Istanbul Post

Nullsteuer für Sonnenblumensamen

Mit einer im Amtsblatt erschienen Präsidialverordnung wurde bis zum 30. Juni 2019 die Zollsteuer von Importsonnenblumensamen für ein Kontingent von 100 Tausend Tonnen auf null gesenkt. Laut der Präsidialverordnung darf der Import nur mit einer vom Handelsministerium auszustellenden Importlizenz durchgeführt werden.

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