Jahrgang 2 Nr. 0 vom 4.07.2001
 

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Rückkehr zur Wirklichkeit

Unter diesem Titel faßte die Tageszeitung 'Radikal' am 2. Juli ihre Eindrücke über die Veröffentlichung der Details der im Dezember durchgeführten 'Rückkehr ins Leben' Operation zur Niederschlagung des Hungerstreiks der politischen Gefangenen zusammen. Die Veröffentlichung der Protokolle des gerichtsmedizinischen Instituts über seine Beobachtungen im Gefängnis Bayrampasa lassen eine Reihe Erklärungen von Justiz- und Innenministerium zum Verlauf der Aktion fragwürdig erscheinen. Inzwischen geht der Hungerstreik der politischen Gefangenen weiter und es ist das 27. Todesopfer zu beklagen.

Angesichts der aufgeworfenen Zweifel wirkt darüber hinaus der Bericht der Tageszeitung 'Cumhuriyet' (3.07.01) über die Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschußes zur 'Rückkehr ins Leben'-Operation problematisch: Es scheint nicht zu erwarten, daß von dort wesentlichen Aufschlüsse zu erwarten sind. Im Gegenteil: es erstaunt, in welchem Umfang Spuren, Beweis- und Ermittlungsmöglichkeiten nicht nachgegangen wurde. Die neuen Dokumente sind unmittelbar vor dem Beginn der Strafverfahren gegen die Gefangenen wegen ihres Widerstandes gegen die Aktion aufgetaucht.

Der gerichtsmedizinische Bericht stellt zumindest die Angaben des Justizministeriums zu einer Reihe von Todesfällen während der Aktion als unrichtig heraus. Während von offizieller Seite erklärt worden war, die meisten Gefangenen hätten sich aufgrund der Anweisung der zentralen Hungerstreikleitung selbst angezündet, zeigt der Bericht, daß in der C1 Zelle im Gefängnis Bayrampasa die weiblichen Gefangenen durch ein Feuer verbrannt seien, daß durch die eingesetzten Tränen- und Nervengasbomben verursacht worden sei. Auch wurde festgestellt, daß die Gefangenen bei ihrer Gegenwart keine Schußwaffen eingesetzt haben. Die Einschußlöcher machen deutlich, daß das Feuer von außen in das Gefängnis eröffnet wurde. In der C1 Zelle des Gefängnisses Bayrampasa starben 6 Frauen. Fünf von ihnen durch Verbrennungen, die durch die eingesetzten Gas- und Nervengasbomben entstanden. Eine Frau wurde duch die Höhe der Gaskonzentration vergiftet. Bei ihrer Untersuchung der Zelle am 22. Dezember 2000 und am 19. Januar 2001 konnte die gerichtsmedizinische Kommission feststellen, daß sich dort 45 nicht explodierte Gasgranaten unterschiedlichen Typs befanden. Auf einzelnen der Granaten befand sich der Hinweis, daß sie nicht in geschlossenen Räumen verwendet werden dürfen, auf anderen, daß sie zu Bränden führen können. Die Zahl der eingesetzen Bomben könnte zudem zu einer Gaskonzentration gefüht haben, die die Vergiftungsgrenze überschritten hat.

Nach Angaben der Tageszeitung Radikal vom 3. Juli 2001 starben dem gerichtsmedizinischen Bericht zufolge von den 29 untersuchten Gefangenen 10 durch Schußverletzungen, drei durch Vergiftungen, einer durch Schlagverletzung und einer durch einen Treffer einer Gasgranate am Kopf. Am Gefangenen Ahmet Ibili, der nach bisherigem Kenntnisstand sich selbst verbrannt haben soll, wurden acht Schußverletzungen festgestellt. Auch wirft der gerichtsmedizinische Bericht Zweifel daran auf, ob der bei der Operation zu Tode gekommene Jandarma Soldat Mustafa Mutlu durch die Gefangenen getötet wurde. Eine Waffe, die eine solche Schußverletzung auslösen könnte, wurde bei den Gefangenen nicht gefunden. Bei sieben Gefangenen unterschiedlicher Gefängnisse kommt der gerichtsmedizinische Bericht zu dem Schluß, daß sie wirklich unmittelbar durch Selbstverbrennung starben.

Dossier Hungerstreik gegen Hochsicherheits-gefängnisse

 

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