Jahrgang 2 Nr. 0 vom 24.06.2001
 

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"Eine falsche und ungerechte
Entscheidung ..."

Rede Recai Kutans vor der Parlamentsfraktion am 22.06.01 im Anschluß an die Urteilsverkündung

Quelle: www.Belgenet.com Übersetzung in Auszügen, ohne Gewähr.

"Der mehr als zwei Jahre vor dem Verfassungsgericht andauernde Prozeß ist beendet und die Tugendpartei wurde geschlossen. Natürlich ist diese Entscheidung eine Gerichtsentscheidung und wird befolgt werden. Man hätte gewünscht, daß diese Entscheidung eine wäre, der das ganzen Volk mit Respekt entgegentritt. Aber so ist es nicht geworden: jeder der unabhängig und mit Gerechtigkeitssinn versehen ist, bewertet diese Entscheidung als falsch und ungerecht.

Die Schließung der Tugendpartei kann nicht nur als ein falscher und ungerechter Rechtsakt betrachtet werden. Diese Entscheidung ist gleichzeitig auch ein Schlag gegen den Grundgedanken der Republik, gegen die nach dem Übergang zum Mehrparteiensystem beginnende Mehrheitsdemokratie und schließlich auch gegen den Prozeß der EU-Integration.

Die 'geltenden Gesetze und Verfassung' sind natürlich wichtig. Auch wird von allen betont, daß wir verpflichtet sind, an Demokratie und Rechtstaatlichkeit zu halten. Auch hat die Regierung der Türkischen Republik sich in ihrem Nationalen Programm gegenüber der EU dies anerkannt. Es wurde bekannt gemacht, daß die Verfassung und Gesetze mit den internationalen Standards in Übereinstimmung gebracht werden.

Die Demokratie, Menschenrechte, Freiheit und Rechtstaatlichkeit als der Menscheit gemeinsame Werte anerkannten Kriterien sind in der Universellen Erklärung der Menschenrechte und im Europäischen Menschenrechtsabkommen zusammengefaßt.

Der Vorwand der 'geltenden Gesetze und Verfassung' gilt nicht. Die Türkei hat das Europäische Menschenrechtsabkommen unterzeichnet, es ist vom türkischen Parlament ratifiziert und in Kraft gesetzt worden. Damit ist es ein Teil unserer nationalen Rechtsordnung geworden. Nach Artikel 90 der Verfassung kann gegen die Rechtsbestimmungen dieses Vertrages nicht einmal das Verfassungsgericht angerufen werden. Aus dem gleichen Grund sind die Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes verbindlich.

Auch haben, angefangen mit dem Staatspräsidenten, der Präsident des Verfassungsgericht und der des Kassationsgerichtes als höchstrichterliche Repräsentanten gesagt, man müsse sich das Europäische Menschenrechtsabkommen und die Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes halten.

Die Schließung der Tugendpartei hat, wie einige andere Maßnahmen auch, alle - seien sie beteiligt oder unbeteiligt - die ein Gewissen haben, beunruhigt. Diese Entscheidung ist nicht nur eine die die Gewissen beunruhigt sondern gleichzeitig auch eine, die die Charakteristik trägt, gegen die universellen Standards, die wir zu erreichen suchen, zu verstoßen.

Das ist nicht nur unser Gedanke. Die Welt sagt es. Das Europa, das wir erreichen wollen, sagt dies. Das sind die Kopenhagen Kriterien, die wir als wir in Helsinki Beitrittskandidaten wurden, unterschrieben. Das Beitrittspartnerschaftsdokument will dies. Im Nationalen Programm haben wir dafür unser Wort gegeben. Die sich aus den fünf im Parlament vertretenen Parteien zusammensetzende Verhandlungskommission hat im Rahmen des Nationalen Programms die Verfassung untersucht und hat - das Parteirecht betreffende Bestimmungen eingeschlossen - eine Übereinstimmung über die Angleichung von 37 Verfassungsartikeln an die europäischen Standards erreicht. Auch sind die im türkischen Parlament eingetretenen Entwicklungen aus EU-Kreisen positiv aufgenommen worden.

Das während im In- und Ausland diese befriedigenden Entwicklungen eintreten das Verfassungsgericht zu dieser einer freien Welt nicht anstehenden Parteischließungsentscheidung und gegen universelle Rechtsnormen verstößt, wirft einen Schatten auf die Glaubwürdigkeit unseres Landes.

Einige Rechtsexperten erklären, daß insbesondere bei Prozessen zur Meinungs- und Gedankenfreiheit die Bestimmungen des Europäischen Menschenrechtsabkommens angewandt werden müssen. Während es nötig wäre, daß unsere obersten Gerichte in ihrer eigenständigen Rechtsprechung parallel zu den weltweit entwickelten Rechtsnormen eigene Wege zu finden, können Urteile, die sich von den Realitäten des Landes und der Welt abkoppeln, nicht akzeptiert werden.

Die von den Bürgern unseres Landes vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eröffneten Verfahren sind überwiegend gegen die Türkei entschieden worden. Die vor dieser Entscheidung getroffenen Parteischließungsentscheidungen sind alle als Verstoß gegen das Europäische Menschenrechtsabkommen bewertet worden.

In dieser Lage ist es nötig, daß jemand auf die Frage 'wohin geht die Türkei?' eine Antwort gibt. Sollte die Antwort 'moderne Zivilisation' lauten, dann muß derjenige, der zu dieser Antwort kommt auch erklären, daß moderne Zivilisation soetwas nicht zuläßt.

Es muß gesehen werden, daß moderne Zivilisation mit einer totalitären Gesinnung nicht in Übereinstimmung zu bringen ist. Einparteiensysteme und ideologische Staaten sind in den 1940er Jahren stehengeblieben. Niemand hat das Recht, die Türkei in die 40er Jahre zurückzuführen. Außerdem ist dies unmöglich.

Nach Ansicht einiger Kreise sollte es in der Türkei nur eine Partei geben - oder alle Parteien sollten einander gleichen. Sie versuchen auch die Menschen zu vereinheitlichen. Aber dies ist gegen die Natur der Dinge. Die Grundlage der Demokratien sind verschiedenartige Einheiten. Aus diesem Grund ist in Demokratien die Organisations- und die Meinungsfreiheit garantiert. Der Geist des Satzes, daß Parteien unverzichtbares Charakteristikum von Demokratien sind, liegt genau hierin begründet. Einheitliche Gedanken unter unterschiedlichen Namen zu organisieren, ist keine Demokratie. Parteien als unverzichtbare Elemente demokratischer Systeme sind Organisationen, die Menschen unterschiedlicher Gedanken vereinigen. Demokratische Staaten sind solche, in denen Parteien unterschiedliche Gedanken repräsentieren.

 

Fortsetzung folgt.

 

 

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