Jahrgang 2 Nr. 0 vom 24.11.2001
 

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Internetrecht in der Türkei

Wie weltweit so wirft die Entwicklung des Internets auch in der Türkei neue Rechtsprobleme auf. Da es bisher für die meisten Fragen keine Gesetzgebung ist, steht die Rechtsentwicklung noch weitgehend am Anfang. Das Fehlen der Gesetzgebung ist zudem eine Herausforderung für die Gerichte: sollen sie versuchen, den rechtsfreien Raum aufgrund der Auslegung bestehenden Rechts zu füllen oder Klagen zurückweisen, wenn eine ausreichend klare Rechtsquelle nicht vorhanden ist.

Einer der sensibelsten Bereiche des Internetrechts ist neben dem Problem des Schutzes persönlicher Daten vor allem auch Meinungsfreiheit bei gleichzeitigem Schutz von Persönlichkeitsrechten zu gewährleisten. Gerade letzteres Problem stellt sich in der Türkei umso dringender als es eine lange Tradition gravierender Eingriffe in die Meinungsfreiheit gibt.

So wurde im Frühjahr im Zuge der Änderung des Gesetzes für die Aufsicht von Funk und Fernsehen (RTük-Gesetz) beispielsweise die Einbeziehung des Internets mit sehr weitreichenden Kontrollverpflichtungen für die staatlichen Sicherheitsorgane vorgesehen. Nach massiven Protesten wurden die das Internet betreffenden Passagen aus dem Gesetzentwurf ausgeklammert und erklärt, daß für das Internet eine gesonderte Gesetzgebung vorgenommen werden solle.

Zuletzt im Oktober erklärte Justizminister Türk, daß sein Ministerium an einem Entwurf für ein solches Gesetz arbeite. Entwürfe dazu sind jedoch leider bisher in der Öffentlichkeit noch nicht bekannt geworden.

Der Rechtsanwalt Ilkiz hat in einem Beitrag für Bianet zwei Fälle dargestellt, in denen es um die juristische Bewertung von Internetveröffentlichungen nach § 159 Türkisches Strafgesetzbuch (Verunglimpfung des Staates und seiner Organe) geht. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage und wichtige Probleme bei der strafrechtlichen Bewertung von Internetveröffentlichungen in der Türkei.

Zum rechtlichen Stellenwert von Internet-Veröffentlichungen im türkischen Strafrecht

Dossier Medien

 

Zum rechtlichen Stellenwert von Internet-Veröffentlichungen im türkischen Strafrecht

§ 159 Türkisches Strafgesetzbuch (türkisch)

 

 

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