Jahrgang 2 Nr. 0 vom 15.01.2001
 

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Humanität und/oder Staatsraison

Am 19. Dezember begann die türkische Regierung mit ihrem Versuch, die Hungerstreiks in den Gefängnissen mit Gewalt zu beenden.
Nach Angaben verschiedener Tageszeitungen befanden sich am 18. Dezember 263 politische Gefangene im unbefristeten Hungerstreik (ölüm oruç - Todesfasten). Hunderte weitere Gefangene haben sich an befristeten Hungerstreiks beteiligt. Für 99 Gefangene bestanden am 61. Tag ernsthafte Gesundheitsgefahren. Die Verhandlungen mit den Hungerstreikenden waren knapp eine Woche abgebrochen. Im Zentrum der Hungerstreiks stand die Forderung, von der Einführung der geplanten Sicherheitsgefängnisse (F-Tip-Gefängnisse) abzusehen. Daneben bestanden Forderungen nach Änderung des Antiterrorgesetzes.
Am 19. Dezember gegen 5.00 Uhr begannen türkische Sicherheitskräfte zeitgleich mit der Stürmung von 20 Gefängnissen. Am 21 Dezember war der Widerstand der Gefangenen in zwei Gefängnissen (Çanakkale und Ümraniye) noch nicht gebrochen. Die Bilanz betrug 18 getötete Gefangene und 2 getöte Jandarma.
Die lange Dauer der Aktionen hängt damit zusammen, daß der Staat über eine Reihe von Gefängnissen bzw. Zellenblocks in Gefängnissen seit Jahren die Kontrolle verloren hat. Im Gefängnis von Bayrampasa soll es den Sicherheitskräften seit 9 Jahren nicht mehr möglich gewesen sein, die Zellen der politischen Gefangenen zu betreten. Neben Telefonen wurden bei der Durchsuchung der gestürmten Zellen auch Pistolen gefunden. In Çanakkale sollen die Gefangenen gar über mindestens eine Kalaschnikow-Maschinenpistole verfügt haben.

Die Mehrzahl der getöteten Gefangenen starb an Brandverletzungen. Sie sollen sich selbst angezündet haben. Einen Tag nach Beginn der Aktion veröffentlichte das türkische Innenministerium den Mitschnitt eines Telefongespräches zwischen der Hungerstreikleitung im Gefängnis von Bayrampasa und derjenigen im Gefängnis von Bartvin. Dabei soll von der zentralen Hungerstreikleitung der Befehl ausgegeben worden sein, daß sich die Gefangenen selbst verbrennen sollen, bevor sie den Sicherheitskräften in die Hände fallen.
Seitens der Vermittlungspersonen wurde verhaltene Kritik laut. In die Verhandlungen waren neben bekannten Schriftstellern und Künstlern (u.a. Yaþar Kemal, Orhan Pamuk, Zülfi Livanelli u.a.) eine Reihe von Berufsverbänden (die Architektenkammer, die Anwaltskammer und die Ärztekammer) sowie die Menschenrechtskommission des türkischen Parlaments beteiligt. Die Kritik bezieht sich zum einen auf den Zeitpunkt des Eingreifens und zum anderen darauf, daß in Folge der Aktionen die Sicherheitsgefängnisse in Betrieb genommen wurden, obwohl Justizminister Türk noch am Vortag im Parlament verkündet hatte, daß an eine Inbetriebnahme vorerst nicht gedacht sei. So merkte insbesondere der Verhandlungsführer des parlamentarischen Menschenrechtskommission, der FP Abgeordnete Bekaroglu an, daß seiner Ansicht nach Aussicht auf eine Verhandlungslösung bestanden hätte. Dies wird nicht nur von Bekaroglu mit Hinweis auf eine Reihe von Organisationen, die bisher den Hungerstreik unterstützt hatten, in der vergangenen Woche jedoch zum Abbruch der Aktion aufgerufen hatte, angemerkt.
Kritisiert wurde auch, daß der Justizminister sein Wort gebrochen hatte. Eine Woche vor Beginn der Aktion hatte dieser nicht nur die Aussetzung der Inbetriebnahme dieser Gefängnisse zugesagt, sondern gleichzeitig die Bildung einer Kommission aus Vertretern der parlamentarischen Menschenrechtskommission sowie der Ärzte-, Architekten- und Rechtsanwaltskammer zugesagt. Auch war zugesagt worden, daß Einzelhaft in diesen Gefängnissen nicht durchgeführt werden solle.

Die besondere Bedeutung der Sicherheitsgefängnisse muß im Zusammenhang mit einer Reihe von Gefängnisskandalen und -aufständen gesehen werden. Nicht nur, daß immer wieder Waffen und Telefone auch in Gefängnissen mit besonderer Sicherheitsstufe gefunden wurden: es wurde auch immer wieder offenkundig, daß der Staat über eine Reihe von Gefändnissen schlicht die Kontrolle verloren hatte. Dies betrifft nicht nur die politischen Gefangenen (zu den nicht nur die Linksmilitanten sondern auch die Gefangenen beispielsweise der Hizbullah gezählt werden müssen) sondern auch die 'normalen' Strafgefangenen.
Die Sicherheitsgefängnisse verfügen über elektronische Sicherheitssysteme, ein Zellensystem, das aus Ein- und Dreibettzellen besteht und einer besonderen Isolierung, die den unkontrollierten Kontakt zwischen Gefangenen und Gefangenen und Außenwelt verhindern soll. Insbesondere letztere Tatsache - aus deutscher Sicht vergleichbar mit der Diskussion über die humanitären Folgen der Unterbringung in Hochsicherheitstrakt-Zellen (z.B. Stuttgart-Stammheim) - traf vor allem auf den Widerstand der Gefangenen und Menschenrechtskreisen.
In den bisherigen Gefängnissen sind die Gefangenen in sogenannten Koðuþ (Großraumzellen) mit zum Teil mehr als 20 Insassen untergebracht. Die Großraumunterbringung zusammen mit der Überbelegung der Gefängnisse wird von Seiten der Regierung vor allem für die mangelhafte Sicherheitslage der Gefängnisse verantwortlich gemacht.
Nun erscheint es jedoch m.E. ausgeschlossen, daß dies der einzige Grund ist. Die Lücken in den Sicherheitskontrollen, die es gestatten, nicht nur Kleingeräte wie beispielsweise Funktelefone in die Gefängnisse zu schmuggeln sondern auch umfangreiche Waffenarsenale, zeigen, daß Probleme im gesamten Organisationsaufbau und beim Personal der Gefängnisse zu suchen sind.
Ein weiterer Aspekt betrifft das gesellschaftliche Umfeld der Gefängnisintervention: der stellvertretende Vorsitzende der türkischen Ärztekammer - selbst Mitglied einer Ärztedelegation, die die Hungerstreikenden zuvor im Gefängnis untersucht hat - hob in einer Diskussionssendung des Fernsehkanals CNN-Türk am 21. Dezember 2000 hervor, daß die Aktion unter dem Gesichtspunkt, daß der Schutz des Menschenlebens oberstes Ziel sein müsse, nur als Fehlschlag bewertet werden müsse. Auch warnte er die politischen Verantwortlichen, daß die türkische Öffentlichkeit seit Tagen einem massiven Gewaltszenario ausgesetzt sei und traumatisierende Wirkungen nicht auszuschließen seien. In der gleichen Sendung nahm der Vorsitzende der Istanbuler Rechtsanwaltskammer kritisch zum Sturm auf die Gefängnisse Stellung. Zum einen hob er hervor, daß die Sicherheitsgefängnisse mit den Prinzipien modernen Stafvollzugs nicht vereinbar seien, weil sie im Grunde auf Einzelhaft und Kleinstgruppenvollzug hin konzipiert seien. Sozialräume seien bisher nicht vorgesehen. Das bestehende Großzellensystem sei überholt, die geplanten Sicherheitsgefängnisse jedoch nicht die Alternative. Kritisch ging er zudem auf die öffentliche Stimmung ein, in der Strafvollzug immer wieder mit 'Rache' verwechselt wurde. Zu den Prinzipien des Stafvollzugs in demokratischen Gesellschaften gehöre es, daß auch Strafgefangene Rechte haben und daß dementsprechend der Strafvollzug unter Berücksichtigung dieser Rechte eingerichtet werden müsse. Auch merkte der Vorsitzende der Istanbuler Anwaltskammer kritisch an, daß die wiederholten Aufrufe der Regierung, sich hinter die 'Rückkehr ins Leben'-Aktion zu stellen, ebenfalls von einem unzureichenden Demokratieverständnis zeugten. Was die Anwaltskammer angehe, so sei eine ihrer wesentlichen Funktionen, kritisch zu staatlichen Maßnahmen Stellung zu beziehen.
Am 22. Dezember erklärte der Justizminister, daß bezüglich der Inbetriebnahme der Sicherheitsgefängnisse sich an seiner Haltung nichts geändert habe. Die nötigen gesetzlichen Maßnahmen müssen vorbereitet werden und der Strafvollzug in diesen Gefängnissen modernen, menschengerechten Standards genügen. Einen direkten Aufruf zum Zusammentreten der Kommission, die in der letzten Woche vor dem Eingreifen der Sicherheitskräfte diskutiert worden war und die aus Vertretern der parlamentarischen Menschenrechtskommission, der Ärzte-, der Architekten- und der Rechtsanwaltskammer bestehen soll, ließ er jedoch nicht verlauten.

Dossier Hungerstreik gegen Hochsicherheits-gefängnisse

 

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