Jahrgang 2 Nr. 0 vom 24.06.2001
 

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Schließungsurteil gegen die Tugendpartei

(Übersetzung aus dem Türkischen - ohne Gewähr)

 

Das Gericht hat die vom Generalstaatsanwalt des Kassationsgerichtshofes am 7.05.1999 mit der Nummer HP-95, HZ-1999-116 eingerichte Anklageschrift sowie die am 5.02.2001 eingereichte Anklageschrift mit der Nummer HP-95, HZ-1999-116 mit Antrag der Schließung der Tugendpartei in einen Prozeß zusammengezogen, erworgen und befunden:

 

A Der Antrag auf Schließung der Tugendpartei aufgrund der Tatsache, daß es sich um eine Neugründung einer bereits geschlossenen Partei handele wird mit Stimmmehrheit gegen die Stimmen von Yalcin Acargün, Ali Hüner, Ertugrul Ersoy und Tülay Tugcu zurückgewiesen.

 

B 1 Wegen Verstoßes gegen das Prinzip des Laizismus der türkischen Verfassung, Artikel 68 und 69 sowie des Parteiengesetzes mit Nummer 2820 Paragraph 101 und aufgrund des Paragraphen 103 wird mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen von Hasim Kilic, Samia Akbulut und Sacit Adali die Schließung der Tugendpartei beschlossen.

 

2 Den für die Schließung durch Erklärung und Aktion verantwortlichen Parlamentarier Nazli Ilicak (Istanbul) und Bekir Sobaci (Tokat) wird auf der Grundlage des Artikel 84 letzter Absatz der Türkischen Verfassung mit Wirkung ab der Veröffentlichung im Amtsanzeiger ihr Mandat entzogen. Einstimmig.

 

3 Den für die Schließung durch Erklärung und Aktion verantwortlichen Personen Merve Kavakci, Nazli Ilicak, Bekir Sobaci, Ramazan Yenidede und Mehmet Silay wird auf Grundlage von Artikel 69 Absatz 8 der Türkischen Verfassung, beginnend mit Veröffentlichung im Amtsanzeiger, das Recht abgesprochen Mitglied, Gründer, Leiter oder Kontrolleur einer anderen Partei zu werden. Einstimmig.

 

4 Das gesamte Vermögen der verurteilten Partei wird wird auf der Grundlage des Parteiengesetzes Nummer 2820 Paragraph 107 vom Staat eingezogen. Einstimmig.

 

5 Mit Verkündung des Urteils erlischt die Rechtspersönlichkeit der Partei. Einstimmig.

 

6 Zur Veranlassung der nötigen Schritte werden Ausfertigungen des Urteils an das Amt des türkischen Ministerpräsidenten, das Präsidium des türkischen Parlaments und an die Generalstaatsanwaltschaft des Kassationsgerichtshofes gesandt. Einstimmig.

 

Das Urteil erging am 22.06.2001

 

Möge das Urteil dem türkischen Volk segen bringen.

 

 

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