgewicht in der Gewaltenteilung schleppt die türkische Demokratie als eine weitere Bürde der Putschzeit die politische Rolle des Militärs mit, die zu einer Dualität zwischen Rechtsordnung und -praxis beiträgt.

Das türkische Parteienrecht verleiht Parteivorsitzenden außergewöhnliche Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, innerparteiliche Diskussionen auszugrenzen, Kritiker auszuschließen und Einfluss auf die Bestimmung der Delegierten zu nehmen, die sie bei Parteitagen in ihrem Amt bestätigen... Die starke Stellung von Parteivorsitzenden sichern ihnen, wenn sie an der Regierung sind, die Kontrolle über die öffentliche Verwaltung und das Parlament. Eine weitere Machtkonzentration befindet sich in den Händen des Staatspräsidenten, der Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen und wichtige Personalentscheidungen treffen kann - beispielsweise bei der Besetzung von Oberrichtern und Verfassungsrichtern oder der Besetzung des Hohen Hochschulrats.

Entstammen Ministerpräsident und Staatspräsident dem gleichen politischen Lage - wie dies zurzeit der Fall ist - haben sie Zugriff auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens - einschließlich der Justiz.

Eine solche Konzentration wird zudem durch die Existenz einer zehnprozentigen Sperrklausel begünstigt, die Verhindert, dass bedeutende Wählergruppen im Parlament vertreten sind. Die ironischerweise kriminelle Straftaten einschließende, jedoch bestimmte Meinungsäußerungen nicht erfassende parlamentarische Immunität verschärft das Kontrolldefizit und die Diskrepanz zwischen Rechtsordnung und -praxis.

 

Kein Gewinn für die Demokratie

Die aktuelle Verfassungsänderung tastet diese Strukturen nicht an, sondern erhöht den politischen Zugriff auf die Justiz, der wiederum in den Händen von Ministerpräsident und Staatspräsident konzentriert ist.

Weil entgegen der Forderungen der Opposition diesbezügliche Änderungen am Parteiengesetz (z.B. Direktwahl von Delegierten vor Ort, Vorabstimmung über Parlamentskandidaten vor Ort), der Sperrklausel im Wahlgesetz, der parlamentarischen Immunität und der Parteienfinanzierung nicht aufgegriffen wurden, bergen auf den ersten Blick fortschrittlich anmutende Veränderungen durch das Verfassungspaket das Risiko, die Grundsätze der Gewaltenteilung stärker zu verletzen als bisher.

Die Ankündigung von Ministerpräsident Erdogan, nach den Parlamentswahlen eine Präsidialdemokratie schaffen zu wallen, könnte vor diesem Hintergrund darauf hinauslaufen, die bisher auf zwei Personen verteilte Machtfülle nunmehr auf nur noch eine Person zu übertragen.

 

 

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