"Eine falsche und ungerechte
Entscheidung ..."
Rede Recai Kutans vor der Parlamentsfraktion am 22.06.01 im Anschluß
an die Urteilsverkündung
Quelle: www.Belgenet.com Übersetzung in Auszügen, ohne Gewähr.
"Der mehr als zwei Jahre vor dem Verfassungsgericht andauernde Prozeß
ist beendet und die Tugendpartei wurde geschlossen. Natürlich ist
diese Entscheidung eine Gerichtsentscheidung und wird befolgt werden.
Man hätte gewünscht, daß diese Entscheidung eine wäre,
der das ganzen Volk mit Respekt entgegentritt. Aber so ist es nicht geworden:
jeder der unabhängig und mit Gerechtigkeitssinn versehen ist, bewertet
diese Entscheidung als falsch und ungerecht.
Die Schließung der Tugendpartei kann nicht nur als ein falscher
und ungerechter Rechtsakt betrachtet werden. Diese Entscheidung ist gleichzeitig
auch ein Schlag gegen den Grundgedanken der Republik, gegen die nach dem
Übergang zum Mehrparteiensystem beginnende Mehrheitsdemokratie und
schließlich auch gegen den Prozeß der EU-Integration.
Die 'geltenden Gesetze und Verfassung' sind natürlich wichtig. Auch
wird von allen betont, daß wir verpflichtet sind, an Demokratie
und Rechtstaatlichkeit zu halten. Auch hat die Regierung der Türkischen
Republik sich in ihrem Nationalen Programm gegenüber der EU dies
anerkannt. Es wurde bekannt gemacht, daß die Verfassung und Gesetze
mit den internationalen Standards in Übereinstimmung gebracht werden.
Die Demokratie, Menschenrechte, Freiheit und Rechtstaatlichkeit als der
Menscheit gemeinsame Werte anerkannten Kriterien sind in der Universellen
Erklärung der Menschenrechte und im Europäischen Menschenrechtsabkommen
zusammengefaßt.
Der Vorwand der 'geltenden Gesetze und Verfassung' gilt nicht. Die Türkei
hat das Europäische Menschenrechtsabkommen unterzeichnet, es ist
vom türkischen Parlament ratifiziert und in Kraft gesetzt worden.
Damit ist es ein Teil unserer nationalen Rechtsordnung geworden. Nach
Artikel 90 der Verfassung kann gegen die Rechtsbestimmungen dieses Vertrages
nicht einmal das Verfassungsgericht angerufen werden. Aus dem gleichen
Grund sind die Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes
verbindlich.
Auch haben, angefangen mit dem Staatspräsidenten, der Präsident
des Verfassungsgericht und der des Kassationsgerichtes als höchstrichterliche
Repräsentanten gesagt, man müsse sich das Europäische Menschenrechtsabkommen
und die Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes
halten.
Die Schließung der Tugendpartei hat, wie einige andere Maßnahmen
auch, alle - seien sie beteiligt oder unbeteiligt - die ein Gewissen haben,
beunruhigt. Diese Entscheidung ist nicht nur eine die die Gewissen beunruhigt
sondern gleichzeitig auch eine, die die Charakteristik trägt, gegen
die universellen Standards, die wir zu erreichen suchen, zu verstoßen.
Das ist nicht nur unser Gedanke. Die Welt sagt es. Das Europa, das wir
erreichen wollen, sagt dies. Das sind die Kopenhagen Kriterien, die wir
als wir in Helsinki Beitrittskandidaten wurden, unterschrieben. Das Beitrittspartnerschaftsdokument
will dies. Im Nationalen Programm haben wir dafür unser Wort gegeben.
Die sich aus den fünf im Parlament vertretenen Parteien zusammensetzende
Verhandlungskommission hat im Rahmen des Nationalen Programms die Verfassung
untersucht und hat - das Parteirecht betreffende Bestimmungen eingeschlossen
- eine Übereinstimmung über die Angleichung von 37 Verfassungsartikeln
an die europäischen Standards erreicht. Auch sind die im türkischen
Parlament eingetretenen Entwicklungen aus EU-Kreisen positiv aufgenommen
worden.
Das während im In- und Ausland diese befriedigenden Entwicklungen
eintreten das Verfassungsgericht zu dieser einer freien Welt nicht anstehenden
Parteischließungsentscheidung und gegen universelle Rechtsnormen
verstößt, wirft einen Schatten auf die Glaubwürdigkeit
unseres Landes.
Einige Rechtsexperten erklären, daß insbesondere bei Prozessen
zur Meinungs- und Gedankenfreiheit die Bestimmungen des Europäischen
Menschenrechtsabkommens angewandt werden müssen. Während es
nötig wäre, daß unsere obersten Gerichte in ihrer eigenständigen
Rechtsprechung parallel zu den weltweit entwickelten Rechtsnormen eigene
Wege zu finden, können Urteile, die sich von den Realitäten
des Landes und der Welt abkoppeln, nicht akzeptiert werden.
Die von den Bürgern unseres Landes vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
eröffneten Verfahren sind überwiegend gegen die Türkei
entschieden worden. Die vor dieser Entscheidung getroffenen Parteischließungsentscheidungen
sind alle als Verstoß gegen das Europäische Menschenrechtsabkommen
bewertet worden.
In dieser Lage ist es nötig, daß jemand auf die Frage 'wohin
geht die Türkei?' eine Antwort gibt. Sollte die Antwort 'moderne
Zivilisation' lauten, dann muß derjenige, der zu dieser Antwort
kommt auch erklären, daß moderne Zivilisation soetwas nicht
zuläßt.
Es muß gesehen werden, daß moderne Zivilisation mit einer
totalitären Gesinnung nicht in Übereinstimmung zu bringen ist.
Einparteiensysteme und ideologische Staaten sind in den 1940er Jahren
stehengeblieben. Niemand hat das Recht, die Türkei in die 40er Jahre
zurückzuführen. Außerdem ist dies unmöglich.
Nach Ansicht einiger Kreise sollte es in der Türkei nur eine Partei
geben - oder alle Parteien sollten einander gleichen. Sie versuchen auch
die Menschen zu vereinheitlichen. Aber dies ist gegen die Natur der Dinge.
Die Grundlage der Demokratien sind verschiedenartige Einheiten. Aus diesem
Grund ist in Demokratien die Organisations- und die Meinungsfreiheit garantiert.
Der Geist des Satzes, daß Parteien unverzichtbares Charakteristikum
von Demokratien sind, liegt genau hierin begründet. Einheitliche
Gedanken unter unterschiedlichen Namen zu organisieren, ist keine Demokratie.
Parteien als unverzichtbare Elemente demokratischer Systeme sind Organisationen,
die Menschen unterschiedlicher Gedanken vereinigen. Demokratische Staaten
sind solche, in denen Parteien unterschiedliche Gedanken repräsentieren.
Fortsetzung folgt.
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