Jahrgang 2 Nr. 0 vom 26.06.2001
 

Jetzt kostenlos!



 

Schließungsentscheidung für die Tugendpartei

Nach 25monatiger Prozesszeit erging gestern der Schließungsbeschluß gegen die Tugendpartei (Fazilet Partisi, FP) durch das türkische Verfassungsgericht. Verboten wird damit die stärkste Oppositionspartei des Landes. Die Verbotsentscheidung wird nicht, wie zunächst befürchtet, unmittelbar zu Neu- oder Zwischenwahlen führen, da nur zwei Parlamentsabgeordnete ihr Mandat verloren haben.

Das Gericht folgte nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die FP zu verbieten, weil sie eine Nachfolgeorganisation der bereits 1998 verbotenen Wohlfahrtspartei (Refah Partisi, RP) sei. Als Verbotsgrund wurde vielmehr eine parlamentarische Auseinandersetzung über das Tragen von Kopftüchern im Parlament herangezogen. Die Beiträge von fünf Vertretern der FP und die Tatsache, daß die FP sich von diesen Beiträgen nicht distanzierte, wurde als schwerwiegend genug gewertet, um als ein Verstoß gegen das Prinzip der religiösen Neutralität des Staates (Laizismus) gewertet zu werden. Gemäß Artikel 69 der Verfassung und Paragraph 101 des Parteiengesetzes können Parteien verboten werden, wenn sie zu Kristallisationspunkten verfassungsfeindlicher Bewegungen werden. Eben dies hat das Gericht entschieden. Außerdem wird das Vermögen der FP eingezogen.

Die ersten Reaktionen aus Politik und Medien drücken ihre Betroffenheit und ihr Bedauern über die Schließungsentscheidung aus. Juristisch ist diese Entscheidung nicht unumstritten. Einerseits bemängeln einige Verfassungsrechtler, daß die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes nicht ausreichend gewürdigt worden sei. Andererseits wird auch angemerkt, daß auch der türkische Rechtsrahmen ausreichend Spielraum für eine andere Entscheidung geboten hätte. Überwiegend ist die juristische Reaktion jedoch, daß die Entscheidung dem Charakter der autoritären Nachputschverfassung folgt.

Da es sich um eine Verfassungsgerichtsentscheidung handelt, ist eine Revision nicht möglich. Auch eine vor der Urteilsveröffentlichung im Amtsanzeiger vorgenommene Verfassungsänderung wird nach überwiegender Meinung von Juristen nicht zu einer Revisionsmöglichkeit führen.

Neben den innenpolitischen Folgen galt eine der ersten Sorgen der außenpolitischen Reaktion. In einer Stellungnahme für den Fernsehsender CNN drückte der Europaabgeordnete Swoboda seine Auffassung aus, daß die getroffene Entscheidung unakzeptabel ist. Der schwedische Botschafter wollte in derselben Sendung nicht ausführlich Stellung nehmen, soll doch am Montag eine offizielle Reaktion der EU erfolgen. Er merkte jedoch an, daß die Entscheidung zeige, mit welchen Problemen der schwierige Weg zur Demokratisierung der Türkei verbunden sei. Die EU Botschafterin Fogg verwies ebenfalls auf eine offizielle Stellungnahme aus Brüssel, die sie nicht vorwegnehmen könne. Sie bewertete das Urteil jedoch als "Unglück" angesichts der Vorbereitung einer ganzen Reihe von Verfassungsreformen, die zu einer Liberalisierung der Türkei führen werden. Der Vertreter der Unternehmerorganisation TÜSIAD in Brüssel, Bahadir Kaleagasi, geht davon aus, daß die politische Würdigung der Verbotsentscheidung zurückhaltend ausfallen werde. Da jedoch das öffentliche Image der Türkei in Fragen der Menschenrechte ohnehin sehr schlecht sei, werden die Folgen des Gerichtsurteils indirekter über die öffentliche Meinung zu spüren sein.

Was können die möglichen Auswirkungen sein?

Im Grunde kursierten die letzten Wochen hindurch die unterschiedlichsten Szenarien und beherrschten die politische Szene. Manche Szenarien sind durch die Entscheidung nun ausgeschieden: es gibt keine unmittelbare Notwendigkeit von Neuwahlen. Und es gibt keine Tugendpartei mehr. Dafür gibt es nun 111 unabhängige Abgeordnete im türkischen Parlament.

Noch vor der Verfassungsgerichtsentscheidung hatte der Vorsitzende der nationalistischen Aktionspartei (MHP) Bahceli erklärt, daß bei allen politischen Differenzen eine Aufnahme ehemaliger FP-Abgeordneter in die eigenen Reihen nicht ausgeschlossen sei. Sollte eine größere Zahl von Abgeordneten überwechseln, so würden sich auch die Gewichte in der Koalitionsregierung verschieben. Gleichzeitig waren bereits vor der Schließung die Spannungen zwischen den beiden Flügeln der Tugendpartei so weit angewachsen, daß ohnehin von einer Spaltung ausgegangen wurde. Die überwiegende Meinung der Beobachter geht dahin, daß diese Spaltung auch im Falle einer Neugründung auf der Linie der Tugendpartei erfolgen wird. In diesem Falle könnte die Tendenz, das Abgeordnete in den bestehenden Parteien Unterschlupf suchen, verstärkt werden. Gleichzeitig bringt die Herausbildung neuer politischer Parteien, mit deren Herausbildung in diesem Sommer angesichts des enormen Prestigeverlustes der türkischen Politik ohnehin gerechnet wurde, eine wachsende Wahrscheinlichkeit für Neuwahlen hervor. Angesichts des wirtschaftlichen Desasters und nun auch noch dem Verbot der Hauptoppositionspartei bleibt dem jetzigen Parlament im Grunde als einzige Legitimation Wahlen aufzuschieben, daß diese den Restrukturierungsprozeß und damit den Weg aus der Krise verzögern könnten. Doch Krisen flauen ab ...

Dossier Tugendartei
(Fazilet Parti)

 

 

Archiv

Zurück