Jahrgang 2 Nr. 0 vom 14.03.2001
 

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Umrisse des neuen Stabilitätsprogramms

Vorgestellt von Wirtschaftsminister Kemal Dervis am 14. März 2001. Quelle: Radikal. Übersetzung Stefan Hibbeler

Die Krisen vom November und Februar haben vor allem die Schwäche des Bankensektors gesteigert und wurden zum Anlaß starker Wellenbewegungen und Unsicherheit auf den Finanzmärkten. Ein in einem solchem Umfeld vorbereitetes Programm muß sich strategisch aus drei Schritten zusammensetzen:

  • In einem ersten Schritt müssen mit großer Geschwindigkeit Vorkehrungen für den Bankensektor getroffen werden. die Ungewißheit im Finanzsektor muß verringert und die Krisenerscheinungen so schnell es geht überwunden werden.
  • In einer zweiten Phase werden Devisenkurse und Zinsen Festigkeit erreichen und so die wirtschaftlichen Akteure eine mittelfristige Perspektive erlangen können.
  • In der dritten Phase werden die makroökonomischen Gleichgewichte neu eingerichtet und ab der zweiten Jahreshälfte die Grundlagen für ein kontinuierliches Wachstum geschaffen.

Im Rahmen dieser Strategie wird auch die Inflationsbekämpfung entschlossen fortgesetzt. Die für März und April zu erwartenden Preissteigerungen werden durch eine strikte Finanz- und aktive Geldpolitik und insbesondere auch durch die Herstellung einer gesünderen Bankenstruktur sich wieder verringern.

Durch den Wechsel zu freien Wechselkursen werden die Erlöse aus Tourismus und Export steigen und dadurch die Zahlungsbilanz positiv beeinflußt.

Die wirksame Umsetzung des Wirtschaftsprogramms und der Strukturreformen werden ausländische Investitionen steigern. Um diesen Prozeß zu beschleunigen, werden die erforderliche gesetzgeberische Infrastruktur beschleunigt erstellt.

Mit dem Ziel die Einkommenspolitik, die ein wichtiges Instrument der Inflationsbekämpfung ist, in solider Weise fortzusetzen, wird angestrebt, die Unterstützung aller gesellschaftlichen Kreise zu erreichen.

Auf der anderen Seite werden die bereits im Jahr 2000 mit wichtigen Schritten begonnenen Strukturreformen vor allem im Bereich des Bankwesens und der Privatisierung mit Entschlossenheit fortgesetzt.

Eine wichtige Stütze unseres Programms beruht darauf, daß neues Vertrauen geschaffen wird und die politische Entschlossenheit für die Lösungsvorschläge hervorgehoben wird.

Die Bedingungen, in denen wir uns befinden, zeigen deutlich, daß in der ersten Phase die Herstellung wirtschaftlicher Stabilität eine Vorbedingung darstellt. Die eigentlichen Ziel des Programmes sind, die Absenkung der Inflation auf einstellige Werte, eine Korrektur der Einkommensverteilung unter dem Gesichtpunkt sozialer Gerechtigkeit und die Herstellung der Rahmenbedingungen für ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum.

Die Situation im Bankensektor macht es erforderlich, sich in massiver Weise vor allem zuerst den staatlichen Banken zuzuwenden. Dazu werden zunächst öffentliche Mittel eingesetzt werden.

Die Liberalisierung des Energiesektors wird mit Geschwindigkeit und Entschlossenheit fortgesetzt.

Die Inflationsbekämpfung wird sich auf mittelfristige Inflationsziele und die Geldpolitik stützen. Die Eingriffe in den Bankensektor sind ein wichtiges Element der Inflationsbekämpfung. Kurzfristige geldpolitische Instrumente werden eingesetzt, um die Stabilität der Märkte zu erreichen.

Ein anderes wichtiges Standbein des Programmes ist die Einkommenspolitik (Lohn, Preis). Es ist darum äußerst wichtig die Unterstützung aller gesellschaftlicher Kreise zu erreichen.

Öffentliche Finanzen

Die Vorkehrungen, um die im Budget 2001 gesteckten Ausgabenziele (Netto-Budget ohne Zinsen) zu erreichen, sind folgende:

  • Die Preise importabhängiger Produkte, vor allem im Energie- und Ölsektor, müssen ohne Zeitverzug an die Kursveränderungen angepaßt werden.
  • Das automatische Preisermittlungssystem für Brennstoffe wird fortgesetzt und die Benzinsteuer an den niedrigsten angestrebten Inflationsmaßstab orientiert.
  • Das Grundprinzip in der Landwirtschaftspolitik wird das System zur Unterstützung einkommenschwacher Bauern sein. In diesem Rahmen werden die Unterstützungspreise das angestrebte Inflationsziel nicht überschreiten und mit einer an den finanziellen Möglichkeiten der Institutionen orientierten Kürzung versehen.
  • Die Lohn- und Bezügeerhöhungen für die staatlichen Beschäftigten werden sich am Inflationsziel orientieren.
  • Die nicht alle betreffenden und die Entgeldgerechtigkeit nicht berücksichtigenden Einzelinteressen werden nicht berücksichtigt.
  • Die Entgelte der Arbeiter im Staatsdienst werden in einer die Beschäftigung nicht gefährdenden Weise auf der Grundlage der Tarifverträge aus den Jahren 1999 und 2000 unter Beachtung der Voraussetzungen des Budgets und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Institutionen angehoben. Dabei wird der Gesichtspunkt der Lohngerechtigkeit zwischen Beschäftigten des öffentlichen Sektors einbezogen.
  • Die im Dezember 2000 vereinbarten einkommensrelevanten Regelungen werden eingehalten.
  • Es wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die besonderen Verpflichtungen aus Bankkrediten von der Steuer abzusetzen.
  • Die Einrichtung neuer Planstellen und Institutionen, die zu neuen Ausgaben führen sowie gesteigerte Ausgaben ohne entsprechende Quellen werden in keiner Weise auf die Tagesordnung gebracht.
  • Es werden keine Personaltransfers zwischen den zu privatisierenden Unternehmen sowie dem Fond-Sektor und dem vom Budget erfaßten Sektor und Staatsbetrieben vorgenommen.
  • Unter Beachtung der Effizient und Effektivität der Institutionen werden alle Beschäftigte, die das Rentenalter erreicht haben, unter Beachtung all ihrer Rechte, verrentet.
  • In vom Finanzministerium als geeignet angesehenen Haushaltstiteln werden Blokaden eingesetzt.
  • Die Verzugszinsen von Steuerschulden werden unter Beachtung des marktüblichen Zinsniveaus unter Beachtung des Aspekts der Verhinderung von Steuerflucht, festgesetzt.
  • Die Einführung der Steuernummern wird beschleunigt.
  • Abgesehen von außergewöhnlichen Erfordernissen werden neue Investitionen nicht aufgenommen und Ausschreibungen, die das Haushaltsjahr überschreiten nicht vorgenommen.
  • Neben der Einhaltung strikter Haushaltsdisziplin werden Wege untersucht, die öffentlichen Einnahmen zu erhöhen. Die auf diese Weise geschaffenen Spielräume werden genutzt, um die soziale Gerechtigkeit zu verbessern und das Schuldenniveau zu senken.

Einnahmepolitik

  • Es wird eine an das Inflationsziel orientierte Einnahmepolitik angewandt.
  • Außerdem wird bei der Beschäftigungssicherung im Zuge der Privatisierung und bei der Armutsbekämpfung eine mit internationalen Organisationen koordinierte Strategie angewandt.
  • Im intensiven Dialog mit Wirtschaftskreisen und Vertretern der Beschäftigten wird eine angemessene Einkommenssteigerung verwirklicht. Die Feststellung der öffentlichen Gehälter erfolgt in Abstimmung zwischen der Vereinigung öffentlicher Arbeitgeber, der Staatlichen Planungsagentur, dem Finanzministerium und dem Schatzamt in einer gemeinsamen Strategie.
  • Der oberste Planungsrat wird regelmäßig tagen, der Wirtschafts- und Sozialrat wird über die wirtschaftliche Entwicklung regelmäßig informiert und durch Einzelgespräche mit den Vertretern sozialer Statusgruppen über Löhne und Gehälte eine angemessene Entwicklung erreicht.

Privatisierung

  • Um die Chancen für eine Privatisierung der Telekom zu verbessern, wird folgendes unternommen:
    • Die gesetzlichen Änderungen, die eine völlige Privatisierung unter Vorsehung eines Blockanteils von 51 Prozent und dem Verkauf der übrigen Anteile an die Beschäftigten und die Bevölkerung beinhalten, werden schnellstens vorgenommen. Die Deregulationsmaßnahmen für die Erteilung von Lizenzen für mehrwertschaffende Dienste werden beschleunigt.
    • Die vordringlichste Aufgabe des Aufsichtsrates der Türkischen Telekom ist, das Unternehmen auf die Privatisierung vorzubereiten und eng mit der Ausschreibungskommission zusammenzuarbeiten.
    • Es werden Vorarbeiten für den Verkauf der Lizenz für die dritte Generation von Funktelefonen eingeleitet.
  • Die Privatisierungen der Türkischen Luftfahrtgesellschaft (THY), des Tabak- und Alkohlmonopolbetriebes (TEKEL) und der Zuckerfabriken werden zügig fertiggestellt.
  • Die Vorarbeiten zur Aufnahme neuer Einrichtungen in das Privatisierungsportfeuile werden in Abstimmung zwischen der Privatisierungsverwaltung und dem Schatzamt durchgeführt.
  • Durch sofortige Änderung des Gesetzes zur Zivilluftfahrt wird die THY von der Verpflichtung einer Preisbestätigung bei Inlandsflügen durch die Regierung befreit.

Banksektor

Der Bankensektor gehört zu den im Rahmen des Programms am dringensten zu lösenden Problemen. Der ohnehin problembehaftete Banksektor ist durch die Krisen vom November 2000 und Februar 2001 weiter beschädigt worden. Jetzt haben die Probleme eine Dimension erreicht, die die gesamte Wirtschaft bedrohen.

Öffentliche Banken

Die öffentlichen Banken sind zur Zeit gezwungen, auf dem Tagesgeldmarkt zu hohen Zinsen Kredite aufzunehmen. Dies ist die das Bankensystem am stärksten bedrohende Gefahr. Um dieses Problem zu lösen muß für die drei staatlichen Banken eine Quelle in der Größenordnung von 13 Katrillionen TL gefunden werden. Um dieses Problem bis zu einem gewissen Grad zu lösen, werden in der Größenordnung der aufgelaufenen Betriebsschulden unter Marktbedingungen Staatsanleihenbriefe ausgegeben. Danach werden die Bilanzen der Staatsbanken in dem Maße schrumpfen, wie diese Staatsanleihen beglichen werden. Ausländische Kredite werden vordringlich zu diesem Zweck eingesetzt. Außerdem sind, um den eingeführten Maßnahmen eine dauerhafte Wirkung zu verleihen, eine Wiederholung zu verhindern und das Vertrauen der Märkte zu steigern, Strukturreformen erforderlich:

  • Die drei Banken erhalten einen gemeinsamen Aufsichtsrat, in den professionelle Banker entsandt werden und der ohne politischen Druck arbeiten kann.
  • Dem auf diese Weise konstituierten Aufsichtsrat wird durch die Bankenaufsichtsbehörde eine Befugnis zur Neustrukturierung der Banken erteilt werden.
  • Die Vereinigung der Emlak und der Ziraat Bank erfolgt im Rahmen des Bankengesetzes.
  • Es werden die nötigen Vorkehrungen für eine professionelles Fond-Management des Aufsichtsrates getroffen.
  • Danach werden den Staatsbanken keine Aufgaben mehr übertragen, die zu Defiziten führen. Die Regierung wird für auf dem Bankwege für soziale Zwecke für nötig befundene Beihilfen mit im Haushalt vorgesehenen Mitteln begleichen. In diesem Rahmen werden die nötigen Änderungen von Gesetzen und Verordnungen die die defizitären Aufgaben betreffen sofort durchgeführt.
  • In dieser Reformphase werden nicht nur unter Betrachtung des öffentlichen sondern des gesammten Bankwesens alle Anstrengungen unternommen eine neue Perspektive zu entwickeln, die ein höchstes Maß an Effizienz insbesondere für kleine und mittlere Wirtschaftsbetriebe ermöglicht.
  • Grundsätzlich arbeiten die staatlichen Banken unter Marktbedingungen und unter dem Primat der Gewinnorientierung. Darum werden weitere Filialen geschlossen und Personal, das das Rentenalter erreicht hat, verrentet.

Unter Staatsgarantie genommene (verstaatlichte) Banken

Die Fondbanken werden hinsichtlich ihres Liquiditätsbedarfs nach einem ähnlichen Verfahren behandelt wie die staatlichen Banken und Probleme bereitende kurzfristige Verpflichtungen nach einem Plan beglichen.

Bei der Durchführung aller Maßnahmen bezüglich der Fondbanken werden die im Dezember 2000 erteilten Garantien für Kapitaleigner und Kunden aufrechterhalten.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Eintreibung der Forderungen der Fondbanken werden unverzüglich vorgenommen.

Die Lösung der Probleme der Fondbanken soll bis Abschluß des Kalenderjahres 2001 erfolgen.

Geldpolitik

Mit der Freigabe der Wechselkurse erhielt die Geldpolitik der Zentralbank einen neuen Rahmen. Auch unter den neuen Umstände bleibt das vordringliche Ziel der Geldpolitik die Preisstabilität. Zur Unterstützung des einzigen und eigentlichen Zieles der Preisstabilität gehört auch die Gewährleistung der Stabilität der Finanzmärkte zu den Prioritäten der Zentralbank. Zur Schaffung von Stabilität auf dem Finanzmarkt ist die Lösung der Probleme der Staatsbanken und die Verringerung des durch sie verursachten Drucks sowie die Veröffentlichung der den gesamten Bankensektor betreffenden Politik von großer Bedeutung.

Die Zentralbank wird im Rahmen der unten aufgeführten Ziele eine aktive Geldpolitik anwenden. Demnach wird die Zentralbank unter Beachtung ihres eigentlichen Zieles gemäß ihrer eigenen Bilanz das Bruttoinlandsprodukt und die Devisenreserven als operationelle Ziel einsetzen. Die Zentralbank wird durch eine an der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts orientierte Geldemission eine die Inflation erhöhende Geldmengenvergrößerung verhindern. Auch wenn die Proportionen der Devisenreserven gemäß des alten Programms in wesentlichem Maße gestört sind, werden sie zur Förderung der Kreditibilität des neuen Programms als Signalmechanismus verfolgt und es ist erforderlich, sie zusammen mit den Zielvorgaben für die Devisenreserven wahrzunehmen.

Im Kontext freigegebener Devisenkurse kann die Zentralbank durch Interventionen kurzfristig extreme Schwankungen ausgleichen, sie wird jedoch nicht langfristig seine Höhe bestimmen.

Das einzige und eigentliche Ziel, Preisstabilität zu gewährleisten, wird im neuen Gesetz zur Stärkung der Stellung der Zentralbank offen und deutlich festgelegt. Die Zentralbank wird ihre aktive Geldpolitik fortsetzen, das Wirtschaftswachstum kontrollieren, ihren Einfluß auf mittel- und kurzfriste Zinssätze wirksamer einsetzen und durch die Entwicklung der nötigen Voraussetzungen zur Steuerung nach Inflationszielen übergehen.

Sofortige Maßnahmen

  • Die Verabschiedung eines Nachtragshaushalts, der die Auswirkungen der Februarkrise berücksichtigt sowie die Änderung im bestehenden Budget (Limit der Neuverschuldung, Übernahme von Defiziten).
  • Vornahme der erforderlichen Änderungen im Bankengesetz
  • Vornahme der nötigen Gesetzesänderung für die Aufhebung der verbliebenen Staatsfonds
  • Änderungen im Konkursgesetz zur Erleichterung der Liquidierung von Banken.
  • Verabschiedung eines neuen, den Normen der EU entsprechenden Zentralbankgesetzes
  • Verabschiedung eines Gesetzes, das den Blockverkauf von 51 Prozent der Anteile an der Türk Telekom ermöglicht.
  • Verabschiedung des Tabaks- und des Zuckergesetzes
  • Verabschiedungen der Änderungen im Gesetz zur Regelung öffentlicher Ausschreibungen sowie betreffend der Verstaatlichung
  • Verabschiedung eines Schuldenaufnahmegesetzes
  • Verabschiedung der erforderlichen Änderungen im Zivilluftfahrtsgesetz.
  • Vornahme der erforderlichen Gesetzesänderungen sowie Änderungen in Verordnungen die die Übernahme defizitärer Aufgaben betreffen.
  • Änderung im Steuergesetz zur Ermöglichung der Steuerabzugsfähigkeit von Bankkrediten.

 

 

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