Istanbul Post

Türken haben Ankara-Abkommen-Prozess verloren

Türkische Geschäftsleute in England haben das Gerichtsverfahren, das sie gegen das englische Innenministerium wegen Annullierung des Ankara-Abkommens eröffnet hatten, verloren. Im März 2018 hatte das englische Innenministerium die Bedingungen für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis an türkische Staatsbürger erschwert. Gemäß dem 1963 unterzeichneten Ankara-Abkommen konnten türkische Staatsbürger, die in England ein Unternehmen gründeten und jährlich eine bestimme Summe Körperschaftssteuer abgaben, bis zu 4 Jahren Aufenthaltserlaubnis und ab dem 4. Jahr unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Nunmehr können Türken in England nur nach 5 Jahren ununterbrochenem Arbeitsverhältnis eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

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