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Immer Ärger mit dem IMFDie Erklärung des Internationalen Währungsfonds (IMF), die Direktorensitzung zur Entscheidung über die Freigabe der nächsten Kreditrate an die Türkei zu verschieben, ist seitens der Regierung mit Verärgerung zu Kenntnis genommen worden. Formal hatte die Türkei mit dem Gesetz über die Aufhebung der Emlakbank und der Besetzung des Aufsichtsrats der Telekom alle Voraussetzungen für die Freigabe der Gelder erfüllt. Der IMF gibt als Grund für die Verschiebung der Direktorensitzung an, daß man sich im unklaren sei, ob - wie versprochen - tatsächlich ein professionelles Management für die Telekom ernannt worden sei. Im Gegenteil sei man zu dem Eindruck gekommen, daß das Versprechen ein parteipolitisch unabhängiges Management zu bestellen, gebrochen worden sei. Yeni Saffak (4. Juli 01) gibt als Stein des Anstoßes den MHP-nahestehenden Aufsichtsratsvorsitzenden Ibrahim Hakki Alptürk an. Von einer Popularität des Internationalen Währungsfonds kann in der Türkei wohl kaum gesprochen werden. Er spielt mehr die Rolle des strengen Schulmeisters, hinter dem sich die Regierung bei der Ergreifung unpopulärer Maßnahmen verstecken kann. Auch wird er immer wieder als Vertreter internationaler Kapitalinteressen wahrgenommen und die Verwirklichung der vertragsgemäßen Reformen des Erneuerungsprogramms dementsprechend eher als Zurechtbiegen der türkischen Wirtschaft nach den Bedürfnissen ausländischer Investoren gesehen. Bezweifelt wird dabei, ob die Reformen tatsächlich der türkischen Bevölkerung nützen werden, deren Lebensbedingungen sich durch Arbeitslosigkeit, Preissteigerung und wachsenden Staatsschulden in Folge der Krise immer weiter verschlechtern. Tatsächlich hat die geringe Erhöhung der Mindestlöhne dazu geführt, daß wesentliche Teile der Bevölkerung mit ihrem Einkommen unterhalb der Armutsgrenze bleiben, sich damit aber auch immer mehr der Hungergrenze annähern. Wie ein Kommentar in der Cumhurriyet vom 3. Juli zudem deutlich vor Augen führt, birgt das Programm zum jetzigen Zeitpunkt einen deutlichen Widerspruch in sich selbst. Wurde in einem ehrgeizigen Strukturreformprogramm eine tiefgehende wirtschaftliche Deregulierung vorgenommen, so sind die Mittel, mit denen dies geschah nicht unbedingt rechtstaatlich oder demokratisch zu nennen. Da ist zunächst die Geschäftsordnungsänderung des Parlaments, die den Handlungsspielraum der Opposition in Gesetzgebungsverfahren enorm einschränkt. Dementsprechend waren eine Anzahl von Plenarsitzungen reine Verabschiedungsrituale, weil die Parteiführungen der Koalitionsparteien mit all ihren Druckmitteln ein weitgehend uniformes Auftreten durchsetzen konnten. Diskussionen kamen vielfach nicht zu stande, Anträge der Opposition wurden rigoros niedergestimmt. Hinzu kommt, daß sich die Regierung in ihrer Absichtserklärung gegenüber dem Internationalen Währungsfond (IMF) mit Zeit und Inhalt verpflichtet hatte, eine ganze Reihe von Gesetzen zu erlassen. Diese Absichtserklärung ist - wie der IMF immer wieder deutlich macht - Grundlage für die Auszahlung der Kreditraten. Doch liegt in demokratischen Systemen die Gesetzgebungskompetenz beim Parlament und nicht bei der Regierung. Nun kann man sagen, daß zur Krisenintervention ein zügiges Reformprogramm nötig ist. So gesehen handelt es sich bei den beschriebenen Maßnahmen um eine Art von Ausnahmezustand. Abzuwarten bleibt jedoch, ob dieser Ausnahmezustand anhalten wird und sich auch auf andere Felder der Gesetzgebung bzw. der Beziehung zwischen Parlament und Regierung ausdehnen wird. |
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