Istanbul Post

Zeitliche Begrenzung von Gerichtsverfahren

Ab 1. Januar 2019 ist für Gerichtsverfahren eine Zeitbegrenzung eingeführt worden. Den Parteien eines Gerichtsverfahrens soll somit bei Beginn des Verfahrens die Maximaldauer des Verfahrens oder der Ermittlung mitgeteilt werden. In diesem Zusammengen wurde vom Justizministerium für jede Gerichts- und Ermittlungskategorie eine zeitliche Zieldauer bestimmt. Diese wurden an die Staatsanwaltschaften und Gerichte mitgeteilt. Mit der Bestimmung einer Maximaldauer des Verfahrens soll erreicht werden, dass Gerichtsverfahren sich nicht über Jahre in die Länge ziehen, sondern binnen einer überschaubaren Zeitdauer abgeschlossen werden.

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