Istanbul Post

Stromhilfe für bedürftige Haushalte

Ab 1. März 2019 werden die Stromkosten von bedürftigen Haushalten entsprechend ihrer Personenzahl monatlich bis zu einer Verbrauchsmenge von 150 Kilowattstunden vom Staat übernommen. Zielgruppe der Stromhilfe sind ärmere Haushalte, deren Mitglieder türkische Staatsbürger sind und von den sozialen Hilfe- und Solidaritätsstiftungen regelmäßig soziale Unterstützung und Finanzhilfe bekommen. Die Finanzierung der Stromhilfe soll über die Ressourcen des Sozialhilfe- und Solidaritätsförderfonds erfolgen. Falls die Fondsreserven dafür nicht ausreichen, soll der fehlende Betrag über eine Zusatzzahlung, die das Ministerium für Familie, Arbeit und soziale Dienstleistungen erhalten werde, gedeckt werden.

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