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Humanität und/oder Staatsraison
Am 19. Dezember begann die türkische Regierung mit ihrem Versuch,
die Hungerstreiks in den Gefängnissen mit Gewalt zu beenden.
Nach Angaben verschiedener Tageszeitungen befanden sich am 18. Dezember
263 politische Gefangene im unbefristeten Hungerstreik (ölüm
oruç - Todesfasten). Hunderte weitere Gefangene haben sich an befristeten
Hungerstreiks beteiligt. Für 99 Gefangene bestanden am 61. Tag ernsthafte
Gesundheitsgefahren. Die Verhandlungen mit den Hungerstreikenden waren
knapp eine Woche abgebrochen. Im Zentrum der Hungerstreiks stand die Forderung,
von der Einführung der geplanten Sicherheitsgefängnisse (F-Tip-Gefängnisse)
abzusehen. Daneben bestanden Forderungen nach Änderung des Antiterrorgesetzes.
Am 19. Dezember gegen 5.00 Uhr begannen türkische Sicherheitskräfte
zeitgleich mit der Stürmung von 20 Gefängnissen. Am 21 Dezember
war der Widerstand der Gefangenen in zwei Gefängnissen (Çanakkale
und Ümraniye) noch nicht gebrochen. Die Bilanz betrug 18 getötete
Gefangene und 2 getöte Jandarma.
Die lange Dauer der Aktionen hängt damit zusammen, daß der
Staat über eine Reihe von Gefängnissen bzw. Zellenblocks in
Gefängnissen seit Jahren die Kontrolle verloren hat. Im Gefängnis
von Bayrampasa soll es den Sicherheitskräften seit 9 Jahren nicht
mehr möglich gewesen sein, die Zellen der politischen Gefangenen
zu betreten. Neben Telefonen wurden bei der Durchsuchung der gestürmten
Zellen auch Pistolen gefunden. In Çanakkale sollen die Gefangenen
gar über mindestens eine Kalaschnikow-Maschinenpistole verfügt
haben.
Die Mehrzahl der getöteten Gefangenen starb an Brandverletzungen.
Sie sollen sich selbst angezündet haben. Einen Tag nach Beginn der
Aktion veröffentlichte das türkische Innenministerium den Mitschnitt
eines Telefongespräches zwischen der Hungerstreikleitung im Gefängnis
von Bayrampasa und derjenigen im Gefängnis von Bartvin. Dabei soll
von der zentralen Hungerstreikleitung der Befehl ausgegeben worden sein,
daß sich die Gefangenen selbst verbrennen sollen, bevor sie den
Sicherheitskräften in die Hände fallen.
Seitens der Vermittlungspersonen wurde verhaltene Kritik laut. In die
Verhandlungen waren neben bekannten Schriftstellern und Künstlern
(u.a. Yaþar Kemal, Orhan Pamuk, Zülfi Livanelli u.a.) eine
Reihe von Berufsverbänden (die Architektenkammer, die Anwaltskammer
und die Ärztekammer) sowie die Menschenrechtskommission des türkischen
Parlaments beteiligt. Die Kritik bezieht sich zum einen auf den Zeitpunkt
des Eingreifens und zum anderen darauf, daß in Folge der Aktionen
die Sicherheitsgefängnisse in Betrieb genommen wurden, obwohl Justizminister
Türk noch am Vortag im Parlament verkündet hatte, daß
an eine Inbetriebnahme vorerst nicht gedacht sei. So merkte insbesondere
der Verhandlungsführer des parlamentarischen Menschenrechtskommission,
der FP Abgeordnete Bekaroglu an, daß seiner Ansicht nach Aussicht
auf eine Verhandlungslösung bestanden hätte. Dies wird nicht
nur von Bekaroglu mit Hinweis auf eine Reihe von Organisationen, die bisher
den Hungerstreik unterstützt hatten, in der vergangenen Woche jedoch
zum Abbruch der Aktion aufgerufen hatte, angemerkt.
Kritisiert wurde auch, daß der Justizminister sein Wort gebrochen
hatte. Eine Woche vor Beginn der Aktion hatte dieser nicht nur die Aussetzung
der Inbetriebnahme dieser Gefängnisse zugesagt, sondern gleichzeitig
die Bildung einer Kommission aus Vertretern der parlamentarischen Menschenrechtskommission
sowie der Ärzte-, Architekten- und Rechtsanwaltskammer zugesagt.
Auch war zugesagt worden, daß Einzelhaft in diesen Gefängnissen
nicht durchgeführt werden solle.
Die besondere Bedeutung der Sicherheitsgefängnisse muß im
Zusammenhang mit einer Reihe von Gefängnisskandalen und -aufständen
gesehen werden. Nicht nur, daß immer wieder Waffen und Telefone
auch in Gefängnissen mit besonderer Sicherheitsstufe gefunden wurden:
es wurde auch immer wieder offenkundig, daß der Staat über
eine Reihe von Gefändnissen schlicht die Kontrolle verloren hatte.
Dies betrifft nicht nur die politischen Gefangenen (zu den nicht nur die
Linksmilitanten sondern auch die Gefangenen beispielsweise der Hizbullah
gezählt werden müssen) sondern auch die 'normalen' Strafgefangenen.
Die Sicherheitsgefängnisse verfügen über elektronische
Sicherheitssysteme, ein Zellensystem, das aus Ein- und Dreibettzellen
besteht und einer besonderen Isolierung, die den unkontrollierten Kontakt
zwischen Gefangenen und Gefangenen und Außenwelt verhindern soll.
Insbesondere letztere Tatsache - aus deutscher Sicht vergleichbar mit
der Diskussion über die humanitären Folgen der Unterbringung
in Hochsicherheitstrakt-Zellen (z.B. Stuttgart-Stammheim) - traf vor allem
auf den Widerstand der Gefangenen und Menschenrechtskreisen.
In den bisherigen Gefängnissen sind die Gefangenen in sogenannten
Koðuþ (Großraumzellen) mit zum Teil mehr als 20 Insassen
untergebracht. Die Großraumunterbringung zusammen mit der Überbelegung
der Gefängnisse wird von Seiten der Regierung vor allem für
die mangelhafte Sicherheitslage der Gefängnisse verantwortlich gemacht.
Nun erscheint es jedoch m.E. ausgeschlossen, daß dies der einzige
Grund ist. Die Lücken in den Sicherheitskontrollen, die es gestatten,
nicht nur Kleingeräte wie beispielsweise Funktelefone in die Gefängnisse
zu schmuggeln sondern auch umfangreiche Waffenarsenale, zeigen, daß
Probleme im gesamten Organisationsaufbau und beim Personal der Gefängnisse
zu suchen sind.
Ein weiterer Aspekt betrifft das gesellschaftliche Umfeld der Gefängnisintervention:
der stellvertretende Vorsitzende der türkischen Ärztekammer
- selbst Mitglied einer Ärztedelegation, die die Hungerstreikenden
zuvor im Gefängnis untersucht hat - hob in einer Diskussionssendung
des Fernsehkanals CNN-Türk am 21. Dezember 2000 hervor, daß
die Aktion unter dem Gesichtspunkt, daß der Schutz des Menschenlebens
oberstes Ziel sein müsse, nur als Fehlschlag bewertet werden müsse.
Auch warnte er die politischen Verantwortlichen, daß die türkische
Öffentlichkeit seit Tagen einem massiven Gewaltszenario ausgesetzt
sei und traumatisierende Wirkungen nicht auszuschließen seien. In
der gleichen Sendung nahm der Vorsitzende der Istanbuler Rechtsanwaltskammer
kritisch zum Sturm auf die Gefängnisse Stellung. Zum einen hob er
hervor, daß die Sicherheitsgefängnisse mit den Prinzipien modernen
Stafvollzugs nicht vereinbar seien, weil sie im Grunde auf Einzelhaft
und Kleinstgruppenvollzug hin konzipiert seien. Sozialräume seien
bisher nicht vorgesehen. Das bestehende Großzellensystem sei überholt,
die geplanten Sicherheitsgefängnisse jedoch nicht die Alternative.
Kritisch ging er zudem auf die öffentliche Stimmung ein, in der Strafvollzug
immer wieder mit 'Rache' verwechselt wurde. Zu den Prinzipien des Stafvollzugs
in demokratischen Gesellschaften gehöre es, daß auch Strafgefangene
Rechte haben und daß dementsprechend der Strafvollzug unter Berücksichtigung
dieser Rechte eingerichtet werden müsse. Auch merkte der Vorsitzende
der Istanbuler Anwaltskammer kritisch an, daß die wiederholten Aufrufe
der Regierung, sich hinter die 'Rückkehr ins Leben'-Aktion zu stellen,
ebenfalls von einem unzureichenden Demokratieverständnis zeugten.
Was die Anwaltskammer angehe, so sei eine ihrer wesentlichen Funktionen,
kritisch zu staatlichen Maßnahmen Stellung zu beziehen.
Am 22. Dezember erklärte der Justizminister, daß bezüglich
der Inbetriebnahme der Sicherheitsgefängnisse sich an seiner Haltung
nichts geändert habe. Die nötigen gesetzlichen Maßnahmen
müssen vorbereitet werden und der Strafvollzug in diesen Gefängnissen
modernen, menschengerechten Standards genügen. Einen direkten Aufruf
zum Zusammentreten der Kommission, die in der letzten Woche vor dem Eingreifen
der Sicherheitskräfte diskutiert worden war und die aus Vertretern
der parlamentarischen Menschenrechtskommission, der Ärzte-, der Architekten-
und der Rechtsanwaltskammer bestehen soll, ließ er jedoch nicht
verlauten.
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