Jahrgang 2 Nr. 0 vom 2.08.2001
 

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Europäischer Menschenrechtsgerichtshof bestätigt Schließung der Wohlfahrtspartei

In der mit vier zu drei Stimmen gefällten Entscheidung des Richterkollegiums wird bestätigt, daß das türkische Verfassungsgericht mit dem Schließungsurteil gegen die Wohlfahrtspartei nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Im Gegensatz zu vorherigen Parteischließungen in der Türkei, die in vorangegangenen Urteilen verurteilt worden waren, befand der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EMGH) nach Würdigung aller Tatsachen, daß die Wohlfahrtspartei sich tatsächlich in verfassungsfeindlichen Tätigkeiten befunden habe und diese auch gegen den Kern der Europäischen Menschenrechtskonvention gerichtet seien. Die Entscheidung hat Grundsatz-Charakter, da in ihr erstmals eine Rechtslinie zum politischen Islam entwickelt wird.

Die Entscheidung des EMGH hat beträchtliche Auswirkungen auf die türkische Politik. Zum einen hatte der ehemalige Vorsitzende der Wohlfahrtspartei, Erbakan, gehofft, nach einer günstigen Entscheidung von seinem parteipolitischen Betätigungsverbot befreit zu werden und an die Spitze der neugegründeten Saadet-Partei treten zu können. Zum anderen sind jedoch indirekt auch eine ganze Reihe von Spitzenpolitikern der Erneuerer-Bewegung von dem Urteil betroffen - wird ihnen doch bestätigt, daß sie sich für eine islamistische Partei, die außerhalb der europäischen Menschenrechtsordnung stand, betätigt haben. Dementsprechend zurückhaltend fiel auch die Bewertung des Urteils durch Tayyip Erdogan aus, der die Auffassung vertrat, daß jede Parteischließung ein bedauerlicher Vorgang sei ...

 

Meinungen

Taha Akyol (Milliyet, 1.08.01) ... Es ist offensichtlich, das der EMGH gemäß des Image des fundamentalistischen Islam ein Vorurteil behaftetes Urteil gefällt hat. Der EMGH hat seine "rechtszentrierte" Rechtsprechung in diesem Verfahren verlassen und ist zu der autoritären Doktrin der "militanten Demokratie" zurückgekehrt. Die politische Verantwortung dafür tragen Erbakan und seine Umgebung. ... Hoffen wir, daß jeder versteht, daß in diesem Zeitalter eine gesunde Demokratie und gesellschaftlicher Frieden ohne liberale Kultur nicht sein kann.

Ahmet Arslan (InternetHaber, 1.08.01) Zu der Zeit, als der nach wie vor als Hoher Kommisar für Auswärtige Angelegenheiten der EU tätige Javier Solana noch NATO-Generalsekretär war, wurde gesagt, daß nach dem Zusammenbruch des Ost-Blocks der Islam die neue Gefahr sei. ...

Mustafa Ünal (Zaman, 1.08.01) Die europäische Entscheidung hat eine historische, in die Zukunft blickende Bedeutung: sie wird die Beziehung zwischen Politik und Religion in der Türkei weiter verringern. Auf die freiheitliche Dimension des Laizismus gestützt wird sie dazu führen, die Verbotsrichtung zu unterstützen. Sie hat es den Parteien erschwert, auf diesem Boden Politik zu betreiben. Es ist gewiß, daß diese Entscheidung eine bestimmende Rolle bei der Entfaltung der türkischen Politik haben wird.

 

 

 

 

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