Istanbul Post

Null-Zollsteuer für Tomatenkonserven

Einen Tag nach Aufhebung der Zollsteuer für Importzwiebeln wurde auch die Zollsteuer beim Import von Tomatenkonserven bis zum 31. Mai 2019 auf null gesenkt. Die Null-Zollsteuer gilt für eine Importquote von 25 Tausend Tonnen. Für die Einfuhr der Tomatenkonserven im Rahmen der Quote ist eine Einfuhrlizenz erforderlich, die vom Handelsministerium ausgestellt wird. Die Einfuhrquote mit Null-Zollsteuer können auch nur Industrielle in Anspruch nehmen, die die eingeführten Tomaten als Rohmaterial für die Herstellung von Tomatenmark verwenden.

Zurück